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Privatinsolvenz überstanden: Wann die Rentenversicherung trotzdem an Ihre Rente darf

Дата публикации: 07-10-2026 04:00:00

Rente nach Privatinsolvenz: Die Rentenversicherung darf für Beitragsschulden bis zur Hälfte einbehalten – nach der Restschuldbefreiung meist nicht mehr.

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Rente Privatinsolvenz überstanden: Wann die Rentenversicherung trotzdem an Ihre Rente darf

Rente

Privatinsolvenz überstanden: Wann die Rentenversicherung trotzdem an Ihre Rente darf

Rente nach Privatinsolvenz: Die Rentenversicherung darf für Beitragsschulden bis zur Hälfte einbehalten – nach der Restschuldbefreiung meist nicht mehr.

Foto von Autor/Autorin: Sharone Treskow

07.10.2026 - 06:00 Uhr Lesezeit 3 Min

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Wer nach einer Privatinsolvenz in Rente geht, sollte seinen Rentenbescheid genau prüfen. Unter Umständen kann die Rentenversicherung noch alte Beitragsschulden verrechnen. (Symbolbild)

Wer nach einer Privatinsolvenz in Rente geht, sollte seinen Rentenbescheid genau prüfen. Unter Umständen kann die Rentenversicherung noch alte Beitragsschulden verrechnen. (Symbolbild)

© Magnific

Wer nach einer Privatinsolvenz in Rente geht, hofft auf einen Neustart ohne Altlasten. Doch manchmal holt einen die Vergangenheit per Bescheid ein: Die Rentenversicherung behält alte Beitragsschulden direkt von der Rente ein, im Extremfall die Hälfte. Ob das rechtens ist, sollte jetzt das Bundessozialgericht klären. Doch der Fall endet ohne Urteil.

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