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Seit 2020 auf Warnliste: Deutsche Edelfisch stellt Insolvenzantrag

Дата публикации: 01-11-2024 18:07:20

Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co II KG hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Das Amts­gericht Schwerin eröff­nete Mitte Oktober 2024 das vorläufige Insolvenz­verfahren (580 IN 683/24) und bestellte Nicolas Rebel zum vorläufigen Insolvenz­verwalter. Der Schuldnerin wird verboten, über Bank­konten und Außen­stände der Schuldnerin ganz oder teil­weise zu verfügen. Die Stiftung Warentest berichtete erstmals 2020 von der Firma, die seither auf der Warn­liste Geld­anlage steht. Das Unternehmen sammelte teil­weise ohne Genehmigung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) Geld von Anlegern für den Bau einer Aquakultur-Kreis­lauf­anlage für Zander. Zuletzt berichteten wir 2024 über neue Versuche einer verbundenen Firma, an Kapital zu kommen.

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Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co II KG hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Das Amts­gericht Schwerin eröff­nete Mitte Oktober 2024 das vorläufige Insolvenz­verfahren (580 IN 683/24) und bestellte Nicolas Rebel zum vorläufigen Insolvenz­verwalter. Der Schuldnerin wird verboten, über Bank­konten und Außen­stände der Schuldnerin ganz oder teil­weise zu verfügen. Die Stiftung Warentest berichtete erstmals 2020 von der Firma, die seither auf der Warn­liste Geld­anlage steht. Das Unternehmen sammelte teil­weise ohne Genehmigung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) Geld von Anlegern für den Bau einer Aquakultur-Kreis­lauf­anlage für Zander. Zuletzt berichteten wir 2024 über neue Versuche einer verbundenen Firma, an Kapital zu kommen.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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