Eine Kreuzfahrt-Touristin muss auf ihrem Mittelmeer-Trip an Bord zum Arzt – und erhält eine hohe Rechnung. Ihr Fall zeigt, wie die Flagge des Schiffs über die Kostenübernahme entscheiden kann.
Eine Kreuzfahrt-Touristin muss auf ihrem Mittelmeer-Trip an Bord zum Arzt – und erhält eine hohe Rechnung. Ihr Fall zeigt, wie die Flagge des Schiffs über die Kostenübernahme entscheiden kann.
Für Leentje De Visscher (43) aus Belgien sollte es die erste Kreuzfahrt ihres Lebens werden – zusammen mit ihrem Mann und 26 Freunden ging es mit dem Zug nach Marseille und von dort mit der MSC Splendida eine Woche lang durchs Mittelmeer. Doch während eines Landausflugs in Palermo bekam Leentje plötzlich schwere Atemnot. Am Abend kamen Wortfindungsstörungen dazu, wie die belgische Tageszeitung „Het Laatste Nieuws“ (HLN) berichtet.
Am nächsten Morgen in Malta suchte sie die medizinische Abteilung an Bord auf. Blutuntersuchung und mehrere EKGs zeigten Herzrhythmusstörungen. Leentje erhielt daraufhin eine Magnesium-Infusion. Die Behandlung selbst lobt sie, doch über die Kosten sprach vorher niemand mit ihr – bis plötzlich 1629 Euro von der Bankkarte abgebucht waren. Zu „HLN“ sagte Leentje: „Das ist viel Geld für uns, mehr als die Hälfte des Monatsgehalts meines Mannes“ – und mehr als die Kreuzfahrt mit 1475 Euro selbst kostete.
„Wir waren davon ausgegangen, dass wir uns diese Arztkosten später von unserer Krankenkasse zurückholen könnten“, erzählte Leentje gegenüber „HLN“. Doch dazu kam es nicht – weil das Schiff unter panamaischer Flagge fuhr. Die Zusatzversicherung ihrer Krankenkasse deckt medizinische Kosten in bestimmten Urlaubsländern ab – jedoch nicht Panama. Dass das Schiff nicht in panamaischen Gewässern unterwegs war, ist offenbar egal.
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Niemand habe sie vor Reiseantritt darauf hingewiesen. Der Reiseveranstalter TUI widerspricht: Laut eigener Aussage sei Leentje vorab über die Flagge informiert gewesen und habe die Deckung selbst bei ihrer Krankenkasse abgeklärt. Schriftlich belegt ist das nicht.
Leentje will mit ihrer Geschichte andere Reisende warnen: Vor der Buchung sollte man genau nachfragen, welche Leistungen an Bord überhaupt gedeckt sind, und die Flagge des Schiffs im Vorfeld prüfen. Es sei für sie eine teure Lektion gewesen – sie hofft, dass eine solche Erfahrung anderen erspart bleibt.
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Auch für deutsche Versicherte ist die Schiffsflagge entscheidend. Laut Techniker Krankenkasse (TK) beteiligt sich die Kasse an Bordbehandlungskosten nur, wenn das Schiff unter der Flagge eines EU-Staats, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder eines Abkommensstaats fährt – unabhängig von der tatsächlichen Reiseroute. Bei anderen Flaggen ist laut TK keine Kostenübernahme möglich.
Schiffsärzte stellen in der Regel Privatrechnungen aus, die Patienten zunächst selbst begleichen müssen. Die Krankenkassen erstatten davon anschließend nur den Betrag nach Kassensatz – ein Eigenanteil bleibt in der Regel bestehen. Die TK rät Kreuzfahrt-Reisenden daher, vorab eine Auslandsreise-Zusatzversicherung abzuschließen, um den oft hohen Eigenanteil bei Bordbehandlungen abzufedern.
Auch gut zu wissen: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt grundsätzlich nur bei Landgängen in EU-Ländern, Norwegen, der Schweiz oder Island – nicht aber an Bord des Schiffs selbst.