In einem Wiener Nobel-Café kostet das Teilen einer Speise zehn Euro mehr. Auch für das Gedeck am Abend fallen zusätzliche Gebühren an.
In einem Wiener Nobel-Café kostet das Teilen einer Speise zehn Euro mehr. Auch für das Gedeck am Abend fallen zusätzliche Gebühren an.
In einem Wiener Lokal kann es teuer werden, ein Gericht für zwei Gäste zu bestellen. Ein traditionsreiches Café verlangt für das Teilen einer Speise einen Aufpreis von zehn Euro. Die Gebühr steht ausdrücklich auf der Speisekarte, berichtet die österreichische Boulevardzeitung „Heute“.
Als Grund für die Gebühr nennt das Café den zusätzlichen Aufwand bei der Zubereitung. Die Speise werde aufgeteilt, einzeln angerichtet und separat serviert.
Gegenüber „Heute“ erklärt das Café: „Dieser Aufpreis deckt den zusätzlichen Aufwand für die sorgfältige Aufteilung, das individuelle Anrichten sowie die separate Präsentation der Speisen ab und gewährleistet für jeden Gast ein gleichwertiges kulinarisches Erlebnis.“
Am Abend werden außerdem acht Euro pro Person für das Gedeck berechnet. Darin enthalten sind laut Café unter anderem Bio-Olivenöle, Sauerteig- und Erdäpfelbrot sowie französische Butter. Mittags reduziert sich der Betrag um zwei Euro.
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In diesem Jahr hat auch eine Familie aus Oberösterreich die Erfahrung mit einer solchen Gebühr gemacht. Weil die Kinder noch klein waren, wollten sie sich in einer Pizzeria im Bezirk Grieskirchen eine Pizza teilen, berichtet „Heute“.
Laut Speisekarte werden geteilte Gerichte jedoch pro Person berechnet – der Aufpreis betrug elf Euro. Der Familienvater bezeichnete die Regelung als „wirklich übertrieben, eine Frechheit“ und bestellte schließlich eine zweite Pizza.
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Auch in Deutschland darf ein Restaurant einen Aufpreis verlangen, wenn sich Gäste ein Gericht teilen. Entscheidend ist jedoch die klare und rechtzeitige Information. Der Preis muss in der Speisekarte oder einem anderen Preisverzeichnis deutlich genannt werden.
Die Preisangabenverordnung soll verhindern, dass Gäste durch versteckte Kosten getäuscht werden, erklärt das Informationsportal g-wie-gastro. Unklare Angaben zu Servicegebühren oder Menüpreisen können zu Verstößen führen.