Neue Technik, neue Vorschriften und weitere Änderungen stehen an. Autofahrer erwarten mehrere Auto-Stichtage bis Januar 2027.
Wer seit Jahren dasselbe Auto fährt, könnte beim Umstieg auf einen Neuwagen eine Überraschung erleben: Plötzlich warnt und piept es, im Ernstfall greift das Fahrzeug sogar selbst ein. Dahinter stecken neue EU-Vorgaben, die immer mehr Sicherheitstechnik zur Pflicht machen.
Seit Juli 2024 steckt mehr Technik im AutoGerade Rentner sollten deshalb vier wichtige Stichtage kennen. Zwei sind bereits verstrichen, zwei weitere folgen bis Januar 2027. Allerdings bedeutet nicht jeder Termin, dass ältere Autofahrer selbst etwas erledigen müssen. Wer sein bisheriges Fahrzeug behält, muss es wegen der neuen Vorgaben in der Regel nicht nachrüsten.

Autos der älteren Jahrgänge könnten bald nicht mehr zugelassen werden.Sebastian Geisler/Imago
Die erste große Änderung trat am 7. Juli 2024 in Kraft. Seitdem müssen neu zugelassene Pkw mit verschiedenen Sicherheitssystemen ausgestattet sein. Dazu zählen unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent, Notbremslicht und ein Ereignisdatenspeicher, häufig Blackbox genannt.
Besonders auffällig ist der Geschwindigkeitsassistent. Er erkennt Tempolimits und macht darauf aufmerksam, wenn der Fahrer zu schnell unterwegs ist. Je nach Auto geschieht das optisch, akustisch oder beispielsweise über das Gaspedal. Ausschalten lässt sich der Helfer zwar, beim nächsten Fahrzeugstart arbeitet er jedoch wieder im normalen Betriebsmodus.
Ebenfalls vorgeschrieben ist eine technische Vorbereitung für den möglichen Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre. Das bedeutet aber nicht, dass Autofahrer vor jeder Fahrt einen Alkoholtest machen müssen.
Die zweite Stufe folgte am 7. Juli 2026. Seitdem gelten bei entsprechenden neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen zusätzliche Anforderungen. Dazu gehören weiterentwickelte Notbremsassistenten, die unter anderem Fußgänger und Radfahrer erkennen und bei einem drohenden Zusammenstoß automatisch bremsen können. Hinzu kommen weitere Vorgaben zum Fußgängerschutz und für Notfall-Spurhalteassistenten.
Auch Ablenkung am Steuer spielt eine größere Rolle. Entsprechende neue Fahrzeuge müssen über ein Warnsystem verfügen, das nachlassende Konzentration beziehungsweise Ablenkung des Fahrers erkennen soll. Wer jetzt einen Neuwagen kauft, bekommt dadurch zahlreiche elektronische Helfer automatisch mitgeliefert.

Die meisten neuen Autos verfügen über moderne Systeme, die jeden Fahrer bei der Fahrt unterstützen.Manfred Segerer/Imago
Der dritte Termin steht noch bevor. Am 29. November 2026 beginnt die Einführung der neuen Abgasnorm Euro 7. Zunächst betrifft sie neu entwickelte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Für Rentner und andere Fahrer mit einem bereits zugelassenen älteren Auto ändert sich dadurch zunächst nichts. Eine allgemeine Verpflichtung, das bestehende Fahrzeug auf die neue Abgasnorm umzurüsten, gibt es nicht.
Ab Januar 2027 kommt das neue eCallNur wenige Wochen später folgt die vierte Änderung. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Pkw und leichte Transporter grundsätzlich nicht mehr erstmals zugelassen werden, wenn das vorgeschriebene Next-Generation-eCall-System fehlt. Für neu entwickelte Fahrzeugtypen gilt die entsprechende Vorgabe bereits seit Anfang 2026.
Das automatische Notrufsystem nutzt moderne Mobilfunknetze wie 4G/LTE und 5G. Bei einem schweren Unfall kann das Fahrzeug selbstständig einen Notruf auslösen und die Rettungsleitstelle informieren. Auch hier müssen Rentner mit einem älteren Auto nicht nachrüsten. Relevant werden die vier Stichtage also vor allem, wenn ein neues Fahrzeug angeschafft werden soll.

Auch wichtig für Rentner: Die Umtauschfristen für Führerscheine müssen eingehalten werden.IMAGO/Wolfgang Maria Weber
Während die vier technischen Stichtage vor allem Neuwagen betreffen, kann eine andere Frist für manche Rentner unmittelbaren Handlungsbedarf bedeuten: der Führerscheinumtausch.
Am 19. Januar 2027 endet die nächste Umtauschfrist. Sie betrifft grundsätzlich Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Wer allerdings vor 1953 geboren wurde, fällt unter eine Sonderregelung und hat unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Für Rentner heißt das: Das alte Auto darf wegen der neuen Technikvorgaben normalerweise weitergefahren werden. Wer einen Neuwagen kauft, sollte sich dagegen genau erklären lassen, welche elektronischen Helfer an Bord sind und wie sie funktionieren.
Fühlen Sie sich von den vielen Assistenzsystemen in neuen Autos unterstützt oder eher genervt? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com
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