Ein kurzer Zwischenstopp auf einem privaten Areal hat für einen Senioren teure Folgen. Er soll hunderte Euro zahlen, weigert sich jedoch vehement gegen die Forderung.
Ein kurzer Zwischenstopp auf einem privaten Areal hat für einen Senioren teure Folgen. Er soll hunderte Euro zahlen, weigert sich jedoch vehement gegen die Forderung.
Im niederösterreichischen Wöllersdorf sorgt ein kurzer Halt auf dem Gelände einer geschlossenen Tankstelle für juristischen Streit. Wie das Nachrichtenportal „Heute“ berichtet, fordern die rechtlichen Vertreter des Grundstückseigentümers von einem 84-jährigen Motorradfahrer 374 Euro. Der Senior hatte dort lediglich vier Minuten angehalten, um zu telefonieren.
„Ich bin nicht einmal vom Motorrad abgestiegen, habe meiner Frau am Telefon nur kurz gesagt, dass ich gleich zu Hause bin“, erklärt er gegenüber „Heute“. Entsprechend verärgert reagiert der Biker auf die Forderung: „Das ist doch ein Wahnsinn, das gehört unterbunden! Ich zahle das sicher nicht.“
Nach Beratung durch den Automobilclub ÖAMTC versuchte der Motorradfahrer, die Situation auf eigenem Weg zu klären. Er überwies ein Reuegeld von 70 Euro und fügte ein Entschuldigungsschreiben hinzu. Die Gegenseite wies diese Zahlung jedoch zurück und schaltete stattdessen ein Inkassobüro ein.
Laut „Heute“ beklagen die Anwälte der Eigentümerseite, dass täglich dutzende Fahrzeuge unbefugt über das Privatgrundstück fahren. Der 84-Jährige hält dagegen: „Wenn den Grundstücksbesitzer das so stört, dann soll er eine Kette anbringen. Ich finde, diese Sauerei muss beendet werden!“ Die Eigentümervertretung betont hingegen, dass die Fläche eindeutig als Privatgrund gekennzeichnet sei. Laut „Heute“ gab es an dem Standort bereits mehrere ähnliche Fälle. Auf bauliche Absperrungen habe man aus Kosten- und Wartungsgründen bislang verzichtet.
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Der Fall des 84-jährigen Bikers ist offenbar kein Einzelfall. Auch andere Verkehrsteilnehmer berichten von Zahlungsforderungen derselben Tankstelle, obwohl sie dort nicht getankt haben. So soll ein Autofahrer das Gelände lediglich zum Wenden genutzt und die Spritpreise betrachtet haben. Der Betreiber beruft sich auf sein Hausrecht und überwacht das Areal auch bei geschlossener Tankstelle per Kamera.
Rechtlich geht es dabei laut dem ADAC um eine sogenannte Besitzstörung. Sie liegt vor, wenn jemand ein Grundstück nutzt oder befährt, ohne dazu berechtigt zu sein, und dadurch den Besitz des Eigentümers beeinträchtigt. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue gesetzliche Kostenbegrenzungen für Besitzstörungen mit Kraftfahrzeugen.
Nach Angaben des ADAC liegen die Kosten für ein außergerichtliches Anwaltsschreiben bei rund 100 Euro, für ein unbestrittenes Gerichtsverfahren bei insgesamt etwa 200 Euro. Verbraucherschützer wie die Arbeiterkammer (AK) und der ÖAMTC raten deshalb, außergerichtliche Forderungen von mehr als 300 Euro genau prüfen zu lassen. Die Forderung von 374 Euro gegen den 84-jährigen Biker liegt damit deutlich über der empfohlenen Prüfgrenze und sollte daher genau auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.