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Arglistiges Verschweigen eines Mangels: Käufer erhalten 61.530 Euro für Holzwurmbefall

Дата публикации: 11-08-2026 16:22:20

Bohrmehl rieselt aus den Dachbalken, Löcher zeugen von jahrelangem Holzwurmbefall. Die Verkäuferin wusste schon vor dem Verkauf von den Geräuschen und dem Bohrmehl – die Vormieterinnen hatten sie gewarnt. Trotzdem steht im Vertrag: Keine Haftung für Mängel. Jetzt fordern die Käufer 61.530 Euro Schadensersatz. Reicht das Wissen um einen möglichen Befall, um den Gewährleistungsausschluss auszuhebeln?
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