Wer in Radio oder Fernsehen KI verwendet, muss das ab sofort kennzeichnen. Es gibt aber auch Ausnahmen.
In einem landesweiten, deutschen Privatradio gab es zuletzt einmal einen sehr merkwrdigen Verkehrsservice, die nett klingende Moderatorin sagte: "Auf der A7 in Fahrtrichtung Hannover zwischen Hedemnden und - Zielort fehlt, bitte diesen noch eingeben - zwei Kilometer Stau".
Nein, die Moderatorin hatte nichts geraucht, in Wirklichkeit gibt es sie berhaupt nicht. Der Verkehrsservice des Privatradios ist inzwischen komplett KI-generiert, der vorgegebene Text wird automatisch in Sprache umgewandelt. Auch Lokalnachrichten werden bei vielen Radiostationen inzwischen nicht mehr von einem Menschen eingesprochen. Abgesehen von so manchem Fehler wie oben beschrieben ist die Technik so ausgereift, dass der Otto Normalhrer die KI von echten, menschlichen Stimmen berhaupt nicht mehr unterscheiden kann.
KI-Einsatz muss gekennzeichnet sein
Menschen hinterm Mikrofon? Immer fter werden diese durch KI ausgetauscht.
Foto: SWR
Doch ganz ohne die Hrer darber zu informieren, dass da gar kein Mensch mehr hinterm Mikro sitzt, geht es knftig nicht mehr: Wer KI-generierte Inhalte verffentlicht, muss das ab sofort kennzeichnen. Das besagt der neue, sogenannte "AI Act", der seit Anfang dieses Monats gilt. Die Regel gilt fr Chatbots, fr Deepfakes, fr Werbespots und alles andere knstlich Generierte. Sie betrifft also nicht nur Hrfunk und Fernsehen, sondern generell Redaktionen, Werbungtreibende, die Musikbranche und damit fast jede Branche, die mit Inhalten arbeitet.
Genaues wird in einem Blogeintrag zu den Mnchner Medientagen erlutert. Demzufolge kennt die KI-Verordnung zwei Rollen: den Provider als Anbieter des KI-Tools und den Deployer, das ist der Anwender. Fr die Kennzeichnungspflicht zhlt die zweite Rolle. Wer ein KI-Tool einsetze im Spot, im Newsroom, in der Produktion sei Deployer. Alle Redaktionen, also auch die der Radio- und Fernsehsender, tragen die Verantwortung fr offene Kommunikation und fr die Dokumentation des KI-Einsatzes.
Warum Kennzeichnung wichtig istIn dem Blog wird auch IT-Sicherheitsrechtler Dennis-Kenji Kipker zitiert, fr ihn sei der AI Act mehr als eine Pflichtbung, wie er bei Heise schreibt: Europa schaffe einen Rahmen, der Vertrauen in KI strken kann. Und das werde umso dringender, denn Nutzung und Risiken wchsen schneller als das Risikobewusstsein vieler Unternehmen.
KI-Inhalte werden kontinuierlich besser und damit schwerer erkennbar. Und genau deswegen seien entsprechende Hinweise zur Kennzeichnung umso wichtiger.
bergangsregelungen und AusnahmenEs gibt nicht einmal bergangsregelungen im Rahmen des AI-Acts: Ein schon lnger mit KI generierter Werbespot muss beispielsweise seit 2. August entsprechend gekennzeichnet werden, auch bereits gesendete Beitrge mssen nachtrglich um den Hinweis erweitert werden, wenn sie nochmal ausgestrahlt werden sollen. Jeder Inhalt braucht seinen eigenen Hinweis. Ein Hinweis etwa fr den ganzen Werbeblock reiche nicht und auch kein allgemeiner Hinweis in Impressum oder on air, dass im Medium auch mit KI gearbeitet wrde.
Es gbe aber auch Ausnahmen: Eine rein technische Optimierung mit KI wie etwa eine Rauschreduktion bei einem Audiobeitrag oder eine Bildoptimierung brauche keine Kennzeichnung. Was redaktionelle Inhalte angeht, sei eine Kennzeichnung auch nur dann ntig, wenn kein Mensch sie redaktionell kontrolliert oder den KI-Inhalt redigiert oder nachbearbeitet hat. Eine reine Rechtschreibprfung zhle dabei allerdings nicht als Kontrolle.
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