Eine Restaurantbesucherin aus Österreich beschwert sich über zusätzliche Kosten. Für Speisen, die sie vor Ort einpacken lassen wollte, verlangte das Restaurant eine Gebühr.
Eine Restaurantbesucherin aus Österreich beschwert sich über zusätzliche Kosten. Für Speisen, die sie vor Ort einpacken lassen wollte, verlangte das Restaurant eine Gebühr.
Manchmal sind die Portionen im Restaurant größer, als man erwartet hat. In einigen Lokalitäten kann man sich die Speisen einpacken lassen und mitnehmen. Ein Restaurantgast aus Wien hat den Service in Anspruch genommen. Online beschwerte sie sich über Zusatzkosten von insgesamt vier Euro: „Ist eine Frechheit“, wird die Frau in der österreichischen Zeitung „Heute“ zitiert.
Es handele sich um die Reste von vier Hauptgerichten, für die das Restaurant je einen Euro Aufpreis verlangt habe. „Uns kostet die Verpackung auch genug“, sagt der Betreiber des Restaurants gegenüber „Heute“. Eingepackt werden die Speisen in einer PVC-Box, diese werde mit Siegelfolie versehen. Danach gibt es eine Tüte dazu.
In Österreich gilt im Gastgewerbe grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet: Ein Restaurantbetreiber darf selbst entscheiden, ob und wie viel er für zusätzliche Dienstleistungen – wie etwa das Einpacken von Speiseresten – verlangt. Es gibt kein gesetzliches Verbot, für eine Mitnahmeverpackung einen Aufpreis zu berechnen.
Allerdings müssen Betreibende Preisverzeichnisse für die angebotenen Speisen und Getränke „in ausreichender Anzahl“ bereithalten. Diese müssen Gäste vor der Bestellung oder auf Verlangen vor der Bezahlung einsehen können, informiert das Unternehmensservice Portal. Das geht auf das Preisauszeichnungsgesetz zurück.
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Bei zusätzlichen Dienstleistungen können die Kosten grundsätzlich berechnet werden. Allerdings greifen die konsumentenschutzrechtlichen Regeln, berichtet die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Dies umfasst, dass die Gäste im Vorfeld über anfallende Kosten informiert werden. Ob und wie die Kosten in dem von „Heute“ beschriebenen Fall ausgewiesen wurden, ist unklar.
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Grundsätzlich können sich Restaurantgäste in Deutschland auch das Übriggebliebene einpacken lassen. Manche Restaurants verlangen laut der Verbraucherzentrale dafür eine Verpackungspauschale. Kunden können allerdings auch eine Box mit einem Deckel mitbringen, wenn sie Müll vermeiden wollen. Ein Recht auf eine Mehrwegverpackung gibt es nämlich nicht.