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Rat Heiligenhaus: Entlastung für Familien mit geringem Einkommen bei Kita-Beiträgen

Дата публикации: 16-10-2026 09:27:35




Der Rat hat neue Elternbeiträge für Kitas beschlossen. Familien mit geringem Einkommen werden deutlich entlastet. Ab 1. Februar 2027 soll das gelten.



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Rat Heiligenhaus Entlastung für Familien mit geringem Einkommen bei Kita-Beiträgen

16.10.2026 · 11:27 Uhr

Die Kita-Beitragsfreiheit wird erheblich ausgeweitet.

Die Kita-Beitragsfreiheit wird erheblich ausgeweitet.

Foto: Pixabay

Heiligenhaus · Der Rat hat neue Elternbeiträge für Kitas beschlossen. Familien mit geringem Einkommen werden deutlich entlastet. Ab 1. Februar 2027 soll das gelten.

Der Rat hat eine Neufassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen. Nach über einem halben Jahr Beratungen und Verhandlungen werden damit insbesondere Familien mit geringem Einkommen deutlich entlastet.

Bereits im März hatte die SPD-Fraktion nach eigener Darstellung im Jugendhilfeausschuss eine aufkommensneutrale Umstrukturierung der Beitragssätze beantragt. Mit dem jetzigen Beschluss wird die bisherige Beitragsfreiheit erheblich ausgeweitet. Die bestehenden Beitragssätze in den übrigen Einkommensgruppen bis 130.000 Euro bleiben unverändert. Gleichzeitig werden die bisher bei über 110.000 Euro endenden Einkommensstufen bis über 210.000 Euro differenziert und höhere Einkommen stärker an der Finanzierung beteiligt.

„Nach einem halben Jahr intensiver Verhandlungen haben wir nun ein Ergebnis, das Familien mit kleinen Einkommen spürbar entlastet und die Belastung gerechter verteilt. Damit lösen wir ein wichtiges Anliegen aus unserem Wahlkampf ein: Kita darf kein Luxus sein. Wer anpackt, soll entlastet werden“, erklären Joshua Vogt Fraktionsvorsitzender, und Pascal Schattmann, Ortsvereinsvorsitzender der SPD Heiligenhaus nun in einer Mitteilung. Auch die Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sabine Dopatka, betont die soziale Bedeutung des Beschlusses: „In vielen Familien wird der finanzielle Spielraum durch steigende Lebenshaltungskosten immer enger. Mit der neuen Regelung helfen wir gezielt den Familien, die diese Entlastung am dringendsten brauchen.“

Die Neuregelung soll zum 1. Februar 2027 in Kraft treten. Nach den vorliegenden Berechnungen ist eine Entlastung der unteren und mittleren Einkommensgruppen ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts möglich.

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