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Fyshr AG: Dubioses Fischen nach Anlegergeld

Дата публикации: 22-10-2024 11:20:15

Die Schweizer Fyshr AG bot offen­bar unrecht­mäßig Aktien an. Die Firma hängt mit der Deutsche Edel­fisch zusammen und kommt auf die Warn­liste.

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Keine Erlaubnis für Fyshr AG

Die Fyshr AG aus dem Schweizer Baar ZG (Zug) wollte laut ihrer Seite fyshr.de die „größte Zander-Indoor Anlage welt­weit“ bauen. Dafür bot sie wohl Aktien ohne das nötige Wert­papier-Informations­blatt an. Davon geht die Bundes­anstalt für Finanz­aufsicht (Bafin) in einer Meldung aus. Finanztest hatte die Bafin nach der Firma gefragt.

Deutsche Edel­fisch seit Jahren auf Warn­liste

Denn die Fyshr AG hält Anteile an der Deutsche Edel­fisch DEG Capital GmbH. Diese gehört zu Firmen von Hans Acksteiner, der in Meck­lenburg-Vorpommern seit Jahren eine solche Fischzucht aufbauen will. Die Deutsche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG steht seit 2020 auf unserer Warnliste Geldanlage. Acksteiner sammelte wieder­holt Kapital von Anlegern ohne einen von der Bafin gebil­ligten Prospekt ein.

Warn­liste Stiftung Warentest

Haben Sie auch Erfahrungen mit dubiosen Anbietern gemacht? Dann senden Sie uns bitte Ihre Hinweise an: warn­liste@stiftung-warentest.de

Bafin kritisierte wieder­holt

Die Bafin kritisiert dieses Vorgehen – wurde aber offen­bar nicht weiter tätig. Ob andere Behörden einge­schaltet worden seien, teilte sie aus „ermitt­lungs­taktischen Gründen“ nicht mit. Acksteiner schrieb, er werde „mit einer Klage“ gegen Finanztest reagieren, wenn wir über das Fyshr-Angebot berichten würde. Fyshr AG kommt auf die Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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