Die Rentenversicherung verschickt bald Briefe an Empfänger der Waisenrente. Wer nicht reagiert, riskiert einen Zahlungsstopp.
Tausende Menschen erhalten bald Post von der Deutschen Rentenversicherung: Empfänger einer Waisenrente müssen Nachweise einreichen. Tun sie das nicht, wird die Zahlung gestoppt.
Jedes Jahr im September prüft die Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der Waisenrente weiterhin erfüllt sind. Dafür verschickt sie sogenannte Nachprüfungsschreiben. Betroffene müssen darin Angaben zu ihrer Ausbildung oder ihrem Studium bestätigen und entsprechende Nachweise einreichen.
Das Wichtigste in Kürze:
Wer das Schreiben erhält, sollte es deshalb nicht einfach liegen lassen. Fehlen die erforderlichen Nachweise, kann die Waisenrente nicht weitergezahlt werden. Die Waisenrente ist eine Form der Hinterbliebenenrente. Sie wird Kindern gezahlt, wenn ein Elternteil oder beide Eltern gestorben sind.
Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber deutlich länger fließen – maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
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Das gilt unter anderem für junge Erwachsene, die:
Auch eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann berücksichtigt werden. Sie darf allerdings höchstens vier Kalendermonate dauern. Das kann beispielsweise die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung sein.
In bestimmten Fällen besteht der Anspruch auch wegen einer Behinderung fort, wenn die Waise deshalb nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen kann.
Mit dem Nachprüfungsschreiben will die Rentenversicherung feststellen, ob die Ausbildung oder das Studium tatsächlich noch besteht.
Die Ausbildungsstätte kann die Angaben direkt bestätigen. Alternativ akzeptiert die Rentenversicherung verschiedene Dokumente. Dazu gehören beispielsweise:
Welche Unterlagen konkret geeignet sind, hängt von der jeweiligen Ausbildungssituation ab. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich das Nachprüfungsschreiben auf die Ausbildungsart bezieht, die ihr bisher bekannt ist.
Wer den geforderten Nachweis zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorlegen kann, sollte trotzdem reagieren. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, zunächst eine Nachricht zu schicken und die Bescheinigung nachzureichen. Dafür kann das Kontaktformular S8003 genutzt werden.
Die Unterlagen müssen nicht zwingend per Brief zurückgeschickt werden. Die Deutsche Rentenversicherung bietet mehrere Wege an:
Online:
Über das Formular R5462 können Nachweise zur Waisenrente digital eingereicht werden.
Kontaktformular:
Über S8003 können Unterlagen und Informationen an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt werden.
Per Post:
Die Unterlagen können auch auf dem klassischen Postweg eingereicht werden.
Sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die Rentenversicherung, ob die Waisenrente weitergezahlt werden kann. Über das Ergebnis erhalten die Betroffenen einen Bescheid.
Das ist der wichtigste Punkt für Betroffene: Gehen die erforderlichen Nachweise nicht bei der Rentenversicherung ein, wird die Waisenrente eingestellt.
Wer das Schreiben im September erhält, sollte sich deshalb möglichst zeitnah um die benötigte Bescheinigung kümmern.
Eine längere Lücke zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann ebenfalls Auswirkungen haben. Beträgt die Übergangszeit mehr als vier Kalendermonate, entfällt der Anspruch für diese Zeit. Mit Beginn der neuen Ausbildung oder des Studiums kann die Waisenrente wieder beantragt werden.
Die Waisenrente ist eine vergleichsweise kleine, aber für junge Menschen wichtige Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ende 2024 wurden bundesweit 267.788 Waisenrenten gezahlt. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei rund 243 Euro im Monat.
Dabei wird eigenes Einkommen grundsätzlich nicht auf die Waisenrente angerechnet. Das bedeutet: Eine Ausbildungsvergütung oder ein eigenes Einkommen führt nicht automatisch zu einer Kürzung der Waisenrente.
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