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Anlässlich des Strafprozesses gegen Scheuer: Darum gibt es häufig Anklagen wegen Falschaussagen in U-Ausschüssen

Дата публикации: 21-09-2026 07:48:00

Ein Skandal, ein Ausschuss, eine Anklage: Nicht selten folgt ein Strafverfahren, nachdem ein Untersuchungsgremium Missständen nachgegangen ist. Das liegt an den Besonderheiten des Untersuchungsausschusses, zeigt Max Schwerdtfeger.

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Ein Skandal, ein Ausschuss, eine Anklage: Nicht selten folgt ein Strafverfahren, nachdem ein Untersuchungsgremium Missständen nachgegangen ist. Das liegt an den Besonderheiten des Untersuchungsausschusses, zeigt Max Schwerdtfeger.

Hätte verhindert werden können, dass im Rahmen des Maut-Debakels von 2019 Hunderte Millionen Euro Steuergeld einfach verbrannt werden? Um diese Frage geht es ab diesem Montag vor dem Landgericht Berlin. 

Am 1. Oktober 2020 hatte Andreas Scheuer vor dem 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des Deutschen Bundestags zur Genese der "Pkw-Maut" ausgesagt. Der Vernehmungstag hatte es sogar in die 20-Uhr-Nachrichten der Tagesschau geschafft.  

Zeugen belasteten Scheuer mit der Aussage, es habe ein Angebot gegeben, mit der Unterzeichnung von Verträgen zur Pkw-Maut bis nach einem dem EuGH-Urteil abzuwarten, das die Maut letztendlich stoppte. Scheuer entgegnete in seiner anschließenden Vernehmung, er könne sich nicht an ein solches erinnern. Im Rahmen einer Bundestagsdebatte hatte er zuvor noch gesagt, es habe kein Angebot gegeben.

Dieser Widerspruch ist nun Gegenstand eines Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft Scheuer eine vorsätzliche falsche uneidliche Aussage vor einem Untersuchungsausschuss vor (§§ 153, 162 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Die Strafandrohung lautet Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ab einer Strafe von mehr als drei Monaten gilt Scheuer sogar als vorbestraft.

Politische Lügen vielleicht karriereschädlich, aber meist nicht strafbar

"Lügen" von Politikern in der Öffentlichkeit und im Bundes- oder Landtag sind politisch fatal, aber in der Regel straflos. Auch vorsätzlich falsche Angaben vor Bundestags- und Landtagsausschüssen sind regelmäßig straflos.

Es mag politisch riskant sein, aber einen medialen Shitstorm kann man überstehen. In unserer schnelllebigen Welt richtet sich die Aufregung schnell auf das nächste Thema. Anders sieht es bei falschen Angaben vor einem PUA aus. Die sind möglicherweise strafbar.

Untersuchungsausschüsse können im Deutschen Bundestag (Art. 44 Grundgesetz) sowie in den 16 Landesparlamenten eingesetzt werden. Sie zielen auf die Aufklärung von fast beliebigen Sachverhalten mit politischer Relevanz ab. Bekannte PUA aus jüngerer Zeit sind etwa "Wirecard", "Atomausstieg" und "PKW-Maut".

Die Wahrheitspflicht im PUA

Zentrales Beweismittel im PUA ist der Zeuge. Zeuge vor einem PUA kann jede natürliche Person sein, die der Ausschuss zur Aufklärung des Sachverhalts lädt. Um mediale Aufmerksamkeit für die Arbeit des PUA herzustellen, werden regelmäßig Politiker, Spitzenbeamte sowie Spitzenkräfte der Wirtschaft geladen. Die Zeugenvernehmungen sind grundsätzlich öffentlich und werden sehr häufig medial begleitet. 

Dabei hat der geladene Zeuge keine Möglichkeit, einer Aussage zu entgehen. Er ist – wie in einem Strafverfahren – gesetzlich verpflichtet, zu erscheinen (§ 20 Abs. 1 S. 1 PUAG). Zeugenpflicht ist Staatsbürgerpflicht.

Der erschienene Zeuge ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, auszusagen. Verweigert er die Aussage rechtsgrundlos, kann ihm ein Ordnungsgeld auferlegt werden (§ 27 Abs. 1 PUAG). Dabei muss die Aussage des Zeugen wahrheitsgemäß erfolgen. Sagt er vorsätzlich falsch aus, führt das gegebenenfalls zu einer Anklage wie jetzt gegen Scheuer. 

Zeugen im U‑Ausschuss in privilegierter Stellung

Vor Untersuchungsausschüssen werden sehr viel häufiger Vorwürfe wegen Falschaussagen erhoben als vor Straf- und Zivilgerichten. Prominent ist etwa die Verurteilung des früheren rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel u.a. wegen Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss. Bekannt ist auch, dass im Wirecard-PUA ein Zeuge wegen vorgeblicher Falschaussage von einer Bundestagsabgeordneten angezeigt wurde.

Das überrascht auf den ersten Blick. Denn einerseits gilt die strafbewehrte Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage auch in sämtlichen gerichtlichen Verfahren. Andererseits sind Zeugen vor einem PUA sogar gegenüber Zeugen in anderen Verfahren zeitlich privilegiert. Die Aussage im Strafverfahren ist nämlich bereits mit der Entlassung des Zeugen beendet. War die Aussage falsch, kann sie danach nicht mehr korrigiert werden, die Strafbarkeit ist eingetreten.

Im PUA ist die Vernehmung dagegen erst dann abgeschlossen, wenn der Zeuge nach seiner Aussage entlassen ist, anschließend ein (Wort-)Protokoll über die Vernehmung erhalten und (nach Ablauf von zwei Wochen) der PUA sodann den Abschluss der Vernehmung beschlossen hat (§ 26 Abs. 1, 2 PUAG). Der Zeuge hat also hier nach seiner Entlassung und sogar nach Durchsicht des (Wort-)Protokolls noch die Gelegenheit, eine falsche Aussage rechtzeitig zu korrigieren und eine drohende Strafbarkeit abzuwenden.

Zugespitzt kann man sagen: Während dem Zeugen im Strafverfahren im Eifer des Gefechts der Vernehmung kein Fehler verziehen wird, dürfte der Zeuge vor einem PUA während der Vernehmung lügen, dass sich die Balken biegen. Um straflos zu bleiben, müsste er "nur" anschließend das Protokoll berichtigen.

Wortprotokoll und politischer Druck 

Weshalb gibt es also dennoch in einem PUA häufig Vorwürfe der Falschaussage? Der Hauptgrund dürfte in der Beweisbarkeit der Falschaussage liegen. Im deutschen Strafverfahren gibt es weiterhin keine wortwörtliche Protokollierung von Zeugenaussagen. Es bleibt – erschreckenderweise – weiterhin allein der kognitiven Leistungsfähigkeit des Gerichts überlassen, wie das Gericht die Zeugenaussage bewertet und an welche Details es sich erinnert. Aussagen vor Straf- und Zivilgerichten werden bislang nicht auf Tonband aufgenommen. Auch polizeiliche und staatsanwaltliche Vernehmungen werden meist bloß zusammengefasst. Falsche Aussagen werden so schwieriger erkannt und nachgewiesen. 

Dagegen werden die Zeugenaussagen im PUA wortwörtlich erfasst – stenografisch und per Tonaufnahme. Daraus folgen schriftliche Wortprotokolle, anhand derer jedes Wort, jeder Halbsatz, jede Aussage präzise nachvollzogen werden kann. So ist einfach nachweisbar, was jemand gesagt hat. Aussagepsychologisch lassen sich falsche Aussagen besser erkennen und belegen.

Vor allem für Politiker kommt die Besonderheit hinzu, dass sie ihre so dokumentierte Aussage nur schwer korrigieren können. Das zugespitzte Beispiel, in der Vernehmung zu lügen und später dann die Aussage einfach zu korrigieren, ist nicht praxistauglich. Wer so agiert, ist politisch angreifbar. Auch kann der PUA bei zu vielen Protokollkorrekturen einfach ein zweites Mal laden und erneut vernehmen: Der lügende Zeuge wäre entlarvt und politisch verbrannt. 

Deshalb gilt: Die Aussage vor dem PUA muss sitzen. Dafür darf der Zeuge – wie es in der Praxis üblich und rechtlich vorgesehen ist (§ 20 Abs. 2 PUAG) – auch die Mithilfe eines (anwaltlichen) Zeugenbeistands in Anspruch nehmen.

Dr. Max Schwerdtfeger ist Partner der Kanzlei EVEN Rechtsanwälte in Hamburg. Er berät regelmäßig Ministerien, Politiker, Unternehmen und Privatpersonen zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Auch im PUA "Pkw-Maut" hat er Zeugen der sogenannten Betreiberparteien als Zeugenbeistand begleitet. 

Zitiervorschlag

Anlässlich des Strafprozesses gegen Scheuer: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60921 (abgerufen am: 28.09.2026 )

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