Drohnen über Nievenheim und Ückerath: Anwohner wollen in den vergangenen Wochen nachts Drohnen über Wohngebiete haben fliegen sehen. Die Polizei gibt Auskunft, was man bei einer Drohnensichtung tun sollte – und was nicht.
Nievenheim/Ückerath · Drohnen über Nievenheim und Ückerath: Anwohner wollen in den vergangenen Wochen nachts Drohnen über Wohngebiete haben fliegen sehen. Die Polizei gibt Auskunft, was man bei einer Drohnensichtung tun sollte – und was nicht.
04.08.2026 , 06:00 Uhr
Anwohner berichten in den sozialen Netzwerken von mutmaßlichen Drohnenflügen in Ückerath und Nievenheim.
Foto: dpa/Felix KästleWas kreist da nachts über dem Wohngebiet? In den sozialen Netzwerken berichten in den vergangenen Tagen Anwohner von mutmaßlichen Drohnenflügen in Nievenheim und Ückerath. Das Flugobjekt verharre teils minutenlang auf einer Position, meistens über Häusern und Gärten, bevor es sich langsam fortbewege, berichtet eine Anwohnerin. „Sie (die Drohne; Anmerkung d. Red.) ist ziemlich laut, eher wie ein kleiner Helikopter und blinkt rot“, beschreibt sie das unbekannte Objekt.
Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss erklärt auf Anfrage, es gebe aktuell „keine Erkenntnisse zu den Drohnensichtungen“ in den beiden Dormagener Stadtteilen. Für die vergangenen 400 Tage sei lediglich ein möglicher Drohnenflug bekannt. Per Online-Meldung wurde in der Nacht auf den 21. Juli dem Kriminalkommissariat Dormagen ein Drohnenflug im Bereich des Bahner Wegs in Nievenheim mitgeteilt. „Weitere Meldungen sind bislang nicht eingegangen“, so Polizeisprecherin Claudia Suthor.
Die Polizei beschwichtigt, ein nächtlicher Drohnenflug sei „nicht automatisch Anlass zur Sorge“. Meistens handele es sich bei den Flügen um „legale und harmlose Einsätze“, wie beispielsweise zulässige Foto- und Videoaufnahmen oder Freizeitflüge von Drohnenpiloten. „Aus einer nächtlichen Drohnensichtung allein lässt sich daher grundsätzlich nicht auf eine kriminelle Absicht schließen“, so Suthor. „Eine Drohne allein stellt nicht automatisch eine Gefahr oder einen Rechtsverstoß dar.“
Wer eine Drohne über seinem Grundstück bemerke, und sich dadurch belästigt oder bedroht fühle, solle zunächst Ruhe bewahren und das Flugobjekt beobachten, statt hektisch zu reagieren. Falls möglich, sollten sich die Uhrzeit und die Dauer des Flugs, die Flugrichtung der Drohne und auch die ungefähre Flughöhe des Objekts notiert werden. Auch Merkmale der Drohne, wie mögliche Beleuchtung, Farbe, Größe oder Geräusche seien hilfreich, um die Drohne und ihren Halter gegebenenfalls durch die Polizei identifizieren zu können. Sofern erkennbar, sollte auch der Standort des Drohnenpiloten vermerkt werden. Außerdem hilfreich seien laut Polizei auch Fotos und Videos von der Drohne – allerdings nur, wenn diese „ohne Eigengefährdung angefertigt werden können“.
Laut Polizei stehen Drohnenflüge über Wohngebieten nur selten mit Straftaten in Verbindung, beispielsweise weil Objekte ausgespäht werden sollen, oder unerlaubtes Bildmaterial mit Kameradrohnen erstellt wird. Um sich und seine Privatsphäre zu schützen, empfiehlt die Polizei, bei einer Drohnensichtung Rollläden oder Vorhänge zu schließen, sollte der Eindruck entstehen, die Drohne würde fotografieren oder filmen. „Von eigenmächtigen Maßnahmen wie dem Versuch, die Drohne abzuschießen, mit Gegenständen zu bewerfen oder durch technische Mittel zu stören, ist dringend abzuraten“, so die Polizei. Mit solchen eigenmächtigen Aktionen riskiere man, dass Menschen verletzt werden, und mache sich unter Umständen selbst strafbar. Sollte man tatsächlich Sorge haben, dass per Drohnen Straftaten oder Einbrüche vorbereitet werden, sollte man im Zweifel die Polizei kontaktieren. „Sofern die Polizei Kenntnis erhält, geht sie den Hinweisen selbstverständlich nach“, so Sprecherin Claudia Suthor.
Laut Polizei besteht kein nächtliches Drohnenflugverbot. Hobbypiloten dürfen fliegen, solange die entsprechenden Vorschriften beachtet werden: So muss der Flug sicher durchgeführt werden, und darf keine Personen gefährden. Je nach Drohnentyp und Fluggebiet muss das Fluggerät zudem registriert werden, und die Berechtigung zum Fliegen nachgewiesen werden. Verboten sind außerdem Drohnenflüge, die Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, wie das gezielte Filmen oder Fotografieren von Personen und Grundstücken.
Ob ein Drohnenflug illegal ist, hängt laut Polizei deshalb von den individuellen Faktoren ab. „Ob ein konkreter Drohnenflug zulässig war, lässt sich daher nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilen“, so Suthor. „Die Polizei prüft im Einzelfall, ob Anhaltspunkte für Verstöße gegen Straf-, Datenschutz- oder Luftfahrtrecht vorliegen.“
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | ДЕЙСТВИЯ ПРИ ОБНАРУЖЕНИИ БЕСПИЛОТНОГО ЛЕТАТЕЛЬНОГО АППАРАТА. Что делать, если атака ... | 0 | 7 | 13-07-2026 |
| 2 | ДЕЙСТВИЯ ПРИ ОБНАРУЖЕНИИ БЕСПИЛОТНОГО ЛЕТАТЕЛЬНОГО АППАРАТА. Что делать, если атака ... | 0 | 8.39 | 10-08-2026 |
| 3 | ДЕЙСТВИЯ ПРИ ОБНАРУЖЕНИИ БЕСПИЛОТНОГО ЛЕТАТЕЛЬНОГО АППАРАТА. Что делать, если атака ... | 0 | 5 | 09-07-2026 |
| 4 | ❗ДЕЙСТВИЯ ПРИ ОБНАРУЖЕНИИ БЕСПИЛОТНОГО ЛЕТАТЕЛЬНОГО АППАРАТА ✅Что делать, если атака ... | -1 | 6 | 03-07-2026 |
| 5 | ДЕЙСТВИЯ ПРИ ОБНАРУЖЕНИИ БЕСПИЛОТНОГО ЛЕТАТЕЛЬНОГО АППАРАТА. 📢Что делать, если атака ... | 0 | 5 | 14-07-2026 |
| 6 | ДЕЙСТВИЯ ПРИ ОБНАРУЖЕНИИ БЕСПИЛОТНОГО ЛЕТАТЕЛЬНОГО АППАРАТА. 📢Что делать, если атака ... | 0 | 8.77 | 03-08-2026 |
| 7 | Заметили в воздухе беспилотник — как действовать? Если вы услышали ... | 0 | 6.69 | 27-07-2026 |
| 8 | Атака на гражданские объекты: за ночь над Россией сбито 267 украинских БПЛА | 0 | 14.11 | 27-08-2026 |
| 9 | Над Ростовской областью уничтожили более 70 дронов | 0 | 9.2 | 27-08-2026 |