Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., die Bundesstudierendenvertretung, kritisiert den vorliegenden Referentenentwurf zur Novellierung des BAföG. Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen zurück. Gleichzeitig enthält […]
Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V., die Bundesstudierendenvertretung, kritisiert den vorliegenden Referentenentwurf zur Novellierung des BAföG. Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen zurück. Gleichzeitig enthält der Entwurf neue, bislang nicht angekündigte Schritte des Sozialstaatsabbaus.
Besonders kritisch bewertet der fzs außerdem das Verfahren der Verbändeanhörung. Den Verbänden blieben weniger als drei Tage für die schriftliche Stellungnahme und nur ein Tag zur Vorbereitung auf die Online-Anhörung. Eine ernsthafte Beteiligung der Verbände wurde dadurch faktisch unmöglich gemacht.
„Nach monatelangen Verzögerungen durch die Bundesregierung wurden die Verbände mitten in der Sommerpause zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei wurden sie ausgerechnet während der Sommerferien und der Klausurenphase der Studierenden unter massiven Zeitdruck gesetzt. also in einer Zeit, in der gerade die von den Änderungen betroffenen Gruppen nur eingeschränkt erreichbar sind. Wer ernsthafte Beteiligung möchte, darf Verbänden nicht weniger als 72 Stunden für die Bewertung einer der wichtigsten sozialpolitischen Reformen im Hochschulbereich einräumen.
Eine sorgfältige Prüfung ist unter diesen Bedingungen nur eingeschränkt möglich, Fragen konnten nicht angemessen vorbereitet und verbandsinterne Abstimmungen faktisch nicht durchgeführt werden. Die kurze Fristsetzung ist unangemessen und undemokratisch, insbesondere vor dem Hintergrund der monatelangen Verzögerungen durch die Bundesregierung selbst“, erklärt Rahel Schüssler, Referentin für BAföG und studentisches Wohnen des fzs.
Kritisch sieht der fzs unter anderem, dass die bisherigen Ausnahmeregelungen für Studierende über 45 Jahre gestrichen werden sollen, unter anderem mit der Begründung, der Verwaltungsaufwand für eine so kleine Gruppe lohne sich nicht.
„Wir bezweifeln zunächst, dass die Ausnahmeregelungen tatsächlich einen derart großen Mehraufwand verursachen, insbesondere, da auf der anderen Seite einzelne Existenzen stehen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Besonders betroffen wären beispielsweise Personen, die wegen Kindererziehung oder anderer Sorgearbeit ihr Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen konnten. Dass genau diese Lebensrealitäten künftig von der Ausbildungsförderung ausgeschlossen werden sollen, ist gleichstellungspolitisch nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zum Ideal des lebenslangen Lernens“, so Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs.
Ebenso lehnt der fzs ab, dass die schrittweise Streichung der Wohnkostenpauschale für Studierende, die zuhause wohnen, geplant ist. Der Gesetzentwurf geht pauschal davon aus, dass die Erhöhung der Bedarfssätze ausreicht, und blendet damit die Lebensrealität vieler Studierender aus, die sich an den Wohnkosten beteiligen oder aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage gar keine Alternative haben, als weiterhin bei ihren Eltern zu wohnen.
Inhaltlich begrüßt der fzs insbesondere den Wegfall des Leistungsnachweises. Bei der Höhe der Förderung sieht der Verband jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro kommt zu spät und deckt die tatsächlichen Wohnkosten von Studierenden bereits heute nicht. Gleichzeitig wurde die vollständige Anpassung des Grundbedarfs an das Bürgergeldniveau sowie die Dynamisierung bis ins Jahr 2029 verschoben.
Der fzs fordert außerdem weitergehende Schritte zur Vereinfachung des Antrags, wie im Koalitionsvertrag versprochen. Längere Bewilligungszeiträume würden sowohl Studierende als auch die BAföG-Ämter entlasten. Der fzs fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend nachzubessern.
„Das BAföG wird seinem Ziel als Instrument für Bildungsgerechtigkeit schon lange nicht mehr gerecht und auch der vorliegende Referentenentwurf bleibt diesem Anspruch schuldig. Das BAföG muss Studierende finanziell absichern, unabhängig davon, ob sie über den zweiten Bildungsweg studieren, vor dem Studium Sorgearbeit geleistet haben und deshalb erst später ein Studium aufnehmen oder im Elternhaus wohnen bleiben. Mit den geplanten Änderungen wird das BAföG vor allem als wirtschaftspolitisches Instrument verstanden, das wirtschaftliche Verwertbarkeit sichern soll, statt gesellschaftliche Teilhabe, persönliche Entwicklung, wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und demokratische Mitgestaltung zu ermöglichen“, erklärt Katharina Rummenhöller, Vorstandsmitglied des fzs.
Rückfragen können gestellt werden an:
Katharina Rummenhöller, fzs-Vorstand:
Rahel Schüssler, fzs-Referentin für BAföG und studentisches Wohnen:
Der fzs verweist in diesem Zusammenhang auf seine im Rahmen der Verbändeanhörung eingereichte Stellungnahme zum Referentenentwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes.