Stiftung Warentest warnte vor den Produkten der Luana-Gruppe und setzte diese 2023 auf die Warnliste Geldanlage. Nun wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat kurz vor Weihnachten die Reißleine gezogen: Über das Vermögen der Luana AG wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Für Zeichner von Anleihen und digitalen Wertpapieren steht viel auf dem Spiel. Immerhin geht es ein Investment von 38 Millionen Euro (Stand 2023). Die Hamburger Luana-Gruppe positionierte sich seit 2008 im wachsenden Markt für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Das Unternehmen warb mit Investments in Blockheizkraftwerken Geld von Anlegerinnen und Anlegern ein. Immerhin
Das Amtsgericht Schwarzenbek ordnete nun am 23. Dezember 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Luana AG an (Az. 1 IN 195/25) an. Das Unternehmen mit Sitz in Geesthacht wird durch den Vorstand Marcus Florek vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Hamburger Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev.
Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der noch vorhandenen Vermögensmasse. Verfügungen der Luana AG sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam; dies gilt ausdrücklich auch für den Einzug von Außenständen. Gläubiger müssen sich nun gedulden, bis das Insolvenzverfahren voraussichtlich in einigen Monaten regulär eröffnet wird, um ihre Forderungen anzumelden.
Chronik eines AusfallsBereits im August 2025 berichteten wir über das Insolvenzverfahren der ausgegliederten Luana Energy GmbH (Amtsgericht Hamburg). Nun hat es die Luana AG, getroffen, die in der Luana-Gruppe als Muttergesellschaft fungiert. Die Rückzahlung der Anleihe (ISIN: DE000A2YPES6) stockte bereits im Oktober 2024. Auf Nachfrage hatte das Unternehmen dies damals mit einem „Liquiditätsengpass“ begründet und Anleger mehrfach vertröstete. Im vergangenen Jahr versuchte die Luana AG noch Liquidität mit der Neuemission „9,5% crbn changer 2025/2030“ zu beschaffen (ISIN: DE000A4DE917). Aufgrund intransparenter Geschäftsgebaren und riskanter Beteiligungsmodelle führen wir Luana seit 2023 auf unserer Warnliste Geldanlage.
Hohes Risiko für AnlegerBesonders gefährdet sind Inhaber der nachrangigen Papiere, wie etwa der tokenbasierten Schuldverschreibung „LAG1 Token“. Diese sind mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre versehen. Das bedeutet: Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn dies die Insolvenz der Emittentin herbeiführen würde. Im nun eingetretenen Insolvenzfall werden diese Forderungen nachrangig bedient – was faktisch oft einem Totalverlust gleichkommt.
Überfällige VermögensanlagenNoch unklar ist, wie sich die Insolvenz der Luana AG auf die noch laufenden Vermögensanlagen auswirkt. Diese wurden unter der Bezeichnung LCF Blockheizkraftwerke als unbesicherte Nachrangdarlehen aufgelegt. Zahlreiche Verschmelzungen konnten nicht verhindern, dass es bei der aufnehmenden Luana Energieversorgung Deutschland GmbH bereits zu einem Zahlungsverzug kam. Zuletzt gehörte diese Firma einer M&M Holding GmbH, die auch die Aktien der Luana AG hält. Weder Vertreter von Luana noch der Insolvenzverwalter reagierten auf unsere Anfragen.
Das Geflecht der AkteureInteressant sind die historischen Verflechtungen in den genossenschaftlichen Sektor, die nun im Rahmen der Insolvenzaufarbeitung in den Fokus rücken könnten. Marcus Florek war nicht nur Vorstand der Luana AG, sondern bis Oktober 2023 auch Vorstand der „Vereinte Energiegenossenschaft eG“ (VEG). Diese Genossenschaft firmierte im Oktober 2024 in „Planet U eG“ um.
In der Vergangenheit fielen Transaktionen zwischen der Luana-Gruppe und dieser Genossenschaft auf. So wurden Blockheizkraftwerke (BHKW) aus Fondsbeständen der Luana an die von Florek und seinem Geschäftspartner Marc Banasiak gegründete Genossenschaft verkauft – ohne externe Wertgutachten und trotz der personellen Identität in den Führungsetagen. Banasiak schied im Juli 2025 aus dem Vorstand der Genossenschaft aus und ist seitdem als Aufsichtsrat tätig.
Neue Mitglieder werden geworbenDie wichtige Tochtergesellschaft „VEG 2. Energieversorgungs GmbH“ befindet sich bereits seit Februar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren (Az. 67h IN 58/25). Trotz dieser erheblichen wirtschaftlichen Belastung wirbt die Planet U eG auf ihrer Webseite weiterhin um neue Mitglieder und Genossenschaftsanteile. Es stellt sich die Frage, ob noch wechselseitige Forderungen oder Haftungsrisiken bestehen, die nun die Insolvenzmasse oder die Genossenschaft belasten könnten.
Banasiak teilte der Stiftung Warentest mit, es sei „sehr bedauerlich, dass die Luana AG Insolvenz anmelden musste“. Auswirkungen auf die Genossenschaft habe „dies nicht, da keine Verbindung zwischen diesen Gesellschaften besteht und mir auch keine nennenswerten Forderungen und oder Haftungsrisiken zwischen der Luana AG und der Genossenschaft bekannt sind“.
Anleger sollten ihre Unterlagen ordnen und die Eröffnung des Verfahrens abwarten. Mitglieder der Planet U eG (ehemals VEG) sollten vom aktuellen Vorstand Aufklärung darüber verlangen, ob und gegebenenfalls wie stark die Genossenschaft finanziell in den Fall Luana involviert ist.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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