In einer Excel-Liste der Bewerbungen finden sich Vermerke wie "verpennt", "nicht hingegangen" und "nicht machen". Doch ein mutmaßlicher AGG-Hopper bleibt bei seinem Strafprozess dabei: Er habe die Jobs gewollt.
In einer Excel-Liste der Bewerbungen finden sich Vermerke wie "verpennt", "nicht hingegangen" und "nicht machen". Doch ein mutmaßlicher AGG-Hopper bleibt bei seinem Strafprozess dabei: Er habe die Jobs gewollt.
Es ist der dritte Verhandlungstag im Betrugsprozess gegen den 38-jährigen K. wegen mutmaßlichen AGG‑Hoppings.Vor dem Amtsgericht (AG) Augsburg sollen Zeugen der Verteidigung darlegen, dass der Angeklagte seine Bewerbungen ernsthaft verfolgt habe. So gut wie vermutlich erhofft wird es allerdings nicht für den Angeklagten laufen.
Der ist Diplom-Verwaltungswirt und Jurastudent an der Fernuni Hagen, der Schwerbehinderten gleichgestellt ist. Ihm wird Prozessbetrug in zehn Fällen vorgeworfen. Er soll sich ohne ernsthaftes Interesse im öffentlichen Dienst beworben haben. Laut Anklage ging es ihm dabei nicht um die Stellen, sondern um Entschädigungszahlungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die er auch gerichtlich verfolgte. Durch die stattgebenden Urteile soll bei zehn Trägern des öffentlichen Dienstes ein Gesamtschaden von fast 53.000 Euro entstanden sein. Das sind die angeklagten Fälle. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei jedoch eine Excel-Liste. Diese könnte nach der Zeugenaussage eines Beamten noch viel mehr Bewerbungen und erheblich höhere Entschädigungszahlungen dokumentiert haben.
Auch an diesem dritten Prozesstag wird der Angeklagte nicht nur von seinem Verteidiger unterstützt. Ein Anwalt aus München, der selbst regelmäßig mit AGG- und DSGVO-Klagen in Verbindung gebracht wird, ist wie auch beim zweiten Verhandlungstermin im Saal und bespricht sich mehrfach mit dem Angeklagten und dessen Verteidiger Dr. Bernd Scharinger.
Der Verteidiger hatte bei einer früheren Verhandlung betont, dass durch die Aussagen der Polizisten ein falscher Eindruck von seinem Mandanten entstanden sei. Er hatte daher Zeugen benannt, die mit K. Bewerbungsgespräche geführt hatten. Die sollen die intensive Vorbereitung, den erheblichen Aufwand für jede einzelne Bewerbung von K. und die gute Selbstpräsentation darlegen.
Dazu werden sie allerdings wenig sagen können. In Erinnerung geblieben sind diesen Zeugen vorwiegend die Besonderheiten in den Bewerbungsverfahren mit K.
Zeuge: "Identische Bewerbung wie im Vorjahr"Ein Personalreferent des bayerischen Landesamts für Umwelt berichtet von zwei Bewerbungen aus dem Jahr 2019. Danach sei K. Anfang 2019 trotz Schwierigkeiten bei der Terminfindung zu einem Bewerbungsgespräch um die Stelle als Leitung des Personalreferats erschienen. K. sei mangels Führungskompetenz für die Stelle ungeeignet gewesen; man habe ihm abgesagt.
Zum Jahresende habe sich K. auf eine Stelle als Leitung der Landesagentur für Energie und Klimaschutz beworben, die Bewerbung sei drei Tage nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangen. Trotzdem habe man sie gesichtet. Die Unterlagen seien jedoch im Wesentlichen identisch zu den zuvor eingereichten gewesen, Qualifikationen seien aus Sicht der Behörde nicht hinzugekommen. K. sei daher nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden.
Der habe daraufhin Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend gemacht. Weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen war, habe die Behörde ihm noch ein Gespräch angeboten. K. habe das mit Verweis auf "das zerbrochene Vertrauen" abgelehnt. Man habe sich schließlich mit K. auf einen Vergleich geeinigt.
An diese Bewerbungen könne er sich wegen der zeitlichen Nähe und des Vergleichs gut erinnern. An eine dritte Bewerbung bei derselben Behörde, auf die es der Verteidigung ankommt, erinnert sich der Zeuge hingegen nicht: eine vom November 2021 wegen einer Stelle als Personalreferent. "Dort haben wir uns auch persönlich kennengelernt", sagt K. zum Zeugen. Der wird diese Unterlagen sichten und in der nächsten Verhandlung erneut aussagen.
Eingruppierung als Form WertschätzungDie zweite Zeugin ist die Syndikusanwältin eines Studierendenwerks. Sie war in ein Bewerbungsverfahren aus dem Jahr 2023 involviert, da sie die Stelle für Datenschutz und interne Organisation konzipiert hatte. Ob sich K. auf das Verfahren vorbereitet hatte oder wie er auf die Fachfragen einging, das weiß die Juristin nicht mehr.
Erinnern könne sie sich aber an die aus ihrer Sicht mit unnötig vielen Anlagen aufgeblähte Bewerbung. Und daran, dass sich K. im Gespräch ausführlich nach Möglichkeiten erkundigt habe, ob er aus dem Flugzeug oder Hotel arbeiten könne, da er viel unterwegs sei – K. bestreitet das. Er habe mehrfach betont, dass es nicht ums Geld ginge, da er anderweitig genug Geld verdiene, aber über die Eingruppierung verhandelt. Es sei für ihn eine Frage der Wertschätzung gewesen, ob es sich um eine Stelle in der Entgeltgruppe 9a oder 11 handele. K. habe erwähnt, dass er einen Anteil an einem Pflegedienst erworben habe und dort in der Führungsebene tätig sei. Ob die erwähnten, anderweitigen guten Einkünfte jedoch damit im Zusammenhang stünden, wisse sie nicht mehr.
Bei ihr und ihren Kolleg:innen sei nach dem Gespräch die Frage geblieben, warum K. sich beworben hat, wenn er so beschäftigt sei und ohnehin genug Geld verdiene. Zwar sei er nicht offensichtlich ungeeignet gewesen, aber es habe unter den drei Bewerbungen eine besser geeignete Kandidatin gegeben.
Nicht erschienen und Entschädigung gefordertAuch einen inzwischen pensionierten Personalleiter einer Kommune in Rheinland-Pfalz hatte die Verteidigung als Zeugen benannt. Er habe in mehreren Bewerbungsverfahren mit K. zu tun gehabt, sagt der aus. Auch er kam jedoch zunächst gar nicht auf den aus K.s Perspektive gelungenen Bewerbungsprozess von 2020 zu sprechen, in dem K. einen Platz als Nachrücker erreicht hatte.
Besonders in Erinnerung sei ihm nämlich ein Verfahren aus 2017 geblieben. Die Kommune habe K. zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, der sei jedoch nicht erschienen. Die Bewerbungsunterlagen habe man daraufhin zurückgeschickt. K. habe sodann außergerichtlich eine Entschädigung geltend gemacht, mit Klage gedroht und gleichzeitig ein Vergleichsangebot vorgelegt.
Als die Kommune sich mit dem kommunalen Arbeitgeberverband in Verbindung setzte, riet dieser davon ab, auf die Forderungen einzugehen, da in Rheinland-Pfalz noch weitere derartige Vorgänge bekannt seien. Was aus der Forderung wurde, wisse er nicht, da der Sachverhalt an die Eigenschadenversicherung weitergegeben worden sei. Bis zu seiner Pensionierung 2021 habe er nichts mehr von der Forderung gehört.
Jedoch sei in der Folge der Bewerbungsprozess angepasst worden. Insbesondere erhalten schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen seitdem drei Einladungen zu Bewerbungsgesprächen im Abstand von jeweils zwei Tagen mit Einschreiben und Rückschein, um sicherzugehen, dass die Einladung auch tatsächlich ankommt.
Holt die Vorgeschichte K. ein?Drei Jahre nach dieser Bewerbung habe sich K. erneut auf zwei Stellen bei dieser Kommune beworben. Wieder sei K. zu Bewerbungsgesprächen eingeladen worden. Da K. diese nicht wahrnehmen konnte, sei mit Blick auf die Vorgeschichte und unter erheblichem Aufwand ein Ersatztermin organisiert worden, so der ehemalige Personalleiter.
Geführt habe die Gespräche ein Kollege. Aus dessen Vermerken sei hervorgegangen, dass K. für eine der beiden Stellen nicht geeignet sei. Für die andere Stelle habe er einen hinteren Listenplatz als Nachrücker erreicht. Eine Einstellung sei mit Blick auf die Vorgeschichte jedoch nach persönlicher Einschätzung des Zeugen "sehr unwahrscheinlich" gewesen.
K. bekam ein Standardschreiben, in dem es hieß, dass die Qualifikation von K. sehr positiv aufgefallen sei und man ihm die Stelle anbieten würde, sofern die vorrangige Person die Stelle ablehnen würde. Das sei ein Standardschreiben für Nachrücker, so der Ex-Personalleiter. Man habe sich um ein positives Feedback bemüht, um Bewerber nicht zu demotivieren. Daraus könne man jedoch nicht schlussfolgern, dass K. im Bewerbungsverfahren den zweiten Platz erreicht habe.
Das Bild einer besonders gut vorbereiteten Bewerbung und eines gelungenen Bewerbungsgesprächs, welches die Ernsthaftigkeit der Bewerbungen untermauern würde, liefert auch dieser Zeuge damit nicht.
Keine tägliche Prüfung von E-Mail-EingängenEine Schöffin möchte nach den Vernehmungen von K. noch mehr wissen zu einem Zeitraum der Arbeitslosigkeit von K. zwischen März und Juli 2020. Für diesen Zeitraum ergebe sich aus der bei K. aufgefundenen Excel-Liste nur ein wahrgenommenes Vorstellungsgespräch. Ferner seien in dieser Zeit besonders viele Vermerke wie "zu spät gelesen", "nicht hingegangen", "verpennt" oder "abgebrochen" zu finden. Dies passe nicht zu dem von K. angegebenen besonderen Interesse an einem Job.
Viele Einladungen seien zu kurzfristig eingegangen, sagt K., daher habe er diese oft zu spät gelesen, da er sein Mailprogramm auch nicht täglich prüfe. Eine Stelle als Lagerist bei der Bundeswehr im Sommer 2020 hätte er gerne angenommen, sagt er. Im Gespräch sei ihm jedoch mitgeteilt worden, dass sie keinen "Studierten" benötigen, um Sachen durch die Gegend zu tragen. Die Staatsanwaltschaft hakt nach, warum er diese Stelle gerne angenommen hätte – K. hatte schon an den ersten Verhandlungstagen betont, dass langes Stehen, körperliche Arbeit und unwägbare Arbeitsbedingungen sich wegen seiner Behinderung negativ auf seine Arbeitsleistung auswirkten.
Wegen des Drucks der Arbeitslosigkeit, sagt K. dann.
Überzeugt scheinen an dieser Stelle weder die Schöffin noch die Staatsanwaltschaft.
Für den nächsten Verhandlungstag Ende Oktober sind weitere sechs Zeugen geladen. Darunter ehemalige Arbeitgeber von K. und weitere Personalverantwortliche, die mit K. ein Bewerbungsgespräch geführt haben. Ob sich die Zeugenaussagen dann um die fachliche Vorbereitung von K. drehen und damit seine Ernsthaftigkeit untermauern können oder wieder weitere Fragen aufwerfen, wird sich zeigen.
Zitiervorschlag
Dritter Verhandlungstag im Betrugsprozess gegen AGG-Hopper: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61147 (abgerufen am: 21.10.2026 )
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Следствие отказало обвиняемому в мошенничестве Шапиро уйти из СИЗО на СВО | 0 | 0 | 01-04-2025 |
| 2 | Ex-BigLaw Atty Wants Firm Docs For Insider Trading Defense | 0 | 12.22 | 14-10-2026 |
| 3 | KI-Kunden sollen Bewerber testen: Was sich das Beratungsunternehmen McKinsey davon erhofft | 0 | 12.55 | 15-10-2026 |
| 4 | МВД: Мошенники под видом работодателей заставляют оформлять кредиты | 0 | 6.89 | 25-08-2026 |
| 5 | Ga. Atty Disbarred After Guilty Plea In Police Report Scheme | 0 | 7.76 | 14-10-2026 |
| 6 | NBC: экс-адвокат Трампа может в течение суток признать себя виновным в мошенничестве | 0 | 0 | 21-08-2018 |
| 7 | Эпизод с мошенничеством выявили в деле замглавы лаборатории Росприроднадзора в ЯНАО | 0 | 0 | 23-08-2021 |
| 8 | Адвокат: МОК представил по делу Зайцевой документы с поддельными подписями Родченкова | 0 | 0 | 02-03-2020 |
| 9 | CNN: большое жюри Нью-Йорка не выдвинет обвинений против Трампа на этой неделе | 0 | 0 | 28-03-2023 |