Immer mehr Deutsche haben Zahlungsprobleme. Sechs konkrete Schritte helfen, Schulden abzubauen, Schufa-Einträge zu prüfen und die Krise zu bewältigen.
Ein Smartphone auf Raten, eine unerwartete Rechnung – und plötzlich reicht das Geld nicht mehr. Neue Schufa-Zahlen zeigen, wie viele Deutsche betroffen sind. Sechs Schritte führen aus der Schuldenfalle.
Inhaltsverzeichnis
Es beginnt mit einem neuen Smartphone für 600 Euro, zahlbar in zwölf Monatsraten. Kurz darauf geht die Waschmaschine kaputt, weitere 400 Euro werden über einen Kleinkredit finanziert. Dann kommen ein paar Online-Einkäufe auf Rechnung hinzu. Jede einzelne Rate scheint bezahlbar. Doch plötzlich fällt eine hohe Stromnachzahlung an, während die Autoreparatur weitere 800 Euro kostet. Am Monatsende reicht das Gehalt nicht mehr für alle Abbuchungen. Erste Zahlungen platzen, Mahngebühren und Verzugszinsen kommen hinzu. Um die Lücken zu schließen, nimmt der Betroffene einen weiteren Kredit auf. Aus vielen kleinen, scheinbar harmlosen Schulden wird eine finanzielle Abwärtsspirale.
Wer nicht mehr alle Rechnungen bezahlen kann, muss Prioritäten setzen. Die Verbraucherzentrale rät, zunächst die Kosten zu decken, die das tägliche Leben absichern: Miete, Strom, Heizung, Lebensmittel und notwendige Medikamente.
Wer einen Ratenkredit nicht bedient, riskiert Mahnungen und zusätzliche Kosten. Wer dagegen seine Miete nicht bezahlt, gefährdet unter Umständen seine Wohnung.
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Anschließend sollten Betroffene sämtliche Schulden auflisten: Wem schulden sie Geld, wie viel ist offen, welche Zinsen fallen an und wann werden die nächsten Raten fällig? Ein Haushaltsbuch zeigt, wie viel Geld nach den unverzichtbaren Ausgaben tatsächlich übrig bleibt.
Ist eine Rechnung nicht bezahlbar, sollten Betroffene möglichst vor Ablauf der Zahlungsfrist Kontakt zum Unternehmen aufnehmen. Häufig lassen sich Zahlungsaufschübe oder kleinere Monatsraten vereinbaren.
Entscheidend ist, nur Raten zuzusagen, die dauerhaft finanzierbar sind. Die Verbraucherzentrale warnt außerdem davor, Inkassovereinbarungen vorschnell zu unterschreiben. Zusätzliche Gebühren oder ein Schuldanerkenntnis können die Situation verschlechtern. Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden.
Besondere Eile ist geboten, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft. Nach Angaben der Verbraucherzentrale bleiben grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung, um einer unberechtigten Forderung zu widersprechen.
Das ist wichtig, weil das Gericht beim Erlass des Mahnbescheids nicht überprüft, ob die Forderung tatsächlich besteht. Wer nicht reagiert, riskiert einen Vollstreckungsbescheid und schließlich die Zwangsvollstreckung. Auch überhöhte Inkassokosten sollten geprüft werden.
Ein Negativeintrag kann die Wohnungssuche, den Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder die Kreditaufnahme erschweren. Allerdings ist nicht jeder Eintrag berechtigt.
Verbraucher können nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung kostenlos eine Datenkopie bei der Schufa anfordern. Enthält sie falsche Informationen, sollten Betroffene sowohl die Auskunftei als auch das meldende Unternehmen zur Korrektur auffordern. Während ein strittiger Eintrag überprüft wird, muss die Schufa ihn für die Weitergabe sperren. Berechtigte Negativeinträge verschwinden dagegen nicht automatisch mit der Bezahlung.
Wenn die Schulden schneller wachsen, als sie zurückgezahlt werden können, ist professionelle Hilfe sinnvoll. Gemeinnützige Beratungsstellen unterstützen dabei, Forderungen zu prüfen, Haushaltspläne aufzustellen und mit Gläubigern zu verhandeln.
Anlaufstellen sind beispielsweise Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und kommunale Schuldnerberatungen. Die Angebote sind häufig kostenlos. Über die Beratungsstellensuche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung können Betroffene passende Einrichtungen finden. Wegen langer Wartezeiten empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Droht bereits eine Kontopfändung, kann außerdem ein Pfändungsschutzkonto helfen. Laut Verbraucherzentrale schützt es derzeit grundsätzlich 1590 Euro monatlich. Wer beispielsweise Kinder versorgt oder Unterhalt zahlt, kann einen höheren Freibetrag beanspruchen. Dafür ist in der Regel eine Bescheinigung erforderlich, die bei der Bank eingereicht wird.
Sind die Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr tragbar, kann eine Verbraucherinsolvenz einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung im Regelfall drei Jahre ab Eröffnung. Währenddessen müssen Betroffene ihr pfändbares Einkommen abgeben und bestimmte Pflichten erfüllen.
Zuvor ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Nicht jede Schuldenart wird erlassen. Eine anerkannte Schuldnerberatung hilft bei der Entscheidung.
Ab dem 20. November 2026 sollen zudem strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen auch bei vielen Kleinkrediten und später bezahlten Einkäufen greifen. Das kann neue Schuldenprobleme verhindern. Bereits bestehende Verbindlichkeiten löst die Reform allerdings nicht.
Gerade deshalb ist der wichtigste Schritt nicht, möglichst schnell einen neuen Kredit aufzunehmen. Entscheidend ist, die bestehenden Schulden wieder unter Kontrolle zu bekommen.
„Sollen Schulden machen, davon lebt eine ganze Industrie“