Angesichts des Klinikaufenthalts von Papst Leo XIV. fragen sich viele, wer ihn vertreten könnte. Das Kirchenrecht enthält keine Bestimmungen für den Fall, dass ein Papst krank ist.
16.10.2026 · 07:24 Uhr
Vatikan · Angesichts des Klinikaufenthalts von Papst Leo XIV. fragen sich viele, wer ihn vertreten könnte. Das Kirchenrecht enthält keine Bestimmungen für den Fall, dass ein Papst krank ist.
Wer leitet die katholische Kirche, wenn der Papst bewusstlos, arbeitsunfähig oder anderweitig nicht in der Lage ist, zu regieren? Die Antwort ist: der Papst.
Leo ist gemäß Kirchenrecht Nachfolger des Apostels Petrus, Oberhaupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der weltweiten katholischen Kirche auf Erden. Daran hat sich seit seiner Wahl zum 267. Papst am 8. Mai 2025 nichts geändert.
Die Leitung des Tagesgeschäfts hat Leo an ein Team von Kirchenbeamten übertragen, die ihre Arbeit verrichten, unabhängig davon, ob er sich im Apostolischen Palast aufhält oder nicht. Die führende Rolle hat dabei Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin. Er war am Dienstag nicht einmal im Vatikan - ein Zeichen dafür, dass Leos Krankenhausaufenthalt keine Änderung in der Kirchenführung erfordert.
„Wir waren alle von der Ruhe beeindruckt, mit der der Papst diesen Eingriff angekündigt hat“, sagte Parolin. Er sei besorgt, weil er so etwas nicht erwartet habe. Aber er habe am Montagabend mit Leo gesprochen und fühle sich beruhigt. Solche Dinge „sind, wie der Papst sagte, Gottes Überraschungen“.
Die übrigen Abläufe im Vatikan verlaufen mit kleinen Änderungen wie gewohnt, darunter die Ernennung von zwei neuen Bischöfen am Dienstag.
Im Kirchenrecht gibt es Bestimmungen für den Fall, dass ein Diözesanbischof erkrankt und seine Diözese nicht leiten kann, nicht aber für einen Papst. Gemäß Canon 412 kann eine Diözese für handlungsunfähig erklärt werden, wenn ihr Bischof wegen „Gefangenschaft, Verbannung, Exil oder Handlungsunfähigkeit“ seine seelsorgerischen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Dann übernimmt ein Weihbischof, ein Generalvikar oder eine andere Person das Tagesgeschäft in der Diözese.
Leo ist zwar Bischof von Rom, doch es gibt keine ausdrückliche Bestimmung für den Fall, dass der Papst auf ähnliche Art verhindert ist wie ein Diözesanbischof. Canon 335 sieht einfach vor, dass, wenn der Heilige Stuhl „unbesetzt oder vollständig verhindert“ ist, nichts an der Leitung der Kirche verändert werden kann. Was „vollständig verhindert“ für den Heiligen Stuhl bedeutet, wird nicht gesagt.
Papst Paul VI. schrieb 1965 Briefe an den Dekan des Kardinalskollegiums, wonach der Dekan und die anderen Kardinäle seinen Rücktritt annehmen sollten, falls er schwer erkranken sollte. Paul erahnte die Möglichkeit, dass Päpste mit zunehmender Lebenszeit durch einen Schlaganfall, Demenz oder eine andere langfristige Erkrankung handlungsunfähig werden könnten, was es ihnen unmöglich machen würde, ihr Amt auszuüben oder freiwillig zurückzutreten. Doch Paul lebte noch 13 Jahre und starb im Amt.
Papst Franziskus bestätigte 2022, dass er kurz nach seiner Wahl ein Rücktrittsschreiben verfasst hatte für den Fall, dass er sein Amt aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausüben könnte. Er habe das Schreiben dem damaligen Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone übergeben und gehe davon aus, dass Bertone es, als er in den Ruhestand ging, an seinen Nachfolger Parolin weitergereicht habe. Der Text wurde nie veröffentlicht, die von Franziskus erwogenen Voraussetzungen für einen Rücktritt sind nicht bekannt.
Ob ein solches Schreiben nach Kirchenrecht überhaupt gültig wäre, ist ebenfalls nicht bekannt. Das Kirchenrecht schreibt vor, dass ein Rücktritt des Papstes „freiwillig und ordnungsgemäß bekundet“ werden muss. Das war der Fall, als Papst Benedikt XVI. 2013 seinen Rücktritt bekanntgab.
Nur wenn ein Papst stirbt oder zurücktritt, geht die päpstliche Macht an eine andere Person über. Dann kommt eine ganze Reihe von Ritualen zum Tragen, die das Interregnum regeln, die Zeit zwischen dem Ende eines Pontifikats und der Wahl eines neuen Papstes.
In dem als Sedisvakanz bekannten Zeitraum leitet der Camerlengo oder Kardinalkämmerer die Amtsgeschäfte und Finanzen des Heiligen Stuhls. Er stellt den Tod des Papstes offiziell fest, versiegelt die päpstlichen Privatgemächer und bereitet die Beisetzung vor dem Konklave zur Wahl eines neuen Papstes vor. Aktuell hat das Amt Kardinal Kevin Farrell inne.
Ist der Papst lediglich krank oder anderweitig amtsunfähig, hat der Camerlengo keine entsprechenden Aufgaben. Tatsächlich leitet Farrell dieser Tage eine Vatikan-Konferenz, an der Leo bis zu seinem überraschenden Krankenhausaufenthalt selbst teilgenommen hatte.
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