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Gerichtsurteil: Kein Schmerzensgeld für Hobby-Fußballer nach "Blutgrätsche"

Дата публикации: 08-08-2026 06:39:58

Ein Freizeitfußballer wird beim Hobbyturnier vom eigenen Teamkollegen schwer verletzt und fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht weist jedoch die Klage ab.

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand

AUDIO: Die Urteile der Woche: Schmerzensgeld für hartes Foul bei Hobbykick? (3 Min)

Urteile der Woche

Verletzt beim Hobbykick: Kein Schmerzensgeld nach "Blutgrätsche"

Stand: 08.08.2026 08:39 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.

von Katja Dietrich-Stieler, MDR AKTUELL

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Kein Schmerzensgeld nach hartem Foul des eigenen Mitspielers

Landgericht Köln (Az. 21 O 435/25)

Balthasar Baller* nimmt mit seiner Fußballmannschaft an einem Hobbyturnier teil. Gerade einmal zwei Minuten sind vorbei, da kommt es im Mittelfeld zum Zweikampf. Ein Teamkollege nimmt Anlauf, grätscht in die Situation hinein und räumt dabei nicht nur den Gegenspieler ab, sondern auch Balthasar Baller. Für ihn ist das Turnier damit beendet: Knieverletzung, Krankenhaus, Operation. Der Hobbykicker verlangt daraufhin von seinem Teamkollegen Schadensersatz für medizinische Ausgaben und 10.000 Euro Schmerzensgeld. Sein Vorwurf: Der Mitspieler habe schon vor dem Spiel angekündigt, sogenannte "Blutgrätschen" verteilen zu wollen. Vor dem Landgericht Köln bleibt die Klage erfolglos.

Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass sein Mitspieler die Regeln in grob fahrlässiger Weise verletzt hat. Aus den Zeugenaussagen hat sich ergeben, dass die Grätsche zumindest auch der Eroberung des Balles gegolten hat. Ferner ist der Beklagte nicht mit vollkommen überzogener Härte eingestiegen.

Für das harte Foul gibt es weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz.

Abschiebung trotz Geburt in Deutschland rechtens

Verwaltungsgericht Augsburg (Az. Au 6 K 26.500)

Tamilo Taler* kommt in Deutschland zur Welt und verbringt sein ganzes Leben hier. Seine familiären Wurzeln liegen allerdings in Nordmazedonien. Als junger Mann schließt er sich einer Betrügerbande an. Die Täter bringen ältere Menschen mit Schockanrufen um ihr Geld. Tamilo Taler sammelt Bargeld und Wertsachen ein und schafft die Beute ins Ausland. Als die Bande auffliegt, wird er zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Danach soll er in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Tamilo Taler klagt dagegen. Sein Argument: Er habe schon immer in Deutschland gelebt.

Das Verwaltungsgericht Augsburg kommt aber zu folgendem Schluss: Dass der Kläger in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, steht der Abschiebung nicht entgegen. Aufgrund der Schwere der Straftraten und der greifbaren Wiederholungsgefahr, überwiegt das Interesse an der Ausweisung.

Der Betrüger darf ausgewiesen werden.

Scharfe Restaurantkritik wegen ausgelegtem Rattengift erlaubt

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 16 W 22/26)

Gabriele Gassi* besucht mit ihrem Hund regelmäßig ihr Lieblingsrestaurant. Bei einem Besuch kriecht der Dackel unter eine Sitzbank. Wenig später stellt sich heraus: Er hat Schädlingsgift aus einer Köderstation gefressen, die dort aufgestellt war. Der Hund muss in einer Tierklinik behandelt werden. Noch am selben Tag macht Gabriele Gassi ihrem Ärger auf Instagram Luft. Sie spricht von einem "massiven Sicherheits- und Hygieneversagen" und warnt vor dem ausgelegten Gift. Der Restaurantbesitzer fühlt sich dadurch öffentlich bloßgestellt. Er will die Beiträge verbieten lassen und zieht vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt bewertete den Fall so: Die Äußerungen der Frau waren zulässig. Es handelt sich um Meinungsäußerungen, die zwar teilweise emotionalisiert und überzeichnet sind, die Grenze des Zulässigen aber nicht überschreiten.

Der Restaurantbesitzer muss die öffentliche Kritik hinnehmen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

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