Das Saarland wird 2026 deutlich weniger Menschen abschieben als noch im Vorjahr. Gerade jetzt, nach dem CSD-Anschlag, verstehen viele das nicht. Doch man kann den Rechtsstaat nicht einfach übergehen.
Meinung | Saarbrücken · Das Saarland wird 2026 deutlich weniger Menschen abschieben als noch im Vorjahr. Gerade jetzt, nach dem CSD-Anschlag, verstehen viele das nicht. Doch man kann den Rechtsstaat nicht einfach übergehen.
Saar-Innenminister Reinhold Jost (SPD) kündigte jetzt an, dass das Saarland 2026 deutlich weniger Menschen abschieben werde als noch 2025. „Nicht, weil wir nicht wollen, sondern, weil wir teilweise nicht dürfen“, so Jost. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Foto: Oliver DietzeNach jedem furchtbaren Anschlag, wie jetzt beim Berliner CSD, ertönt verlässlich derselbe Ruf: „Abschieben!“ Doch man kann Menschen nicht abschieben, bloß weil Vox Populi es will. Auch wird all denen, die gern die schnelle Lösung fordern, jetzt sauer aufstoßen, was der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) zu verkünden hatte: In diesem Jahr wird das Saarland deutlich weniger Menschen abschieben als noch 2025. Schaut der Staat also nur lax zu, tut zu wenig?
Man kann Menschen nicht abschieben, nur weil die Stimmung es verlangt
Nein, es bleibt richtig: Man kann Menschen nicht abschieben, nur weil die öffentliche Stimmung es verlangt. Der Staat ist an Gesetze und Gerichtsentscheidungen gebunden – und das ist keine Schwäche, sondern das markiert den entscheidenden Unterschied zwischen Rechtsstaat und Willkür.
Wer heute fordert, Wohnungen ohne gesetzliche Voraussetzungen zu betreten, Grundrechte als lästige Formalie abzutun oder Gerichte zu übergehen, sollte sich auch fragen: Welche Rechte gelten noch, wenn der Staat mal gelernt hat, sie je nach Stimmungslage beiseitezuschieben?
Der Rechtsstaat ist keine Schönwetterveranstaltung
Der Rechtsstaat ist keine Schönwetterveranstaltung. Er muss gerade dann gelten, wenn manche die Wege am liebsten abkürzen würden. Denn Grundrechte bedeuten auch den Schutz jedes Einzelnen vor einem ungerechtfertigten Zugriff des Staates. Heute trifft die geforderte Ausnahme noch andere. Morgen vielleicht den Nachbarn. Und irgendwann auch einen selbst. Darum sind die Regeln und Gesetze eines Rechtsstaates einzuhalten, auch wenn es unbequem wird.
Die Wirklichkeit zeigt ohnehin, wie komplex das Thema ist. Bei Weitem nicht alle Attentäter der jüngeren Zeit waren als Gefährder bekannt. Ebenso wenig waren bei allen die Voraussetzungen für eine Abschiebung gegeben. Der Ruf nach Abschiebung allein hilft nicht. Unsere freiheitliche Gesellschaft ist auf den konsequenten Schutz durch Polizei und andere Sicherheitskräfte angewiesen und wird verwundbar bleiben.