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Möglicher Diebstahl von ÖV-Geldern: Staatsanwaltschaft will Motorboot beschlagnahmen, Halterin wehrt sich

Дата публикации: 19-10-2026 15:54:58

Rund zwei Millionen Franken aus Billetverkäufen fehlen bei «Aargau Verkehr» und der Busbetrieb Aarau AG. Verdächtigt werden Personen aus dem Umfeld einer Sicherheitsfirma. Nun wehrt sich die Partnerin eines der Beschuldigten gegen die Beschlagnahmung ihres Motorboots.

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Die Staatsanwalschaft will ein Boot beschlagnahmen. Offiziell gehört es der Partnerin eines Beschuldigten.Die Staatsanwalschaft will ein Boot beschlagnahmen. Offiziell gehört es der Partnerin eines Beschuldigten.

Bild; DPA

Die Kantonale Staatsanwaltschaft führt gegen mehrere Personen aus dem Umfeld einer Aargauer Sicherheitsfirma ein Strafverfahren. Es geht um den Verdacht, dass Mitarbeitende der Firma das Bahnunternehmen Aargau Verkehr (AVA) geschädigt haben könnten. Die Firma war dafür zuständig, Kassenleerungen bei den Billettautomaten auf der Strecke der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) durchzuführen sowie Geld bei den Reisezentren abzuholen. Sie musste ausserdem, teils unter Einbezug einer weiteren Firma, dafür sorgen, dass dieses Geld auf das Konto von Aargau Verkehr gelangt. Dort kam aber nicht alles an. Es geht um etwa zwei Millionen Franken, die fehlen. Auch die Busbetrieb Aarau AG, die bis 2018 zusammen mit der WSB unter der Dachmarke «AAR bus+bahn» auftrat und auch nach der Verselbstständigung dieselbe Sicherheitsfirma nutzte, ist betroffen.

Im Rahmen dieses komplexen Strafverfahrens, das mittlerweile seit mehreren Jahren im Gange ist, gibt es nun ein neues Urteil der Beschwerdekammer für Strafsachen des Obergerichts. Es geht um einen der Beschuldigten, der verdächtigt wird, über 560'000 Franken entwendet zu haben. Es steht nun der Verdacht im Raum, dass er 2022 davon 70'000 Franken – in bar – für den Kauf eines Motorschiffs ausgegeben hat. Das Schiff, das total 130'000 Franken kostete, ist aber formell auf den Namen seiner Partnerin registriert.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft wollte das im Kanton Schwyz registrierte Schiff im August beschlagnahmen, weil sie es dem Eigentum des Mannes zurechnet. Die Frau erhob dagegen Beschwerde. Sie behauptete, das Geld fürs Schiff sei von ihr gekommen, sie habe dafür extra einen Kredit aufgenommen. Danach habe sie das Geld von ihrem auf das Konto des Beschuldigten transferiert, der nur den Kauf abgewickelt habe. Dies, weil er offenbar die Sprache der Verkäuferin sprach und weil er sich mit Schiffen und deren technischen Details besser auskenne.

Die Staatsanwaltschaft hält dagegen: Die Frau sei zwar «auf Papier» als Käuferin des Motorschiffs bezeichnet und als Halterin registriert, sämtliche Schritte zum Kauf seien aber vom Mann und nicht von ihr vorgenommen worden. Es stimme zwar, dass sie eine Kreditschuld habe, der Kreditbetrag von rund 70'000 Franken – notabene die zweite Tranche des gesamten Kaufpreises – sei ihr aber erst nach der Zahlung an die Schiffverkäuferin überhaupt erst ausgezahlt worden.

Die Beschwerdekammer des Obergerichts findet nun, die Frau vermöge die von der Staatsanwaltschaft getroffenen Annahmen nicht zu entkräften. «Dass man den Kauf eines Motorschiffs von 130'000 Franken soweit ersichtlich vorbehaltlos gänzlich einer anderen Person überlässt, wirkt ungewöhnlich und ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar», heisst es im Urteil. «Die gegebenen Umstände stützen einstweilen die Fallbeurteilung der Kantonalen Staatsanwaltschaft. Der Grund für die Überweisung an den Beschuldigten ist zwar unklar, lässt sich mit dem Kauf des Motorschiffs aber nicht plausibel erklären.» Es sei deshalb einstweilen davon auszugehen, dass das beschlagnahmte Schiff vom Beschuldigten – womöglich für die Partnerin – mit Geldern bezahlt wurde, die der Mann oder seine Mitbeschuldigten gestohlen haben.

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