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Dubioses Festgeld: Vorsicht bei Alpha Blue Sky

Дата публикации: 04-09-2024 09:49:11

Die unbe­kannten Betreiber von alpha-bluesky.com zocken mutmaß­lich Anle­gerinnen und Anleger mit angeblich hoch verzinsten Fest­geldern ab.

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Dubioses Fest­geld - Vorsicht bei Alpha Blue Sky

Himm­lisch. Sie versprechen das Blaue vom Himmel und sind doch nur dubiose Abzo­cker: Die Betreiber von alpha-bluesky.com. © Getty Images / R-J-Seymour

Die unbe­kannten Betreiber von alpha-bluesky.com zocken mutmaß­lich Anle­gerinnen und Anleger mit angeblich hoch verzinsten Fest­geldern ab.

Falsches Fest­geld

Das klingt toll: „Sichere Anlagen, Klare Renditen“, heißt es auf der Seite von alpha-bluesky.com. Die unbe­kannten Betreiber versprechen Interes­sierten, dass sie mit Fest­geld „Ihr Vermögen sicher und effektiv mehren können“. Die unbe­kannten Betreiber der Seite alpha-bluesky.com werben dabei mit einer über­durch­schnitt­lich guten Verzinsung. Die Seite wirkt seriös und wer nach dem Namen der Firma googelt, findet diese auch.

Möglicher Identitäts­miss­brauch

Eine Leserin über­wies daher einen fünf­stel­ligen Betrag – und fühlt sich seither betrogen. Denn Alpha Blue Sky – es handelt sich mutmaß­lich auch um Identitäts­miss­brauch – besitzt gar keine Genehmigung der Bafin. Tatsäch­lich nutzen die Betreiber auch den Namen einer Firma in der Schweiz, die wiederum eine eigene Webseite besitzt. Allerdings antworteten weder diese Firma noch die Abzo­cker auf unsere Anfragen. Wir setzen die Seite auf unsere Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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