Aarau plant Investitionen in Oberstufenschulraum. Etwa 149 Millionen Franken sind vorgesehen. Doch der Anteil auswärtiger Schüler ist hoch. Wie bittet man die Vertragsgemeinden sinnvoll zur Kasse? Und wie verhindert man, dass plötzlich eine aus dem Vertrag aussteigt?
Die Bezirksschule Zelgli in Aarau soll ebenfalls umgebaut werden. Das kostet.Bild: Nadja Rohner
Am 16. November entscheiden die Aarauer Ortsbürger erneut über einen Baurechtsvertrag mit der Einwohnergemeinde. Dieser würde es der Stadt ermöglichen, auf der Leichtathletikanlage in der Telli einen Oberstufencampus zu bauen. Bei diesem Geschäft wird aber längst nicht nur über den eigentlichen Abstimmungsgegenstand – den Baurechtsvertrag – diskutiert. Sondern auch über die städtische Landpolitik, die Schulraumplanung allgemein und über die Finanzierung der anstehenden riesigen Investitionen, vor allem für den neuen Telli-Campus sowie die Umbauten der Schule Zelgli.
Die FDP-Fraktion des Einwohnerrats fordert nun in einer Motion von Stefan Zubler «Verbindliche Schulraumverträge mit fairer Risikoverteilung». Zubler führt aus, die Stadt investiere rund 149 Mio. Franken in die Oberstufeninfrastruktur. Mit Abschreibungen, Zinsen und weiteren Kosten ergebe das eine ungefähre Brutto-Mehrbelastung von 6,1 Millionen Franken pro Jahr.
Zubler fordert, dass die Gemeindeverträge, die die Schule Aarau von der alten Kreisschule Aarau-Buchs übernommen hat, angepasst werden. Konkret geht es um die Verträge mit Küttigen, Biberstein, Erlinsbach AG und SO (sowie möglicherweise künftig mit Buchs). Diese Gemeinden lassen heute ihre Oberstufenschüler respektive, im Falle der beiden Erlinsbach, die Bezirksschüler an der Schule Aarau unterrichten.
Zubler fordert, dass neue Verträge gemacht werden. Es sollen insbesondere neue Bestimmungen zu den Schulgeldern aufgenommen werden.
Stefan Zubler (FDP)zvg
Erstens: Der Anteil des Schulkostenbeitrags der Vertragsgemeinden, welcher die Schulinfrastruktur abgelte, soll «gleichwertig zur heutigen Mietzinsberechnung der Kreisschule ausgestaltet» werden und in jedem Fall die Vollkosten der Stadt decken, einschliesslich der Kosten für Land und Baurechte.
Zubler führt in seiner Motion aus, dass sich die Berechnung für den Infrastrukturanteil mit der Auflösung der Kreisschule ändere. Das Schulgeld richte sich neu nicht mehr nach dem Gebäudeversicherungswert, sondern nach den Buchwerten der Stadt. «Für die weitgehend abgeschriebenen Bestandsbauten sinkt es deshalb bis zur Inbetriebnahme der Neubauten deutlich», erklärt Zubler. «Danach steigt es mit den Abschreibungen und Zinsen der neuen Anlagen voraussichtlich über das heutige Niveau. Für die Vertragsgemeinden entsteht damit gerade zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ein Anreiz, nach Alternativen zu suchen.»
Zweitens soll es in den Schulverträgen künftig eine Art Leerstands-Klausel geben: «Das Risiko, dass für die Vertragsgemeinden vorgehaltener Schulraum nicht mehr benötigt wird, ist fair und verbindlich auf alle beteiligten Gemeinden zu verteilen und darf nicht übermässig bei der Stadt Aarau liegen», fordert Zubler namens der Freisinnigen. Es geht dabei nicht um Schwankungen bei den Schülerzahlen. Sondern um das Risiko, dass die Vertragsgemeinden relativ kurzfristig entscheiden könnten, ihre Oberstufenschüler selber zu beschulen.
Der Anteil an auswärtigen Schülerinnen und Schüler in Aarau beträgt etwa 30 bis 40 Prozent. «Für diesen Anteil hält die Stadt Schulraum vor, der über 35 Jahre abgeschrieben wird», so Zubler. Die geltenden Gemeindeverträge seien mit Fristen von zwei Jahren (Küttigen, Biberstein) beziehungsweise fünf Jahren (Erlinsbach AG und SO) kündbar, verpflichten Aarau aber gleichzeitig ausdrücklich, für die nötigen Schulraumkapazitäten zu sorgen. Die FDP will eine «Bindung der Vertragsgemeinden über die Abschreibungsdauer der neuen Anlagen» oder eine «möglichst gleichwertige Regelung, insbesondere eine Restwert-Nachhaftung» für den Fall, dass eine Gemeinde vor Ablauf der Abschreibungsdauer aussteigt.
Das Anliegen dürfte im Stadtrat durchaus auf fruchtbaren Boden fallen. Er hatte unlängst in der Stellungnahme auf eine Anfrage geschrieben, er werde «parallel zu einer allfälligen Projektierung» der neuen Schulanlagen «die Anpassung der Kündigungsfristen verhandeln, so dass bei der Realisierung des Schulraums die längerfristige Mitfinanzierung geklärt ist». Und: «Bei der detaillierten Ausgestaltung der Schulgeldberechnung wird sich der Stadtrat für Schulgelder einsetzen, welche die bei der Stadt anfallenden Kosten berücksichtigen. Dies entsprechend dem Volksschulgesetz, wonach die Schulgelder höchstens den Vollkosten entsprechen.»