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Klage gegen Italo-Einstieg: Deutsche Bahn muss doch nicht Platz machen

Дата публикации: 08-10-2026 12:53:00

Die Netzagentur hatte beschlossen, dass die DB Infrago ihrer Schwester DB Fernverkehr nur einen Teil der Trassen zuteilen darf. Ein Gericht hat das nun gekippt. mehr...

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Die Netzagentur hatte beschlossen, dass die DB Infrago ihrer Schwester DB Fernverkehr nur einen Teil der Trassen zuteilen darf. Ein Gericht hat das nun gekippt.

Ein italienischer Hochgeschwindigkeitszug Italo im Bahnhof von Bozen Niente Italo – muss der italienische Schnellzug in Bozen bleiben?

Foto: Ulrich Wagner/imago

afp/taz | Die Deutsche Bahn (DB) hat im Ringen um den Markteinstieg des italienischen Konkurrenten Italo einen Erfolg vor Gericht verbucht. Das Verwaltungsgericht Köln stufte am Donnerstag eine Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken mit Kapazitätsobergrenzen per Eilbeschluss als rechtswidrig ein. Auch die Vorgabe, Konkurrenten an Bahnhöfen Platz für Lounges anbieten zu müssen, lehnte das Gericht ab.

Die Bundesnetzagentur hatte im Juli entschieden, die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu zu verpflichten, auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen. Diese Wettbewerbsklausel sollte für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden. Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark befahrenen und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten.

Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert. Grundsätzlich ist es für andere Unternehmen möglich, Fernverkehrsverbindungen anzubieten. Die Infrago erstellt die Netzfahrpläne von Jahr zu Jahr. Italo hat hohe Investitionssummen eingeplant und forderte für die nötige Planungssicherheit die Vergabe von mehrjährigen Rahmenverträgen. Dies lehnte die Bundesnetzagentur allerdings ab und schrieb stattdessen die Wettbewerbsklausel vor.

Dagegen klagte wiederum die DB Infrago. Die Anordnung berge „erhebliche rechtliche und praktische Risiken für die Kapazitätsbewirtschaftung“, erklärte sie im August. Sie verschärfe „das strukturelle Problem von Knoten und Kapazität“. Auch die Vorgaben der Netzagentur zur Vergabe von Flächen in Bahnhöfen an neue Wettbewerber für Ticketschalter und Lounges kritisierte die Bahn.

Gewerkschaft EVG freut sich

Das Kölner Gericht erklärte nun, dass sich weder aus nationalem noch aus europäischem Recht ergebe, dass eine Wettbewerbsklausel nötig sei. „Zudem ist die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen“, kritisierte es. Sie sei zu begrenzt, um investitionsfördernd zu wirken. Es werde „keine Investitionsentscheidung von dem Vorhandensein der Wettbewerberklausel abhängig gemacht werden“.

Die Bundesnetzagentur hat im Sommer eine Entscheidung getroffen, die die meisten Bahnkunden in Deutschland vom Fernverkehr ausgeschlossen hätte

Martin Burkert, EVG

Außerdem lehnte das Gericht ab, Lounges an Bahnhöfen „als Serviceeinrichtungen zu behandeln und entsprechende Zugangsregelungen in ihre Nutzungsbedingungen aufzunehmen“. Die Leistungen, die in den Bahnhofs-Lounges erbracht würden, seien jedoch nicht „eisenbahnbetriebsbezogen“. Die Bundesnetzagentur sei daher nicht zuständig.

Das Verwaltungsgericht betonte, dass es nicht speziell über den Markteintritt eines Unternehmens zu entscheiden habe. „Gegenstand war allein die Frage der Rechtmäßigkeit der konkreten Wettbewerberklausel, die mangels rechtlicher Grundlage und ihrer Ungeeignetheit verneint wurde.“ Die Entscheidung ist demnach nicht anfechtbar.

Der Chef der Bahngewerkschaft EVG, Martin Burkert, freute sich: „Die Bundesnetzagentur hat im Sommer eine Entscheidung getroffen, die den meisten Bahnkunden in Deutschland nicht mehr Wettbewerb gebracht, sondern sie vom Fernverkehr ausgeschlossen hätte“, sagte er am Donnerstag nach dem Urteil. „Dass es dazu jetzt nicht kommen wird, ist gut.“ Die Deutsche Bahn müsse sich dem Wettbewerb stellen, aber nur ein fairer Wettbewerb könne ein Gewinn für die Bahnkunden sein. Im Sommer hatte die EVG dafür geworben, Italo bei einem Markteintritt auch dazu zu verpflichten, Strecken abseits der großen, profitablen Trassen zu bedienen, um Menschen flächendeckend Anschluss ans Fernverkehrsnetz zu garantieren.

Klarheit geschaffen oder Klarheit verhindert?

Auch die DB Infrago feierte ihren Erfolg: „Ziele der Klage der DB InfraGO waren frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle“, teilte die Bahntochter mit. „Das Urteil schafft jetzt diese Klarheit.“

Die Bundesnetzagentur hingegen hatte ihren Beschluss im Juli auch damit begründet, dass die aktuelle Praxis der Trassenvergabe durch die DB Infrago, jedes Jahr aufs Neue, kaum klare, sichere Planung zulasse.

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