Für ein algorithmisches Handelssystem warb die 123 Invest Gruppe bereits Millionen Euro mit dubiosen Anleihen ein. Nun änderte sie den Namen einer wichtigen Firma.
Anleihen Vorsicht bei Alphawave GmbH
Anleihe. Ein Unternehmen der 123 Invest Gruppe sammelt mit einem fragwürdigen Modell Gelder für Anleihen ein. Gesellschaften der Gruppe stehen auf der Warnliste. © Adobe Stock / Creativa Images
Für ein algorithmisches Handelssystem warb die 123 Invest Gruppe bereits Millionen Euro mit dubiosen Anleihen ein. Nun änderte sie den Namen einer wichtigen Firma.
In einer Recherche beschäftigte sich die Stiftung Warentest mit der Anlageidee der 123 Invest-Unternehmensgruppe um Jan-Patrick Krüger. Wie das dubiose Anleihekarussell funktioniert, lesen Sie ausführlich hier. Die Gruppe verspricht die Entwicklung eines algorithmischen Handelssystems, für dessen Nutzung professionelle Kunden Lizenzen erwerben sollen. Dafür sammelte die Gruppe Millionen Euro Anlegerkapital ein.
Obschon sie seit vielen Jahren mit dem System wirbt, erzielte die 123 Invest Gruppe selbst bis zum Zeitpunkt der Prospekterstellung im August 2024 noch keine wesentlichen Lizenzerträge. Problematisch erschien uns insbesondere, dass die Gruppe ihre Einnahmen vorwiegend aus Anlegerkapital schöpfte und sich dabei eines fragwürdigen Umtauschmodells bediente. So sollten Anleger alter Anleihen diese immer wieder gegen neue Anleihen eintauschen. Bei diesem Anleihe-Karussell fielen auch fehlende Jahresabschlüsse beteiligter Gesellschaften negativ auf, was wir als Verstöße gegen Transparenzpflichten bewerteten.
Neuer NameWir setzten deswegen mehrere Firmen auf unsere Warnliste Geldanlage. Eine der Firmen auf unserer Warnliste, die an der Entwicklung der Handelssoftware beteiligt ist, hieß bis vor kurzem Quant Strategien Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf. Sie wurde nun in Alphawave GmbH umbenannt. Auf unsere Anfrage zu den Gründen nannte Geschäftsführer Krüger unter anderem eine strategische Neuausrichtung und Markenvereinheitlichung. An diesem „Rebranding“ werde bereits seit April 2025 gearbeitet, so Krüger.
Gerichte geben Stiftung Warentest rechtDie Firmengruppe versuchte nach Erscheinen unseres Berichtes, die Einträge auf der Warnliste gerichtlich anzufechten. Sie ging bis vor das Oberlandesgericht Hamburg – und unterlag auch in dieser Instanz. Das Landgericht Hamburg urteilte, „dass sämtliche tatsächlichen Darstellungen“ in unserem Bericht „unstreitig wahr“ seien. Das Oberlandesgericht wies eine Beschwerde der Gruppe im Ergebnis zurück.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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