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Gewährleistung und Garantie: EU führt neue Verbraucher-Label ein

Дата публикации: 28-09-2026 08:34:00

Die neue Waschmaschine geht schon nach Wochen kaputt? Verbraucher sollen ihre Rechte noch einfacher erkennen. Dafür sind nun zwei Label Pflicht.

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Ob beim Bummeln oder Online-Shopping: Beim Einkaufen stoßen Kundinnen und Kunden jetzt auf zwei neue Label. Sie informieren darüber, welche Rechte Verbraucher bei Problemen haben – etwa wenn die Waschmaschine oder das Smartphone schnell kaputtgehen.

Wer Konsumgüter verkauft, muss seit dem 27. September 2026 mit dem „Gewährleistungslabel“ zum Beispiel an der Kasse darauf hinweisen, dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte haben. Denn liegt ein Gewährleistungsfall vor, haben Verbraucher Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Die neuen Label basieren auf der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for a Green Transition“) und sind in Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 und 5a EGBGB umgesetzt.

GARAN-Label

Gibt ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts, muss er dieses mit dem sogenannten GARAN-Label kennzeichnen. So sollen Verbraucher schnell sehen, wie viele Jahre das Produkt einwandfrei funktionieren soll – und sonst vom Hersteller kostenlos repariert oder ersetzt wird. Die Pflicht gilt für freiwillige gewerbliche Garantien, die mehr als zwei Jahre gültig sind, die gesamte Ware abdecken und für Verbraucher nicht zusätzlich Geld kosten.

Laut EU-Richtlinie hat das Gewährleistungslabel eine standardisierte Form und muss vom Händler gut sichtbar platziert werden. In Läden etwa auf einem Poster an einer gut sichtbaren Wand oder neben der Kasse. In Online-Shops als allgemeiner Hinweis auf der Website.

Garan Label der EU

So sieht ein Garan-Label aus.

(Bild: EU)

Das Gewährleistungslabel muss den EU-Vorgaben zufolge einige Merkmale aufweisen, die nicht veränderbar sind: Dazu gehöre ein scanbarer QR-Code, der Verbraucherinnen und Verbraucher zu weiteren Informationen über Gewährleistungen und Garantien in ihrer Sprache führt. Ausgedruckt dürfe das Label in ausgedruckter Form nicht kleiner als DIN A4 sein. In Läden könne das Label farbig oder schwarz-weiß sein, während es in Online-Shops farbig sein müsse.

Die beiden Label sind in der ganzen EU gleich gestaltet, damit Verbraucher sie leicht wiedererkennen.

(afl)

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