Am Landgericht ist der Prozess gegen einen 52-Jährigen fortgesetzt worden, dem versuchter Totschlag vorgeworfen wird.
Zweibrücken · Am Landgericht ist der Prozess gegen einen 52-Jährigen fortgesetzt worden, dem versuchter Totschlag vorgeworfen wird.
Ginge es allein nach Staatsanwalt Rouven Balzer, müsste der Angeklagte die nächsten sechs Jahre hinter Gittern verbringen – wegen eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung.
Der 52-jährige Angeklagte muss sich seit dem 31. Juli vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten. Der seit 2014 in Zweibrücken lebende Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft soll am frühen Nachmittag des 1. März in der Zweibrücker Poststraße einen heute 46 Jahre alten Ortsansässigen mit russischen Wurzeln mit einem Teppichmesser angegriffen und an Hals und Kopf schwer verletzt haben (wir berichteten).
„Das Meiste“ von dem, was an jenem ersten Sonntag im März in der Poststraße passiert ist, sei nach Ansicht von Staatsanwalt Balzer „unstreitig“. Denn das dramatische Geschehen am helllichten Tag sei durch mehrere Aufnahmen von Überwachungskameras dokumentiert und von vielen Zeugen berichtet worden, die das Gericht an den vergangenen vier Verhandlungstagen gehört hatte.
Unklar sei lediglich, warum es zu der Attacke gekommen war. Es gebe dafür „verschiedene Gründe“, beispielsweise eine Eifersüchtelei wegen einer gemeinsamen Freundin, Pornobildern, die der jetzige Angeklagte unaufgefordert an seinen einstigen Freund geschickt hatte oder der Versuch, seinen späteren Kontrahenten in einer Zweibrücker Bar vor allen Leuten zu küssen. In der Folge war es zu Drohungen und tätlichen Angriffen des Türken gekommen, zuletzt am Tag vor der Messer-Attacke in der Poststraße. Offenbar habe der Angeklagte deshalb einen „Revanche-Plan entwickelt“, den er an jenem 1. März in die Tat umgesetzt hat, vermutete Staatsanwalt Balzer. Mehr noch: Der Angeklagte habe die Tat mehrfach angekündigt – auch gegenüber der Schwester des 46-jährigen späteren Opfers. Er habe zu ihr gesagt: „Beim nächsten Mal, wenn ich ihn (den Bruder der Frau, Anm. d. Red.) sehe, wir einer von uns sterben.“
Diesen Satz hatte die 50-jährige Zweibrückerin am vergangenen Donnerstag, dem vierten Verhandlungstag, zu Protokoll gegeben. Sie erzählte zudem, dass ihr Bruder wohl eine „Todesahnung“ hatte. Er habe sich vor der Bluttat „sehr zurückgezogen“, oft „ganz alleine in einer Ecke gesessen“. Und nach dem „Vorfall“ erst recht, so die Schwester: „Er hat ausgesehen wie Frankenstein.“
Auch Staatsanwalt Balzer ging am Montag in seinem Plädoyer auf die schweren Folgen der Messerattacke ein – sowohl für den Angegriffenen als auch für den Angreifer. Der Attackierte habe Verletzungen im Kopf- und Halsbereich davongetragen, die sich dann zwar als nicht lebensgefährlich herausstellten, es aber hätten sein können. „Ein paar Zentimeter tiefer wäre die Halsschlagader verletzt gewesen“, argumentierte der Staatsanwalt. Der jetzige Angeklagte habe „mehrfach und ganz gezielt angegriffen“, seinem Kontrahenten allein im Kopf- und Halsbereich vier Schnitte zugefügt. Wohl aus „Verärgerung“. Er habe seinen vermeintlichen Widersacher „töten, nicht nur verletzen“ wollen, war der Staatsanwalt überzeugt. Was ihm glücklicherweise misslungen sei.
Mildernde Umstände seien, dass der 52-jährige „eine Person aus der Betäubungsmittel-Szene ist“ und bei der Bluttat in der Poststraße durch die Gegenwehr seines Opfers selbst schwer verletzt worden sei. Unter anderem wurde er von seinem Kontrahenten, nachdem er von ihm entwaffnet worden war, niedergeschlagen, verprügelt und dabei derart heftig ins Gesicht getreten, dass ihm der linke Augenboden brach, wie ein Rechtsmediziner am Montag berichtete. Gegen den Angeklagten spräche aber, dass es sich um einen „hochgefährlichen Angriff“ gehandelt und er ein langes Vorstrafenregister habe, sagte Staatsanwalt Balzer.
Die vom Anklagevertreter beantragte sechsjährige Freiheitsstrafe hielt der Verteidiger des Angeklagten, der Zweibrücker Rechtsanwalt Max Kampschulte, für „weit übertrieben“. Zumal der vom Staatsanwalt zitierte Spruch seines Mandanten, wonach „beim nächsten Mal … einer von uns sterben“ werde, auch anders verstanden werden könne. Nämlich, dass mit „einer von uns“ auch er selbst hätte gemeint sein können. Sein Mandant habe damals, nachdem er von dem späteren Messerangriffs-Opfer bedroht, Ende vergangenen Jahres am Zweibrücker Omnibusbahnhof sogar geschlagen und noch am Vortag der Tat provoziert worden war, „einfach Angst gehabt“. Der Verteidiger hielt deshalb eine Freiheitsstrafe von „maximal drei Jahren für tat- und schuldangemessen“.
Das letzte Wort hat aber das Schwurgericht. Am heutigen Dienstag will der Vorsitzende Richter Andreas Herzog um neun Uhr das Urteil verkünden.
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