Eine Passagierin erzählt von ihrer enttäuschenden Erfahrung.
Nicht immer sollte man sich auf die durchgesagte Prämie bei freiwilliger Umbuchung auf einen späteren Flug verlassen – eine Passagierin erzählt von ihrer enttäuschenden Erfahrung
Wer am Gate freiwillig seinen Platz aufgibt und später fliegt, kann dafür mehrere Hundert Euro kassieren. Doch auf die per Lautsprecherdurchsage versprochene Summe sollten sich Reisende nicht blind verlassen. Ein aktueller Fall bei Lufthansa zeigt, dass am Ende auch weniger Geld ausgezahlt werden kann.
Auf einem überbuchten Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Wien am 16. Juli 2026 bot die Airline Freiwilligen zunächst 250 Euro an, wenn sie ihren Platz aufgeben und später fliegen würden. Eine Passagierin, die sich daraufhin meldete, schildert ihre ernüchternde Erfahrung gegenüber TRAVELBOOK (gehört auch zu Axel Springer).
Versprochener Betrag kann weniger werdenAm Schalter folgte die Überraschung: Die angekündigten 250 Euro seien ein Fehler gewesen, erklärte ein Mitarbeiter. Tatsächlich stünden ihr nur 125 Euro zu. Als Begründung habe Lufthansa angegeben, dass sie lediglich etwa eine Stunde später am Ziel ankommen würden.
Doch dabei blieb es nicht. Der Ersatzflug verspätete sich zusätzlich. Nach Angaben der Reisenden startete die Maschine schließlich mehr als zwei Stunden später als ursprünglich geplant. Als die Frau daraufhin die restlichen 125 Euro verlangte, habe Lufthansa dies abgelehnt. Man habe bereits einen Deal geschlossen.
Freiwillige haben andere RechteLufthansa betont gegenüber TRAVELBOOK, dass man unterscheiden müsse: Wird ein Passagier gegen seinen Willen nicht mitgenommen, ist das etwas anderes als eine freiwillige Umbuchung. Wird ein Passagier gegen seinen Willen wegen Überbuchung nicht mitgenommen, besteht Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Ausgleichszahlung.
Bei freiwilligen Umbuchungen gelten diese festen Regeln jedoch nicht. Wie hoch die Entschädigung ist, handeln Airline und Fluggast individuell aus. Gesetzliche Mindestbeträge oder feste Staffelungen gebe es in solchen Fällen nicht.
Durchsage allein ist keine GarantieAuf Anfrage erklärt ein Rechtsanwalt, dass eine Lautsprecherdurchsage rechtlich noch kein bindendes Angebot darstelle. Entscheidend sei vielmehr die konkrete Vereinbarung am Schalter. Stimmen Reisende dort einem geänderten Angebot ausdrücklich zu, komme ein neuer Vertrag zustande.
Für Passagiere bedeutet das: Entscheidend ist, wozu sie am Schalter Ja sagen – nicht, was zuvor am Gate durchgesagt wurde.
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