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„Diese Tatsachen sind belegt“: IT-Expertin fordert 80.000 Euro und scheitert vor Gericht

Дата публикации: 16-10-2026 10:31:00

Eine gekündigte IT-Projektmanagerin forderte von einer französischen Behörde 80.000 Euro Schadenersatz. Ein Berufungsgericht wies ihre Klage wegen erwiesener Mängel jedoch ab.

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Eine gekündigte IT-Projektmanagerin forderte von einer französischen Behörde 80.000 Euro Schadenersatz. Ein Berufungsgericht wies ihre Klage wegen erwiesener Mängel jedoch ab.

Das Verwaltungsberufungsgericht im französischen Toulouse hat die Klage einer ehemaligen IT-Projektleiterin gegen das südfranzösische Departement Gard abgewiesen. Die Frau verlangte Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 80.000 Euro, nachdem ihr wegen beruflicher Unzulänglichkeit gekündigt worden war. Wie das französische Nachrichtenportal „Actu Nîmes“ berichtet, sahen die Richter die Entlassung durch die Behörde trotz Mobbingvorwürfen jedoch als vollständig gerechtfertigt an.

Mangelnde technische Kenntnisse und Konflikte mit Geschäftspartnern spielten bei der Kündigung der Mitarbeiterin eine zentrale Rolle. (Symbolbild)

Mangelnde technische Kenntnisse und Konflikte mit Geschäftspartnern spielten bei der Kündigung der Mitarbeiterin eine zentrale Rolle. (Symbolbild) IMAGO / imagebroker
Departement Gard belegt Mängel bei technischen Fähigkeiten

Die Betroffene trat Ende 2021 eine auf drei Jahre befristete Stelle bei der Verwaltungsbehörde an. Bereits im Herbst 2023 löste der Arbeitgeber den Vertrag jedoch vorzeitig auf. Laut „Actu Nîmes“ warfen die Vorgesetzten der Mitarbeiterin unter anderem mangelnde technische Fähigkeiten bei der Softwarekonfiguration, Arbeitsverzögerungen sowie ein gestörtes Verhältnis zu Geschäftspartnern vor. Die Behauptung der Frau, sie sei von ihrem Vorgesetzten moralisch belästigt und gemobbt worden, wiesen die Richter ab.

Das Verwaltungsberufungsgericht in Toulouse sah keine ausreichenden Belege für die von der Frau erhobenen Mobbingvorwürfe. (Symbolbild)

Das Verwaltungsberufungsgericht in Toulouse sah keine ausreichenden Belege für die von der Frau erhobenen Mobbingvorwürfe. (Symbolbild) IMAGO / Depositphotos
Richter in Toulouse weisen Vorwürfe ab

Das Gericht stellte im Urteil fest: „Diese Tatsachen, die sich auf die mangelnde Beherrschung der technischen Fähigkeiten beziehen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erwartet werden, auf konflikthafte Beziehungen sowie auf wiederholte Verzögerungen, auf denen die umstrittene Entlassungsentscheidung beruht, sind belegt.“

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Auch für eine Schikane fehlten dem Gericht zufolge stichhaltigere Beweise als abgelehnte Homeoffice-Anträge oder Bitten um Erreichbarkeit im Urlaub, sodass diese keinen Schadensersatz begründen. Wie „Actu Nîmes“ weiter meldet, bestätigte das Verwaltungsberufungsgericht in Toulouse damit eine vorherige Entscheidung des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts Nîmes.

Mobbing am Arbeitsplatz: Welche Rechte Beschäftigte in Deutschland haben

Auch in Deutschland können Beschäftigte gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen. Ein eigenes Mobbing-Schutzgesetz gibt es zwar nicht, Betroffene können sich aber je nach Situation auf unterschiedliche arbeitsrechtliche Vorschriften berufen. Der Mobbing-Report 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fasst die rechtlichen Möglichkeiten zusammen.

Wer sich am Arbeitsplatz schikaniert fühlt, sollte einige Punkte beachten:

  • Vorfälle dokumentieren: Datum, beteiligte Personen, konkrete Äußerungen und mögliche Zeugen schriftlich festhalten. E-Mails und andere Belege sollten gesichert werden.
  • Unterstützung suchen: Je nach Betrieb können Betriebsrat, Personalrat, eine Beschwerdestelle oder die Personalabteilung erste Anlaufstellen sein. Auch eine Gewerkschaft oder arbeitsrechtliche Beratung kann helfen.
  • Diskriminierung gesondert prüfen: Steht die Belästigung etwa mit der Herkunft, dem Geschlecht, einer Behinderung oder einem anderen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Merkmal in Verbindung, können zusätzliche Rechte greifen. Das AGG sieht unter bestimmten Voraussetzungen ein Beschwerderecht vor.
  • Fristen beachten: Bei möglichen Ansprüchen wegen Diskriminierung können kurze gesetzliche Fristen gelten. Betroffene sollten sich daher frühzeitig beraten lassen.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Nicht jeder Streit oder jede unliebsame Entscheidung durch Vorgesetzte ist automatisch Mobbing. Entscheidend sind die konkreten Umstände und ob sich feindseliges Verhalten systematisch über längere Zeit wiederholt.

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