Ein Familienausflug an den Klopeiner See in Kärnten hatte ein unerfreuliches Nachspiel: Tage später flatterte eine Rechnung über 120 Euro ins Haus. Es ging um einen Parkplatz.
Ein Familienausflug an den Klopeiner See in Kärnten hatte ein unerfreuliches Nachspiel: Tage später flatterte eine Rechnung über 120 Euro ins Haus. Es ging um einen Parkplatz.
Eine Familie aus Völkermarkt erhielt nach einem Ausflug zum Klopeiner See in Kärnten eine Zahlungsaufforderung über 120 Euro. Während eines Triathlons am 13. September waren zahlreiche Straßen gesperrt, weshalb die Familie mehreren Umleitungen folgen musste.
Schließlich parkten sie auf einer Wiese hinter einem Tennisplatz. „Dass es sich um einen kostenpflichtigen Privatparkplatz handelte, war für mich nicht erkennbar“, sagte der Familienvater gegenüber „Heute“. „Ich habe keine Tafel gesehen, nur eine Wiese mit Absperrband.“
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Die Rechnung, die ihm später ins Haus flatterte, stammte von der Firma Avantpark Parking Solutions Österreich GmbH. Sie setzte sich unter anderem aus einem erhöhten Nutzungsentgelt, einer Halterabfrage sowie Bearbeitungskosten zusammen.
„Auch wenn ich 20 Euro hätte zahlen müssen, wäre mir das egal gewesen“, so der Familienvater zu „Heute“. Er habe jedoch einfach nicht gewusst, dass für das Abstellen seines Autos Gebühren anfallen würden. Ob die Familie tatsächlich zahlen muss, ist noch offen. Der Österreicher hat den Fall seiner Rechtsschutzversicherung übergeben.
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Nicht ausreichend gekennzeichnete Parkplätze und Gebühren sorgen nicht nur auf Privatgrundstücken, sondern auch auf vielen Supermarkt-Parkplätzen für Ärger: Wer länger als drei Stunden auf einem Supermarkt-Parkplatz parkt und zudem auch noch die Parkscheibe vergisst, muss mit einer Strafe rechnen. Die entsprechenden Schilder sind oft versteckt. Das ärgert viele Supermarkbesucher. Private Parkraumüberwacher verlangen Vertragsstrafen zwischen 30 und 50 Euro. Der ADAC Deutschland rät Betroffenen zur genauen Prüfung und warnt vor vorschnellem Bezahlen.
Entscheidend sei es, die Forderungen genau zu überprüfen und folgende Fragen zu beantworten.
ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: „Wir haben relativ wenige Regelungen. Das macht es natürlich schwer.“ Falschparker müssten mit Abschleppen und Abmahnungen rechnen – im schlimmsten Fall könne einmaliges Falschparken so einen vierstelligen Betrag kosten.