Abschiebungen sind teuer und scheitern oft. Wohl auch deshalb setzt die Bundesregierung verstärkt auf ein anderes Instrument: die freiwillige Rückkehr. Ist sie wirklich die humanere Alternative oder bloß eine „Abschiebung light“?
Abschiebungen sind teuer und scheitern oft. Wohl auch deshalb setzt die Bundesregierung verstärkt auf ein anderes Instrument: die freiwillige Rückkehr. Ist sie wirklich die humanere Alternative oder bloß eine „Abschiebung light“?
20.07.2026

Seit dem Machtwechsel in Syrien Ende 2024 sind bislang nur wenige tausend Syrerinnen und Syrer aus Deutschland wieder in ihre Heimat gegangen. Mit der sogenannten freiwilligen Rückkehr will die Politik die Anreize erhöhen. Das Prinzip: Geld gegen Ausreise.
Bei der freiwilligen Rückkehr, die auch als „freiwillige Ausreise“ bezeichnet wird, werden die Reisekosten der Betroffenen übernommen. In manchen Fällen gibt es zusätzlich finanzielle Hilfen für den Neustart im Herkunftsland.
Die Höhe der Unterstützung variiert und ist hängt von der individuellen und familiären Situation ab. Die Gelder stammen aus Förderprogrammen wie REAG/GARP oder auch StarthilfePlus.
Ein Beispiel: Eine Mutter und ihre drei Kinder, die nach Syrien zurückgekehrt sind, erhielten inklusive Reise- und Handgeld sowie Reintegrationsunterstützung insgesamt 6400 Euro.
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Die Hilfe können Asylbewerber aus bestimmten Herkunftsländern beantragen, sowohl diejenigen, die sich noch im Verfahren befinden, als auch diejenigen, über deren Asylantrag bereits entschieden wurde. Die Gelder stammen aus Mitteln der Europäischen Union, der Bundesregierung und der Bundesländer.
Welche Kritik gibt es daran?Die Anstrengungen, syrische Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen, stehen in der Kritik. Dabei werden unter anderem zwei Punkte angeführt.
1. Aufenthaltsrecht endet mit freiwilliger AusreiseWer der freiwilligen Ausreise zustimmt, schließt einen Deal mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Die Einwilligung zur Rückkehr und das Annehmen von Geldern beenden in der Regel auch das Aufenthaltsrecht der Menschen in Deutschland.
Auf diesen Umstand verweist immer wieder Marina Schwarz, Rückkehrberaterin beim Roten Kreuz in Hamm. Ob allen Betroffenen dieser Zusammenhang bewusst ist, bleibt offen.
2. Zweifel an der Neutralität staatlicher BeratungFür Menschen, die darüber nachdenken, freiwillig in ihr Heimatland zurückzukehren, gibt es Beratungsstellen. Diese werden staatlicherseits durch die Ausländerbehörden und Sozialämter sowie durch zahlreiche nichtstaatliche Organisationen wie NGOs oder Wohlfahrtsverbände angeboten. Stefanie Göckler vom Deutschen Roten Kreuz in Hamm sieht in letzteren einen zentralen Vorteil: Sie arbeiten ergebnisoffen.
Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, die Zahl syrischer Flüchtlinge in Deutschland zu senken. Daher blicken Nichtregierungsorganisationen misstrauisch auf staatlich betriebene Beratungsstellen. So auch, als Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr mehr als 20 Rückkehrberater einstellte. Diese sind in den zentralen Ausländerbehörden angesiedelt und sollen Geflüchtete, die sich beispielsweise in Landesunterkünften befinden, über Ausreisemöglichkeiten informieren.
Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW kritisiert diese Praxis: „Zentrale Ausländerbehörden sind Experten im Bereich Abschiebung, aber nicht im Bereich einer ergebnisoffenen Rückkehrberatung.“ Menschen könnten unter Druck gesetzt werden, befürchtet Naujoks.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung betont dagegen, die Rückkehrberatung werde auch zukünftig ergebnisoffen sein. Sie verweist zudem auf die große Nachfrage nach entsprechenden Beratungsangeboten in den Landesreinrichtungen.
Warum setzt die Regierung so viel Hoffnung in die freiwillige Rückkehr?Ein Grund könnte sein, dass die freiwillige Rückkehr tatsächlich nicht immer ganz freiwillig ist. In Zukunft könnten in Deutschland lebende Syrer vermehrt unter Druck geraten, das Land zu verlassen. Ein Grund könnte die Aufhebung des subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sein, wodurch sie ausreisepflichtig würden.
Schon jetzt sind einige Syrerinnen und Syrer gezwungen, in ihre Heimat zurückzukehren. Denn durch eine Gesetzesänderung der Bundesregierung im vergangenen Jahr ist der Familiennachzug nahezu unmöglich geworden. Um mit ihrer Familie zusammenleben zu können, bleibt diesen Menschen dann nur die Rückkehr in die Heimat.
Radiobeitrag: Moritz Börner, Onlinetext: Jan-Martin Altgeld
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