Mitarbeiter von ProFinch empfahlen Aktien der Schweizer Semis AG mit Werbeanrufen. Deren Partnerfirma vergleicht den Zins für ihr Hochrisko-Angebot mit Sparanlagen.
Mitarbeiter von ProFinch empfahlen Aktien der Schweizer Semis AG mit Werbeanrufen. Deren Partnerfirma vergleicht den Zins für ihr Hochrisko-Angebot mit Sparanlagen.
In verbotenen Werbeanrufen empfahlen Mitarbeiter von ProFinch Aktien der Semis AG aus Zug in der Schweiz. Die Angerufenen hatten zuvor nicht eingewilligt. Sie sollten die Semis-Aktien von der Finaux Ltd. aus London kaufen. Hinter der Marke ProFinch steht die NWOG Ltd. mit Sitz in Birmingham. Die Finaux Ltd. tritt als Unternehmensberatung auf, laut Handelsregister sind jedoch Hausmeister- und Gebäudedienstleistungen ihr Geschäftszweck. Der Aktien-Kaufvertrag sieht Geheimhaltung und Haltefrist von 60 Tagen vor. Das erhöht das Risiko für Käufer. Wir setzen ProFinch/NWOG und Finaux auf unsere Warnliste.
Unseriöser Zinsvergleich mit SparanlagenSemis wiederum wirbt selbst für eine „Small Capital Beteiligung“ der HelloSeller VG Hummel GmbH aus Reichenow-Möglin mit bis zu 8,75 Prozent Zinsen im Jahr. Auf ihrer Webseite vergleicht diese GmbH den Zins ihrer hochriskanten nachrangigen Schuldverschreibung mit dem für sichere Spareinlagen – ein weiterer Fall für die Warnliste. HelloSeller kündigte uns an, die Darstellung zu prüfen. Zahlen zur eigenen Lage legte sie nicht vor. Semis stellte klar, ProFinch nicht beauftragt zu haben. ProFinch behauptete, keine Anlagen zu empfehlen. Finaux antwortete nicht auf Nachfragen.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos durchsuchen. Sie umfasst mehrere Rubriken und wird in der Regel mindestens einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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