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Apple ändert Tracking-Abfrage – Nutzer müssen genau hinsehen

Дата публикации: 21-08-2026 09:30:00

Das Bundeskartellamt setzt Apple neue Grenzen beim Umgang mit Nutzerdaten. Die Vorgaben gelten zunächst für iPhone-Nutzer in Deutschland.

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Das Bundeskartellamt setzt Apple neue Grenzen beim Umgang mit Nutzerdaten. Die Vorgaben gelten zunächst für iPhone-Nutzer in Deutschland.

Jeder iPhone-Besitzer kennt das kleine Fenster: Eine frisch installierte App bittet um Erlaubnis, die eigenen Aktivitäten über andere Apps und Websites hinweg zu verfolgen.

Genau dieses Fenster wird sich bald sichtbar ändern. Am 17. August 2026 hat das Bundeskartellamt sein Verfahren gegen Apple abgeschlossen und Zusagen des Konzerns für bindend erklärt. Die Folgen betreffen Millionen iPhone-Nutzer in Deutschland.

Hermann Sauer ist IT-Sicherheitsexperte engagiert sich seit über 20 Jahren für Datenschutz und Online-Anonymität. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.

Apple muss seine Tracking-Abfrage künftig neutraler gestalten

Seit April 2021 gilt auf iPhones und iPads die sogenannte App-Tracking-Transparenz (ATT). Apps müssen seither ausdrücklich um Zustimmung bitten, bevor sie Nutzerdaten anbieterübergreifend für personalisierte Werbung verwenden dürfen. Lehnt der Nutzer ab, bleibt der App der Zugriff auf die Werbe-ID des Geräts (IDFA) verwehrt. Meta etwa erwartete für 2022 dadurch einen Umsatzgegenwind von rund zehn Milliarden US-Dollar. Für viele Nutzer war es ein Gewinn an Privatsphäre.

Das Bundeskartellamt sah Apple gegenüber anderen Anbietern im Vorteil

Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 ein Verfahren ein. Der Verdacht: die strengen Regeln galten nur für andere App-Anbieter, nicht für Apple selbst. Der Konzern konnte Daten aus dem App Store, der Apple ID und verbundenen Geräten kombinieren und für eigene Werbezwecke nutzen, ohne dieselbe Hürde zu nehmen.

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Im Februar 2025 sah die Behörde darin nach vorläufiger Bewertung eine mögliche Selbstbevorzugung oder Behinderung anderer Unternehmen. Grundlage war der Paragraf 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für große Digitalkonzerne. Ein Verstoß wurde abschließend nicht festgestellt: Apple hält sein System für wettbewerbskonform, bot aber Änderungen an, die das Amt nun für bindend erklärt hat.

Die Apple-Abfrage soll künftig weniger abschreckend wirken

Der bisher verwendete Begriff „Tracking“ und abschreckend wirkende Elemente wie die Warnhand entfallen im neuen ATT-Prompt. Die Abfragen für Apples eigene Apps und die von Drittanbietern werden inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet und stärker angeglichen, auch bei Beschriftung und Reihenfolge der Antwortmöglichkeiten; die ablehnende Option heißt laut Behörde künftig schlicht „Ablehnen“.

App-Anbieter erhalten zudem mehr Raum, um zu erklären, warum personalisierte Werbung für ihr Geschäftsmodell wichtig ist. Eine erneute ATT-Abfrage nach zwölf Monaten ist nur in einer bestimmten Konstellation getrennt gestellter Datenschutz-Einwilligung und ATT-Abfrage möglich, nicht pauschal nach jeder Ablehnung.

Apple bekommt kein Bußgeld, steht aber sieben Jahre unter Kontrolle

Apple hat nach Zustellung der Entscheidung vier Monate Zeit für die Umsetzung und testet die neuen Fenster vorab mit App-Herausgebern. Die Zusagen gelten ab Umsetzung für sieben Jahre und werden von einem unabhängigen Treuhänder überwacht. Verbindlich gelten sie für Nutzer mit App-Store-Rechnungsadresse und Gerätestandort in Deutschland; Apple kündigte an, die Änderungen darüber hinaus in den meisten europäischen Ländern umzusetzen. Andere Staaten führen eigene Verfahren, in Polen etwa läuft ein eigener Zeitplan. Die deutsche Zusagenentscheidung enthält kein Bußgeld. Frankreich verhängte dagegen im März 2025 eine Geldbuße von 150 Millionen Euro, Italien folgte im Dezember 2025 mit rund 98,6 Millionen Euro.

Apple behält sein System, Kritiker sehen weiter Nachteile

Der deutschen Werbe- und Medienwirtschaft geht der Kompromiss nicht weit genug. Sechs Verbände, darunter ZAW und BDZV, hatten noch im März 2026 gefordert, Apple das System komplett zu untersagen. Apple wiederum vermeidet ein Bußgeld und behält sein System im Kern.

Und die Nutzer? Das Bundeskartellamt betont, Ziel sei eine freie und informierte Entscheidung über die eigenen Daten, nicht eine höhere Zustimmungsquote. Kritiker befürchten dennoch, dass die Zustimmung leichter fällt, wenn Warnsignale und der Begriff „Tracking“ fehlen. Wer seine Daten schützen will, sollte die neue Abfrage deshalb genauso aufmerksam lesen wie die alte.

iPhone-Nutzer können die Datenfreigabe weiterhin ablehnen

Die Abfrage selbst bleibt bestehen, und die Entscheidung liegt weiterhin beim Nutzer. Eine Ablehnung verhindert im Anwendungsbereich von ATT den Zugriff der App auf die Werbe-ID; über sonstige Datenverarbeitungen und datenschutzrechtliche Einwilligungen entscheidet sie nicht automatisch. Apples eigene personalisierte Werbung läuft nicht über den ATT-Prompt, sondern über eine eigene Abfrage, die im Zuge der Zusagen ebenfalls angepasst wird. Zusätzlich lässt sie sich manuell abschalten, unter Einstellungen, Datenschutz und Sicherheit, Apple-Werbung.

Das Verfahren zeigt, wie Kartellbehörden inzwischen das Design von Datenschutz-Dialogen mitbestimmen. Ob die neuen, neutraleren Abfragen den Wettbewerb beleben oder vor allem der Werbeindustrie höhere Zustimmungsraten bringen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Nutzer haben es mit ihrem Tippverhalten selbst in der Hand.

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