Ein gesundheitsbedingter Wechsel in den Innendienst sollte einem alternden Fabrikarbeiter helfen. Doch die neue Büroleitung überforderte ihn völlig, was nun in einer bitteren Kündigung vor Gericht endete.
Ein gesundheitsbedingter Wechsel in den Innendienst sollte einem alternden Fabrikarbeiter helfen. Doch die neue Büroleitung überforderte ihn völlig, was nun in einer bitteren Kündigung vor Gericht endete.
Der Kantonrechter (ein spezialisierter Richter am niederländischen Gericht „Rechtbank“) am Bezirksgericht Limburg in Roermond, nahe der deutschen Grenze, hat das Arbeitsverhältnis eines 61-jährigen Angestellten in der Papierfabrik Smurfit Westrock aufgelöst. Wie aus dem offiziellen Gerichtsentscheid der Rechtbank Limburg hervorgeht, war der Mann seit 1993 in dem Betrieb beschäftigt. Weil ihm die körperliche Arbeit gesundheitlich zu stark zusetzte, wechselte er im September 2023 auf eigenen Wunsch ins Büro. Doch diese neue administrative Aufgabe erwies sich für ihn als zu anspruchsvoll.
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Der Arbeitgeber bemühte sich über einen langen Zeitraum intensiv um die Einarbeitung des Mitarbeiters. Gemäß der Gerichtsentscheidung der Rechtbank Limburg organisierte das Unternehmen Schulungen, Coachings und regelmäßige Feedbackgespräche.
Trotz dieser weitreichenden Hilfestellungen gelang es dem Angestellten laut dem Gerichtsentscheid nicht, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Da seine alte Stelle bereits besetzt war und keine gesundheitlich geeigneten Alternativen existierten, kam es zur Vertragsauflösung wegen dauerhafter Leistungsdiskrepanz nach einer internen Versetzung
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Vor Gericht machte der Betroffene geltend, es liege lediglich ein Missverständnis bezüglich der Anforderungen vor. Der Richter folgte dieser Argumentation jedoch nicht und entschied am 25. September 2026, das Arbeitsverhältnis zu diesem zukünftigen Termin am 1. Dezember 2026 aufzulösen.
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In der Urteilsbegründung hieß es: „Beide Parteien haben sich bis zum Äußersten eingesetzt, um das Ganze doch noch gelingen zu lassen. Dass es am Ende nicht geklappt hat, kann keiner der Parteien vorgeworfen werden.“ Dem Mann steht nun eine gesetzliche Übergangsentschädigung von exakt 60.052,45 Euro brutto zu.
Auch in Deutschland gibt es Unterstützung, wenn Beschäftigte ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll möglichst erreicht werden, dass Betroffene weiter beruflich tätig bleiben können, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Je nach Situation kommen dabei unterschiedliche Maßnahmen infrage:
Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt unter anderem von der gesundheitlichen Situation und den beruflichen Möglichkeiten ab. Zuständig können je nach Fall die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit sein.