Umfragen zufolge könnten Rechtsextreme nach der Landtagswahl im September an die Regierung kommen. Wie würde dies das Bundesland verändern? Teil 1 der vierteiligen RiffReporter-Serie über die radikalen AfD-Pläne für Sachsen-Anhalt dreht sich um die Familien- und Bildungspolitik.
Umfragen zufolge könnten Rechtsextreme nach der Landtagswahl im September an die Regierung kommen. Wie würde dies das Bundesland verändern? Teil 1 der vierteiligen RiffReporter-Serie über die radikalen AfD-Pläne für Sachsen-Anhalt dreht sich um die Familien- und Bildungspolitik.

Die Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt führt die AfD um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund deutlich an. Wenn die rund 1,7 Millionen Wahlberechtigten am 6. September über die Zusammensetzung eines neuen Parlaments entschieden haben, könnte die rechtsextreme Partei als stärkste Kraft ins Ziel gehen – zum zweiten Mal nach der Wahl in Thüringen 2024. Eine Regierungsbeteiligung scheint denkbar, sogar eine absolute Mehrheit liegt im Bereich des Möglichen.
Darauf bereitet sich die AfD akribisch vor. Ihr selbstbewusst als „Regierungsprogramm“ betiteltes Wahlprogramm umfasst 258 Seiten, auf denen sich radikale Forderungen aneinanderreihen. Dazu hat die Partei ein „100-Tage-Sofortprogramm“ vorgelegt, mit dem sie zeigt: Sie will Sachsen-Anhalt in rasantem Tempo verändern.
Manche Ideen der AfD scheinen kaum finanzierbar oder sind verfassungsrechtlich bedenklich, andere wären nur auf Bundes- oder EU-Ebene umsetzbar. Dennoch hätte das Programm – falls umgesetzt – massive Folgen für das tägliche Leben der Sachsen-Anhalter: In den Städten würden Bürgerwachen patrouillieren, aus den Steckdosen möglichst billiger Kohlestrom fließen. An den Schulen würde die Nationalhymne gesungen und Russisch gelehrt, während Kinder mit Behinderungen separiert in Sonderschulen lernen müssten. Mit der Corona- und der Klimapolitik würden sich Untersuchungsausschüsse befassen.
Was genau plant die AfD in Sachsen-Anhalt? RiffReporter hat das Programm ausgewertet – Teil 1: Familien- und Bildungspolitik.
In diesem Punkt dürften sich die Parteien in Sachsen-Anhalt einig sein: Mehr Kinder braucht das Land. Die AfD setzt vor der Landtagswahl im September auf finanzielle Anreize für die Familienplanung. Sie schlägt ein „Baby-Begrüßungsgeld“ vor und hat damit eines der markantesten Versprechen im Wahlkampf gesetzt.
Einmalig 2.000 Euro je Kind würden Eltern demnach bei der Geburt erhalten, ab ihrem dritten Kind sogar 4.000 Euro. Und dabei soll es nicht bleiben: Mit dem „Familiengeld“ stellt die AfD auch eine langfristige Unterstützung für Familien in Aussicht. Ergänzend zum bundeseinheitlichen Kindergeld erhielten Eltern monatlich 50 Euro für ihr erstgeborenes Kind, 150 Euro für ihr zweitgeborenes und 250 Euro für jedes weitere Kind.
Voraussetzung: Deutsche StaatsbürgerschaftDoch die AfD wäre wohl nicht die AfD, würde nicht auch in der Familienpolitik eine völkische Ideologie zum Ausdruck kommen. Man sorgt sich schließlich um das „Aussterben des Deutschen Volkes“, wie es im Programm zur Landtagswahl heißt. Entsprechend knüpft die Partei Baby-Bonus und Familiengeld an eine „Zugangsvoraussetzung“: die „deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils“.
Ob dies umsetzbar wäre, ist höchst zweifelhaft. „Ein ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl“ brachte die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf in einem Podcast des Magazins „Stern“ zum Ausdruck. Aus ihrer Sicht wäre die Differenzierung familienpolitischer Leistungen nach Staatsangehörigkeit „ein Verfassungsverstoß“, der Menschen diskriminiere und in ihrer Menschenwürde verletze: „Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken“, so die Potsdamer Professorin.
Neben den Finanzen hat die AfD noch andere Gründe dafür ausgemacht, dass so wenige Kinder zur Welt gebracht werden: Einen „pervers-linken, radikal feministischen und individualistischen Ungeist“, in dessen Folge „sexuelle Abweichungen und nicht-reproduktive Lebensweisen“ auf mehr Akzeptanz stießen als das, was die AfD als „normale Familie“ bezeichnet: Mann, Frau und Kinder also.
Deutsche Flagge und Russischunterricht an SchulenDie Zahl der Abtreibungen will die als rechtsextremistisch eingestufte Partei reduzieren, indem ungewollt Schwangeren künftig eine Adoption nahegelegt wird. Der Zugang zu Hormontherapien und Pubertätsblockern sei zudem „einzuschränken bzw. zu unterbinden“. Der „LQBTQ-Bewegung“ (sic!) unterstellt die AfD, „die tradierte Normalität, die wir für die gedeihliche Entwicklung unserer Gesellschaft brauchen“, zerstören zu wollen. (Im Wahlprogramm steht mehrfach das Kürzel „LQBTQ“ – gemeint ist wahrscheinlich „LGBTQ“ als Abkürzung für lesbisch, schwul (gay), bisexuell, trans und queer.)
Deshalb soll es Schulen in Sachsen-Anhalt bereits innerhalb der ersten 100 Tage der angestrebten AfD-Regierung untersagt werden, die Regenbogenflagge zu hissen. Stattdessen soll an öffentlichen Einrichtungen die deutsche Fahne wehen, das „gemeinsame Singen der Nationalhymne im Kreise der gesamten Schüler- und Lehrerschaft“ zum festen Bestandteil von „Feierlichkeiten im Umfeld der Schule“ werden. Bereits in der Kita möchte die AfD damit beginnen, ihre gesellschaftlichen Ideale durchzusetzen: Kinder sollen lernen, wie die erklärte Normfamilie auszusehen hat – und dass es nur zwei Geschlechter gebe, Mann und Frau und nichts dazwischen.
Die rechtsextreme Partei will das gesamte Schul- und Bildungssystem kräftig umbauen. „Die Kinder werden an den Schulen nicht mehr gebildet“, beklagt sie. Statt Leistung herrsche eine „Kuschelpädagogik“ vor. Ihren Plänen zufolge würde künftig jedes Kind schwimmen lernen und ab Klasse 1 an Bundesjugendspielen mit Noten teilnehmen. Informatik würde Pflichtfach, die „Heilpflanzenpädagogik“ und der „Heimatkundeunterricht“ gestärkt, der Russischunterricht ausgebaut. Auch die Geschichtslehrpläne will die AfD „überarbeiten“, um dem 1871 „von Bismarck gegründeten Deutschen Reich“ mehr Raum einzuräumen. Die Pläne passen zur Kritik einiger AfD-Politiker:innen an einem angeblichen „Schuldkult“, der die deutsche Geschichte aus ihrer Sicht zu sehr auf die mörderischen Verbrechen der Nazizeit reduziere.
Ende der Inklusion, Sonderklassen für Kinder von GeflüchtetenZudem will die AfD die Einführung von Haupt- und Realschulen prüfen, offenbar anstelle der verbreiteten Gesamt- und Gemeinschaftsschulen. Gymnasien blieben höchstens einem Viertel der Schüler:innen eines jeden Jahrgangs vorbehalten. Um dies zu erreichen, soll die „Schullaufbahnempfehlung“ wieder verbindlich sein: Eltern müssten sich also danach richten, ob eine Grundschule für ihr Kind das Gymnasium oder den Besuch einer anderen Oberschule empfiehlt.
Das steht im Widerspruch zu einer anderen Stelle des Wahlprogramms, an der es heißt: „In allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder müssen die Eltern das letzte Wort haben.“ So begründet die AfD, weshalb sie sich für eine „Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht“ ausspricht – eine weitere Idee, die verfassungsrechtlich zumindest umstritten ist.
Neben dem Lehrstoff und den Schulformen wäre auch die Zusammensetzung der Klassen in Sachsen-Anhalt eine andere, ginge es nach der AfD. Inklusion – also die Aufnahme von Kindern mit Behinderung in die Regelklassen – hält die Partei für ein gescheitertes „Experiment“. In ihrem Programm unterscheidet sie zwischen „normal begabten“ und „behinderten Kindern“, zweitgenannte will sie in Förderschulen separat unterrichten. Außerdem soll es „Sonderklassen für Flüchtlingskinder“ geben. Die Ziele: „Unsere Kinder“, wie die AfD schreibt, „von den vielfältigen Belastungen freizuhalten, die sich beim gemeinsamen Unterricht mit Kindern aus völlig fremden Kulturen ergeben“. Zudem sollen die Kinder von Geflüchteten gar nicht erst in Deutschland ankommen, sondern sich auf eine Rückkehr in ihr Heimatland vorbereiten.
Auch diese Vorhaben kollidieren je nach Umsetzung mit elementaren Grundrechten. Einem Kind allein aufgrund einer Behinderung das Recht auf gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne Behinderung zu verwehren, könnte gegen das Grundgesetz verstoßen und im Widerspruch zur völkerrechtlich bindenden Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stehen, argumentiert etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte in ihrem Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD. Aus Sicht der Organisation könnten auch dauerhafte Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten grundrechtswidrig sein. Ähnlich argumentierte in der Vergangenheit auch bereits der Bildungsforscher Michael Wrase. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hildesheim hat dazu mehrere Rechtsgutachten unabhängig vom Wahlprogramm der AfD für Sachsen-Anhalt erstellt.
Private Wachdienste mit weitreichenden BefugnissenTrotz dieser Grenzen scheint sicher: Das Klima an den Schulen würde sich verändern, könnte die AfD ihre Ideen umsetzen. Im Falle einer Regierungsbeteiligung will sie beispielsweise durchsetzen, dass ein der Schulleitung unterstellter „privater Wachdienst“ auf dem Schulhof „für Recht und Ordnung sorgt und potenzielle Gewalttäter in ihre Schranken weist“. Dadurch sollen Gewalttäter schneller von der Schule geworfen werden und „in besonders schweren Fällen an eine Spezialschule für Gewalttäter überwiesen werden können.“
Gegen weitere Vorhaben bestehen zwar keine rechtlichen Bedenken, und für viele Familien dürften sie auch durchaus verheißungsvoll klingen. So sollen Kitaplätze wie auch das Essen in Kitas und Schulen kostenlos werden, ebenso die Mitgliedschaft in einem Sportverein für Kinder und später auch die Meisterausbildung im Handwerk. Familien mit Kindern sollen zudem einen „zinsvergünstigten Kredit bis zu einer Höhe von 300.000 Euro“ für Wohneigentum erhalten. Die Frage, die sich bei diesen Vorschlägen jedoch stellt: Wer soll das bezahlen?
Zur Finanzierung schweigt sich die AfD in ihrem Wahlprogramm aus. Eigentlich gibt sie darin sogar die Devise aus, dass das Land im Haushalt sparen soll, jedes Ministerium ein Zehntel seines bisherigen Budgets. Wo das Geld für teure Vorschläge herkommt, bleibt unklar. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) kam in einer Berechnung zu dem Schluss: Um alle Wahlversprechen einzulösen, fehlten der AfD im Landeshaushalt mindestens 2,2 Milliarden Euro. So konkret und radikal das Programm ist – was die AfD davon umsetzen könnte, ist somit aus vielen Gründen fraglich.
In der RiffReporter-Serie erscheinen zudem Analysen zu den AfD-Plänen in den Politikfeldern Klima und Energie (Teil 2), Migration und Sicherheit (Teil 3), sowie Kultur und Wissenschaft (Teil 4).
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