Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland. Er vertritt die sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Interessen von Studierenden. Seit Jahren begleiten wir […]
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V. ist der überparteiliche Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland. Er vertritt die sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Interessen von Studierenden. Seit Jahren begleiten wir nun die Novellierungsprozesse des BAföGs.
Wir begrüßen, dass nach dem Hin und Her der letzten Monate, eine vorläufige Einigung im Bereich des BAföGs erzielt wurde. Eine Novellierung erscheint aufgrund der aktuellen finanziellen Lage vieler Studierende extrem zeitkritisch, dennoch müssen wir an dieser Stelle noch einmal anmerken, dass eine Verkürzung des Verbändeverfahrens auf zwei Tage für die Stellungnahme und nur einen Tag für die Anhörung eine Zumutung darstellt. In einer solch kurzen Zeit kann eine Prüfung nur bedingt erfolgen, Fragen konnten nicht vernünftig vorbereitet werden und auch Abstimmungen innerhalb von Verbänden werden verunmöglicht. Der Entwurf wurde in der für Verbände relevanten Sommerpause und für Studierende relevanten Klausurenphase zugeschickt. Die kurze Fristsetzung ist unangemessen und undemokratisch, insbesondere vor dem Hintergrund der monatelangen Verzögerungen durch die Bundesregierung selbst. Dem Ministerium war auch bereits bei Verschickung bekannt, dass der Entwurf nicht in der Kabinettssitzung am 29.07.26 besprochen werden wird. Den einzigen legitimen Grund für Eile, ein Inkrafttreten zum Wintersemester 2026/27, hat das BMFTR mit diesem Entwurf entgegen früheren Behauptungen bereits aufgegeben.
Das BAföG ist ein wichtiges Instrument der Studienfinanzierung und soll die Chancengerechtigkeit verstärken. Der uns vorliegende Referenten-entwurf bleibt diesem Anspruch jedoch schuldig. Zwar enthält einzelne Verbesserungen, die wir ausdrücklich begrüßen – insbesondere den Wegfall des Leistungsnachweises und die geplanten regelmäßige Anhebungen von Freibeträgen und Erhöhungen. An vielen Stellen scheint jedoch kein Verständnis für die studentische Realität zu herrschen.
Zudem wird ein Verständnis von der Bedeutung von Bildung zugrunde gelegt, dem wir widersprechen müssen. Bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs wird das BAföG vor allem mit Fachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichem Wachstum begründet. Die Ausbildungsförderung wird damit in erster Linie als wirtschaftspolitisches Instrument verstanden. Hochschulbildung dient diesen Zwecken aber nicht allein, sie ermöglicht auch gesellschaftliche Teilhabe, persönliche Entwicklung, wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und demokratische Mitgestaltung. Das BAföG muss deshalb in erster Linie sozial absichern und nicht wirtschaftliche Verwertbarkeit fördern.
Im Folgenden möchten wir auf Aspekte der Novellierung detailliert eingehen, unser Lob, Anmerkungen und Bedenken mitteilen:
Abschaffung der Ausnahmeregelungen bei der Altersgrenze (§ 10 III 2,3)
Die bisherigen Ausnahmeregelungen für Studierende über 45 Jahre sollen gestrichen werden, unter anderem da sich der Verwaltungsaufwand für eine solch kleine Gruppe nicht lohne. Wir bezweifeln zunächst, dass die Ausnahmeregelungen wirklich einen solch großen Mehraufwand darstellen, vor allem da auf der anderen Seite einzelne Existenzen stehen, die finanziell auf Unterstützung angewiesen sind.
Sozialpolitik bemisst sich unseres Erachtens nicht daran, wie viele Menschen von einer Regelung profitieren, sondern ob sie diejenigen schützt, die auf sie angewiesen sind.
Es liegt die Annahme nahe, dass insbesondere Menschen benachteiligt werden, deren Bildungsbiografien nicht dem klassischen Idealbild eines geradlinigen Lebenslaufs entsprechen: Personen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben; Studierende, die nach einem Bachelor und dem Einstieg in das Berufsleben später einen Master aufnehmen; Personen, die wegen Kindererziehung oder anderer Sorgearbeit ihr Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen konnten und ihr erster Abschluss jenseits einer Regelstudienzeit absolvierten.
Mehr als Dreiviertel der über 45-jährigen BAföG-Empfangenden sind weiblich. Gerade im Falle der geleisteten Sorgearbeit, wurde die Studienaufnahme nicht „verplempert“, sondern die Zeit für gesellschaftlich unverzichtbare Aufgaben aufgewendet. Ein Ausspielen
mit einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit zeigt, wie patriarchal diese konnotiert ist: da unbezahlte, aber gesellschaftlich zwingend notwenige Reproduktion eine Entwertung erfährt. Dass genau diese Lebensrealitäten künftig von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen werden, ist gleichstellungspolitisch nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zum Ideal des lebenslangen Lernens.
Sukzessive Streichung des Wohnzuschlags für Studierende im Elternhaus (§ 13 II Nr. 1)
Die schlussendlich ersatzlose Streichung von § 13 II Nr. 1 mit der Begründung, der angehobene Bedarfssatz aus § 13 I sei ausreichend, offenbart aus unserer Perspektive ein fehlendes Verständnis für Armut. Zwar wird es Studierende geben, die BAföG beziehen, zuhause leben und ihren Eltern keine Miete zahlen müssen. Dennoch gibt es genügend Fälle in denen Kinder mit ihren Eltern faktisch ein WG-Leben führen und sich gleichberechtigt an den Wohnkosten beteiligen müssen. Der Gesetzentwurf unterstellt hingegen, dass das Wohnen im Elternhaus kostenlos sei. Der BAföG-Anspruch, vor allem auch da er elternabhängig ist, richtet sich maßgeblich an dem Einkommen der Eltern. Berechtig sind vor allem auch jene Studierenden mit Eltern in Armut. Gerade diese Familien leben nicht in einem abbezahlten Eigenheim, sondern in Mietverhältnissen. Viele wohnen zudem nicht freiwillig bei Elternteilen, sondern weil sich beide Parteien aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage keinen eigenen Wohnraum leisten können. Hinzu kommen die Studierende, die Familienangehörige pflegen und deshalb im Elternhaus leben und sich an der Miete beteiligen.
Zwar erscheint die Streichung nach einer leichten Einsparung aufgrund der fiskalischen Lage, dennoch sollte eine Härtefallregelung angedacht werden, damit im Elternhaus lebende Studierende nicht überproportional benachteiligt werden.
Es bleibt unklar, welche Auswirkungen der Wegfall der Wohnkostenpauschale auf Studierende hat, die bei ihren Eltern wohnen und deren Eltern Sozialleistungen beziehen. Der Gesetzentwurf enthält keine Aussage, es besteht verstärkt die Gefahr, dass die Erhöhung der Bedarfssätze nicht den Studierenden zugutekommt, sondern mittelbar der Finanzierung der Wohnkosten des elterlichen Haushalts dient.
Entbürokratisierungsschritte
Positiv hervorzuheben ist besonders die Abschaffung der Leistungsnachweise, dies stellt eine Entlastung für Studierende, wie auch die Verwaltung dar. Der Leistungsnachweis erschien schon lange als reine Formalität auf Seiten des Gesetzes, bedeutete aber für Studierende immensen Druck, da selbst abgeschlossene Leistungen teils erst Monate nach Erbringung von Hochschulseite verbucht wurden.
Unverständlich wirkt hingegen, warum an den kurzen Bewilligungszeiträumen festgehalten wurde. Das Stellen neuer Anträge, ohne dass sich an den Parametern etwas verändert hätte, stellt eine Belastung für Studierende und die Verwaltung dar. Statt neuer Anträge wäre ein längerer Zeitraum ggf. gekoppelt mit einer Selbstauskunft zu empfehlen.
Ein weiterer Ansatz zur Entbürokratisierung soll die in der Regel verpflichtende Antragsstellung über BAföG Digital sein. Wir begrüßen es, dass die digitale Antragsstellung als Möglichkeit besteht und sehen auch aus Anwender*innenperspektive Vorteile, dennoch finden wir eine Pflicht zur Nutzung übereilt. In der Verbändeanhörung wurde uns mitgeteilt, dass lediglich 50% diesen Weg wählen, wir würden daher nahelegen vor der Verpflichtung Hürden und Vorbehalte zu erheben.
Unseres Erachtens löst die verpflichtende Online-Antragstellung keine Probleme im BAföG-Vollzugs. Lange Bearbeitungszeiten entstehen durch unzureichende personelle Ausstattung, unterschiedliche Digitalisierungsstände der Länder und zu komplexe Verwaltungsabläufe.
Für weitere Vorschläge in Bezug auf den Bürokratieabbau, verweisen wir auf unser BAföG-Positionspapier.
Kranken- und Pflegeversicherung (§ 13a)
Eine Anhebung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist in jedem Fall zu begrüßen. Sofern die angekündigte Reform der geringfügigen Beschäftigung umgesetzt wird, sollten möglichst früh Synergien geprüft werden. Aus dem vorliegenden Referentenentwurf bleibt offen, welche Auswirkungen sich hieraus für Studierende ergeben könnten. Insbesondere bedarf es einer Klarstellung, wie lange eine Familienversicherung neben einer Erwerbstätigkeit möglich bleibt, sofern die bisherige Kopplung an die Einkommensgrenzen geringfügiger Beschäftigungen entfällt. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn Studierende infolge dieser Änderungen ihren Anspruch auf die Familienversicherung verlieren würden.
Zudem möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf verweisen, dass die derzeitige Kopplung der studentischen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die BAföG-Bedarfssätze zu Belastungen führt. Erhöhungen der Bedarfssätze sind ausdrücklich zu begrüßen, führen jedoch gleichzeitig zu steigenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für Studierende, die selbst kein BAföG beziehen. Da studentische Armut sich keineswegs auf BAföG-Empfänger*innen beschränkt, sprechen wir uns für eine Entkopplung der Beitragsbemessung von den BAföG-Bedarfssätzen aus.
Bedarfssätze und Wohnkosten bleiben weit hinter der Lebensrealität zurück
Dass Bedarfssätze und Wohnkostenpauschale angehoben werden, ist überfällig und grundsätzlich zu begrüßen. Ebenso begrüßen wir, dass eine verstetigte Anhebung angedacht ist. Die vorgesehenen Anpassungen erfolgen jedoch zu spät und fallen zu niedrig aus.
Besonders unverständlich ist die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf das Sommersemester 2027. Die Anhebung auf 440 Euro wäre bereits heute nicht ausreichend, um die tatsächlichen Wohnkosten Studierender – 512 € im Schnitt für ein WG-Zimmer – abzudecken. Die Finanzierungslücke ohne die geplante Anpassung ist aber so groß, dass Studierende damit nicht allein gelassen werden sollten. Statt einer Erhöhung zum Sommersemester 2027, was während einer laufenden Förderperiode wäre und mit unnötigem Mehraufwand für die Studierendenwerke verbunden ist, legen wir eine (rückwirkende) Erhöhung zum Wintersemester 2026/27 nahe.
Auch die Anpassung des Grundbedarfs bleibt hinter den Erfordernissen zurück. Zwar soll dieser schrittweise an das Existenzminimum angeglichen werden, die vollständige Anpassung ist jedoch erst für das Sommersemester 2029 vorgesehen. Damit wird die derzeitige Studierendengeneration über Jahre hinweg mit einem Grundbedarf auskommen müssen, der das tatsächliche Existenzminimum nicht abbildet. Im Sommersemester 2029 wird der BAföG-Grundbedarf lediglich dem Niveau des damaligen Bürgergelds aus dem Jahr 2024 entsprechen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte schnellere Anpassung wird damit verfehlt.
Zwar ist die geplante jährliche Anpassung ein Fortschritt gegenüber einer unverbindlichen zweijährigen Evaluation, dennoch erschließt sich uns nicht, warum die Evaluation bis 2030 ausgesetzt werden soll, da sich ja bereits jetzt Defizit im Vergleich zu den realen studentischen Kosten abzeichnet. Auch ist zu bezweifeln, dass die vorgesehene jährliche Erhöhung den Einkommensentwicklung Schritt halten kann.
Schlussworte
Der Referentenentwurf enthält einzelne sinnvolle Verbesserungen. Insgesamt verpasst er jedoch die Chance auf eine schnelle und ausreichende Verbesserung angesichts der finanziellen Notlagen von Studierenden. Auch in Punkten des Bürokratieabbaus wurde nicht das Potential ausgeschöpft. Wir erwarten, dass das BAföG wieder zu einer Ausbildungsförderung gemacht wird, die soziale Teilhabe sichert, vielfältige Bildungsbiografien anerkennt und Studierende wirksam vor Armut schützt. Diesem Anspruch wird der vorliegende Referentenentwurf noch nicht gerecht.