Auswärtiges/AntwortAufGroßeAnfrage Die Regierung weist in einer Antwort auf AfD-Anfrage den Vorwurf zurück, mit der Förderung von Projekten zur Bekämpfung von Desinformation öffentliche Debatten zu steuern oder Zensur auszuüben.
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, mit der Förderung von Projekten zur Bekämpfung von Desinformation öffentliche Debatten zu steuern oder Zensur auszuüben. „Insbesondere finden weder staatliche Steuerung öffentlicher Debatten noch Zensur statt noch dient staatliche Förderung diesen Zwecken“, schreibt sie in ihrer Antwort (21/8328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (21/4955(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die Bundesregierung hebt in der Antwort hervor, dass „ausländische Desinformation bzw. die gezielte Manipulation von Informationen“ eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sei. Die Manipulation von Debatten könne ein Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen, „wenn ausländische Akteure auf diese Weise versuchen, gezielt Einfluss auf die Debatte und damit auf die freie Meinungsbildung“ zu nehmen. Das gelte insbesondere, wenn ausländische Desinformation darauf ausgerichtet sei, die Gesellschaft zu spalten. Ziel ihrer Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene sei es daher, „den demokratischen Meinungspluralismus mit rechtsstaatlichen Mitteln vor Manipulation und Desinformation durch ausländische Akteure zu schützen“.
Die Bundesregierung verweist auf ein 2025 eingeführtes Verfahren, mit dem ausländische Desinformationskampagnen staatlichen Akteuren zugeordnet werden können (Attribuierungsverfahren). Grundlage für die Zuordnung seien Analysen der Nachrichtendienste. Auf dieser Grundlage seien im vergangenen Jahr das Medienportal RED sowie die Kampagne „Storm-1516“ Russland zugeschrieben worden. „Mit der Kampagne 'Storm-1516' hat Russland versucht, sowohl die letzte Bundestagswahl als auch die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen und das staatliche System fortlaufend zu destabilisieren“, führt die Bundesregierung dazu aus.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, informiert das Auswärtige Amt anlassbezogen Betreiber von Online-Plattformen, etwa wenn im Rahmen eines Attribuierungsverfahrens Erkenntnisse über Verstöße gegen deren Nutzungsbedingungen gewonnen werden. Gleiches gelte bei Vorfällen, die Accounts deutscher Auslandsvertretungen beträfen, beispielsweise bei gezielter Diffamierung von Botschaftern und Botschafterinnen. Eine statistische Erfassung dieser Kontakte gebe es nicht.
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