Geschenk an Arbeitgeber: Wer bis Ende 2030 neu eingestellt wird, soll künftig länger ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt werden können. Bisher war das bis zu 24 Monate lang möglich. Die IG Metall findet klare Worte der Kritik.
Die Union unter Kanzler Merz hat noch einen weiteren arbeitgeber-freundlichen Beschluss bekannt gemacht.
Foto: AFP/TOBIAS SCHWARZBerlin · Geschenk an Arbeitgeber: Wer bis Ende 2030 neu eingestellt wird, soll künftig länger ohne sachlichen Grund befristet beschäftigt werden können. Bisher war das bis zu 24 Monate lang möglich. Die IG Metall findet klare Worte der Kritik.
Die Bundesregierung will Arbeitgebern ermöglichen, Arbeitnehmer umfassender als bislang befristet einstellen zu können. Für bis Ende Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer solle „eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung“ möglich sein, teilte die schwarz-rote Koalition am Donnerstag mit. Bisher gilt, dass Befristungen ohne sachlichen Grund bis zu 24 Monaten möglich sind.
IG Metall: „Angriff auf Beschäftigtenrechte“
Die IG Metall bewertet das Reformpaket der Bundesregierung als „bunte Tüte Süßes und Saures“. Steuererleichterungen für Beschäftigte seien gut, erklärt die Vorsitzende der größten Gewerkschaft in Deutschland, Christiane Benner. Die Ausweitung von Befristungsmöglichkeiten bei Arbeitsverträgen sei aber ein „Angriff auf Beschäftigtenrechte“. Mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung werde den Arbeitgebern eine „unsoziale Wunschliste“ erfüllt.
Auch darüber hinaus strebt die Bundesregierung eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes an. So sollen die Arbeitsverhältnisse von Hochverdienern künftig leichter aufgelöst werden können - und zwar mit einer „Abfindungsoption“, wie die Bundesregierung mitteilte.
Dies soll demnach für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gelten, die zuletzt bei brutto 8450 Euro im Monat lag. Um einen möglichst schnellen Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver zu machen, sollen Abfindungszahlungen außerdem steuerlich privilegiert werden, „wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird“.