Krefeld hält die Begründung aufgrund des zeitlichen Ablaufs für „absurd“. André Schicks nimmt deutlich Stellung.
Krefeld · Krefeld hält die Begründung aufgrund des zeitlichen Ablaufs für „absurd“. André Schicks nimmt deutlich Stellung.
André Schicks fand deutliche Worte nach der Entscheidung.
Foto: Samla Fotoagentur/samla.deDie HSG Krefeld Niederrhein ist mit ihren Schritten bei der Handball-Bundesliga (HBL) gegen die Lizenzierung der HSG Nordhorn-Lingen für die kommende Saison vorerst gescheitert. Wie die Handball-Bundesliga GmbH in einer Stellungnahme mitteilte, sei keine Rechtswidrigkeit bezüglich der Lizenzerteilung an Nordhorn für die Saison 2026/27 festgestellt worden.
Krefeld erhält damit auch keine Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga in der kommenden Spielzeit. Der Absteiger hatte am Dienstag mitgeteilt, wegen der finanziellen Probleme und des Verdachts möglicherweise falscher Angaben des Handball-Zweitligisten und früheren Europapokal-Siegers aus Nordhorn Strafanzeige erstattet und verbandsinterne Rechtsmittel eingelegt zu haben.
Das Vertrauensgremium der HBL stützte seine Entscheidung in erster Linie auf formelle Argumente, heißt es vonseiten der HSG Krefeld. „Das von der HSG Krefeld Niederrhein angestrebte ´Drittanfechtungsverfahren´– hier bezogen auf die Erteilung der Lizenz zugunsten der HSG Nordhorn-Lingen – muss nach den Regelungen der Lizenzierungsordnung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden der Lizenzierungsentscheidungen eingeleitet werden. Das Vertrauensgremium ist der Auffassung, dass der HSG Krefeld Niederrhein bereits vor Ablauf der Wochenfrist sämtliche relevanten Umstände, die zur Beurteilung einer Beschwerde gegen die Lizenzerteilung zugunsten eines Mitbewerbers notwendig sind, bereits bekannt waren“, schrieb der Verein in einer Mitteilung am Mittwoch.
Das Vertrauensgremium gelange daher zu der Einschätzung, dass die HSG Krefeld Niederrhein die Frist nicht unverschuldet versäumt habe. Insbesondere seien relevante Informationen wie der Jahresabschluss der HSG Nordhorn-Lingen zum 30. Juni 2025 einschließlich des signifikanten, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags sowie weitere wirtschaftliche Kennzahlen über das Unternehmensregister abrufbar gewesen. Auf den Umstand, dass die „weiterhin bestehende wirtschaftliche Schieflage“ von der HSG Nordhorn-Lingen erst am 17. Juli 2026 eingeräumt worden ist, komme es nicht an, heißt es weiter. „Warum die Lizenzierungskommission am 22. April 2026 die Lizenzauflagen- und bedingungsfrei erteilt hat bzw. konnte, wird vom Vertrauensgremium nicht erörtert. Selbst die Lizenzierungskommission der HBL hat überhaupt erst am 22. Juli 2026 reagiert und der HSG Nordhorn-Lingen weitgehende Auflagen, wie z.B. die kurzfristige Schließung der bestehenden Liquiditätslücke auferlegt, den Abzug von sechs Punkten angedroht und ,nicht unerhebliche Abweichungen gegenüber den im Frühjahr 2026 von dem HSG Nordhorn e. V. im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2026/27 gemachten Angaben‘ festgestellt“, wirft die HSG in den Raum. Diese Bewertung sei absurd, so die HSG. Nach Lesart des Vertrauensgremiums sei das Drittanfechtungsverfahren endgültig ein zahnloser Papiertiger und eine Verschwendung von Zeit und Geld; die Lizenzentscheidung erhalte so einen uneingeschränkten Freifahrtschein. Geschäftsführer André Schicks wird deutlich: „Die Entscheidung verlangt im Kern von allen Geschäftsführern, während der Lizenzierungszeit täglich nachzuschauen, ob ein Mitbewerber eine kritische Bilanz veröffentlicht oder zu überwachen, ob auf irgendwelchen Social-Media-Seiten relevante Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse wie der Rückzug eines Hauptsponsors vermeldet werden. Die Entscheidung des Vertrauensgremiums schiebt den Schwarzen Peter damit den betroffenen Clubs zu. Anstelle der Lizenzierungskommission, die im Fall der HSG Nordhorn-Lingen erst nachträglich von den schwerwiegenden Umständen Kenntnis erlangt haben will, sollen die Konkurrenten des Lizenzbewerbers also Detektivarbeit erledigen, die das Grundvertrauen zwischen den Lizenzclubs erschüttert. Damit gelten für die Geschäftsführer im Ergebnis strengere Maßstäbe als für die Lizenzierungskommission, die eigentlich diese Aufgabe erledigen müsste, um etwaiges Fehlverhalten der Lizenzbewerber frühzeitig aufzudecken.“ Weß/dpa
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