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Zweite Handball-Bundesliga: HSG Krefeld will vors HBL-Schiedsgericht ziehen

Дата публикации: 23-07-2026 15:16:00




Geschäftsführer André Schicks reagiert auf Unstimmigkeiten im Lizenzverfahren beim Zweitligisten HSG Nordhorn-Lingen. Dort gibt es erhebliche Zweifel an den angegebenen Zahlen.



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Zweite Handball-Bundesliga HSG Krefeld will vors HBL-Schiedsgericht ziehen

Krefeld · Geschäftsführer André Schicks reagiert auf Unstimmigkeiten im Lizenzverfahren beim Zweitligisten HSG Nordhorn-Lingen. Dort gibt es erhebliche Zweifel an den angegebenen Zahlen.

André Schicks, HSG-Geschäftsführer, will rechtliche Schritte einleiten.

Foto: Samla Fotoagentur/samla.de

Mit einer solchen Dramatik in der Sommerpause hat André Schicks, Geschäftsführer der HSG Krefeld Niederrhein, mit Sicherheit nicht gerechnet. Doch in den vergangenen Tagen hat sich eine Dynamik entwickelt, die jetzt wohl dazu führt, dass der HSG-Geschäftsführer vor das Schiedsgericht der Handball-Bundesliga zieht. Das muss er tun, da er per Gesetz dazu verpflichtet ist, drohende Schäden von der ihm anvertrauten GmbH abzuwenden.

Was aber ist passiert? In den vergangenen Tagen war bekannt geworden, dass es finanzielle Unstimmigkeiten beim Handball-Zweitligisten HSG Nordhorn-Lingen gibt. Bei der Beantragung der Lizenz für die zweite Liga seien Zahlen genannt worden, die in der Realität so nicht umsetzbar sind. Wurden die Zahlen also geschönt, um die Lizenz für die zweite Liga zu erhalten? Zumindest steht dieser Verdacht im Raum und damit der Zweifel, ob die Lizenzierung für die HSG Nordhorn-Lingen rechtmäßig gewesen ist. Wären die Nordhorner Finanzsorgen früher bekannt geworden und so möglicherweise die Lizenzentscheidung in eine andere Richtung beeinflusst worden, wäre die HSG Krefeld – sportlich betrachtet als Tabellen-17. zwar aus der zweiten Liga abgestiegen – als „Nachrücker“ wohl dennoch ein Zweitligist geblieben.

Noch halten sich die Krefelder zu dem Fall relativ bedeckt, am Dienstag hatten sie öffentlich erklärt, den Vorfall in den nächsten Tagen beobachten zu wollen. Inzwischen haben sie mit Helge-Olaf Kädig aus Minden einen erfahrenen Handball-Juristen engagiert, der sie weiter berät. Nachdem die Lizenzierungskommission der HBL am Mittwoch bekannt gemacht hat, dass die Nordhorner strenge Auflagen erhalten haben (u.a. monatliche Liquiditätsnachweise, Spielerverpflichtungen nur mit Genehmigung der Liga, ein Sechs-Punkte-Abzug steht im Raum), äußerte sich André Schicks gegenüber der Online-Plattform „Handball-World“ schon deutlicher: „Sollten tatsächlich bewusst herbeigeführte Unregelmäßigkeiten vorliegen und das dazu geführt haben, dass man eine Lizenz erlangt hat, die am Ende des Tages nicht zugestanden hätte werden dürfen, dann empfinden wir das natürlich als sportlich weit weg von Fairness.“ Gegenüber der „Sport Bild“ legte Schicks am Donnerstagvormittag nach: „Unsere Befürchtungen haben sich durch die Stellungnahme (der HBL, Anm. d. Red) leider bestätigt. Wir streben den Gang zum HBL-Schiedsgericht an.“

Diesen Schritt kündigte Schicks schließlich auch in einem Rundbrief an die Partner des Vereins an. „Nach unserer Auffassung steht fest, dass der sportliche und wirtschaftliche Ausgang der Saison unter diesen möglichen Voraussetzungen anders zu bewerten wäre“, so Schicks. Es gehe primär nicht darum, in die zweite Liga zurückzukehren, sondern den potenziellen Schaden vom Verein abzuwenden. „Dafür haben wir ein juristisches Kompetenzteam zusammengestellt, das die Angelegenheit für uns begleiten und eine Klage vorbereiten wird.“

Für die HSG Krefeld wäre ein unerwarteter Verbleib in der zweiten Liga eine große Herausforderung. Die Kader- und Sponsorenplanung konzentrierte sich bislang auf die dritte Liga und die Mission direkter Wiederaufstieg. Grundsätzlich scheint der bislang zusammengestellte Kader zwar auch zweitligatauglich zu sein, in der Breite jedoch fehlt es noch an Personal. Hilfreich könnte hier im Falle des Falles sein, dass sich dem Vernehmen nach einzelne Spieler der HSG Nordhorn-Lingen bereits selbst bei Vereinen ins Spiel gebracht haben sollen.

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