Monatelang wartete ein Kunde aus dem norwegischen Bergen auf Ersatz für seine defekte Küchenarmatur. Dann kam die Mitteilung, die Sendung liege ausgerechnet in Südschweden zur Abholung bereit.
Monatelang wartete ein Kunde aus dem norwegischen Bergen auf Ersatz für seine defekte Küchenarmatur. Dann kam die Mitteilung, die Sendung liege ausgerechnet in Südschweden zur Abholung bereit.
Ein Kunde aus Bergen in Norwegen erlebte mit einer Ersatzlieferung eine ungewöhnliche Überraschung. Wie die norwegische Zeitung „NRK“ berichtet, sollte sein Paket nicht an seinem Wohnort ankommen, sondern in einem Supermarkt im schwedischen Vetlanda abgeholt werden — rund 950 Kilometer entfernt.
Der Mann hatte bereits im März beim Einzelhändler Elkjøp eine kaputte Küchenarmatur reklamiert und auf eine neue Lieferung gewartet. Als Ende Juli endlich ein Schreiben eintraf, stand darin allerdings nicht die ersehnte Zustellung in Norwegen. Stattdessen erhielt er auf Schwedisch die Information, dass die Sendung im südschwedischen Småland zur Abholung bereitliege. Gegenüber „NRK“ schilderte der Betroffene seine erste Reaktion so: „Ich dachte, das ist ein Witz.“
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Laut NRK erklärte Haakon Nikolai Olsen, Pressemanager bei Postnord, den Vorfall mit fehlenden Daten im Versandprozess. Olsen sagte: „Der Grund war, dass die notwendige digitale Zolldokumentation fehlte und die Sendung deshalb im schwedischen System als Rücksendung behandelt wurde.“
Der Fall ist auch verbraucherrechtlich interessant. In Norwegen gelten für Online-Bestellungen klare Regeln: Wie der norwegische Verbraucherrat (Forbrukerrådet) erklärt, haben Kunden bei nicht gelieferten Waren grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer gewahrt bleiben.
Auch in Deutschland trägt bei Online-Bestellungen grundsätzlich der gewerbliche Verkäufer das Risiko, wenn ein Paket gar nicht beim Kunden ankommt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Empfänger in diesem Fall den Kaufpreis in der Regel nicht zahlen beziehungsweise können eine Erstattung verlangen. Ein Paket gilt zudem nach 21 Tagen offiziell als verloren.
Wichtig ist aber, zwischen Händler und Zustelldienst zu unterscheiden: Einen rechtlichen Anspruch auf die Zustellung an einem ganz bestimmten Tag gibt es nur, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart und bezahlt wurde. Außerdem sollten Verbraucher bei Ablagegenehmigungen vorsichtig sein: Wird ein Paket an einem selbst gewählten Ablageort gestohlen oder beschädigt, haften laut Verbraucherzentrale weder Transportunternehmen noch Online-Shop.
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