Darf ich mein Kind bei seiner Einschulung fotografieren? Lesen Sie hier alle Infos.
Viele Eltern möchten den ersten Schultag ihrer Kleinen gerne in Bildern festhalten, doch ist das erlaubt?
Achtung, Datenschutz! Sein eigenes Kind bei der Einschulung nicht zu fotografieren, klingt erst einmal absurd. Und das nur, weil andere Personen mit auf dem Bild sind? Aus Datenschutzgründen werden solche Verbote oft verhängt. Denn Kinder stehen dabei unter besonderem Schutz.
Doch wo und wann ist das Fotografieren erlaubt und welche Regeln gelten? Alle Infos hier.
Die wichtigsten Fakten zum Bildrecht im ÜberblickFotos können personenbezogene Daten sein und unterliegen dann den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet allerdings nicht, dass an Schulen oder bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich ein Fotoverbot gilt. Eltern dürfen dort insbesondere für private Zwecke fotografieren, sofern keine anderen Regeln entgegenstehen. Eine Schule kann das Fotografieren trotzdem untersagen. Grundlage dafür ist dann nicht automatisch die DSGVO, sondern etwa das Hausrecht der Schulleitung.
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das sogenannte Recht am eigenen Bild gilt für Fotos ebenso wie für Filmaufnahmen, Zeichnungen und Gemälde. Es schützt die Privatsphäre und das Recht, selbst über die Veröffentlichung eigener Aufnahmen zu bestimmen.
Wer damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden, stimmt damit nicht automatisch einer Veröffentlichung zu. Für die Veröffentlichung eines Fotos oder Videos ist grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis nötig. Das gilt sowohl für klassische Medien als auch für das Internet.
Eltern dürfen ihre eigenen Kinder fotografieren
Ob im Urlaub, unterwegs oder bei der Einschulung: Fremde sind schnell mit auf einem Foto. Doch nicht jede Person darf ohne Weiteres fotografiert oder das Bild veröffentlicht werden. Entscheidend ist das Recht am eigenen Bild.
Bei Prominenten kommt es darauf an, ob sie als Personen der Zeitgeschichte gelten. Dazu zählen etwa Politiker, Schauspieler, Sportler, Künstler, Wissenschaftler oder Beteiligte an viel beachteten Kriminalfällen. Im privaten Umfeld gilt grundsätzlich das Recht am eigenen Bild.
Als Erziehungsberechtigter dürfen Sie Ihr eigenes Kind bei Veranstaltungen wie der Einschulung grundsätzlich fotografieren, wenn die Aufnahmen privat bleiben. Das gilt auch dann, wenn im Hintergrund andere Kinder oder Erwachsene zufällig zu sehen sind, solange Sie die Fotos nur im engen Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis zeigen.
Dürfen Sie Fotos von Kindern veröffentlichen?Grundsätzlich nur mit Einwilligung der Eltern und – je nach Alter und Reife – auch des Kindes. Bei minderjährigen Kindern sollten Eltern und Kind gemeinsam entscheiden, ob ein Foto veröffentlicht werden darf. Entscheidend ist, ob das Kind die Bedeutung und Folgen seiner Einwilligung verstehen kann. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht.
Was gilt für das Hochladen von Bildern und Videos auf Social Media?Auch beim Hochladen von Fotos und Videos in sozialen Netzwerken oder beim Verschicken über Messenger wie WhatsApp sollten Sie die abgebildeten Personen vorher um Erlaubnis bitten.
Bevor Sie ein Foto verschicken, sollten Sie um Erlaubnis fragen
Gerade bei Fotos von Kindern sollten Eltern genau überlegen, wo und wie sie die Bilder veröffentlichen. Ein einmal ins Internet gestelltes Foto lässt sich nur schwer vollständig zurückholen. Zudem können Fotos zusammen mit Angaben wie Name, Schule, Wohnort oder Aufenthaltsort viel über ein Kind verraten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte rät deshalb, persönliche Informationen von Kindern möglichst nicht öffentlich zu teilen.
Besonders vorsichtig sollten Eltern bei öffentlich zugänglichen Social-Media-Profilen sein. Bilder können dort aus dem ursprünglichen Zusammenhang gerissen und für andere Zwecke verwendet werden. Auch das Risiko von Identitätsmissbrauch und der missbräuchlichen Verwendung von Kinderfotos stellt eine Gefahr dar.
Wo brauchen Sie keine Fotoerlaubnis?Ohne Einwilligung dürfen Fotos in bestimmten Fällen veröffentlicht werden, zum Beispiel:
Personen der Zeitgeschichte dürfen problemlos fotografiert werden
Doch auch dann darf die Veröffentlichung keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person oder ihrer Angehörigen verletzen. Bei Konzerten und anderen Veranstaltungen müssen Sie außerdem mögliche Foto- und Veröffentlichungsverbote des Veranstalters beachten.
Das können Sie tun, wenn Ihr Foto ungewollt veröffentlicht wirdWenn ein Foto von Ihnen oder Ihrem Kind ohne Erlaubnis veröffentlicht wird, haben Betroffene nach deutschem Recht die Möglichkeit, Unterlassung und unter Umständen Schadensersatz zu verlangen. Eine Unterlassung lässt sich zunächst außergerichtlich, etwa mit einer Abmahnung, durchsetzen. In dringenden Fällen kommt auch eine einstweilige Verfügung infrage.
Wer Bilder, Fotos oder Videos ohne Erlaubnis verbreitet oder öffentlich zeigt, kann mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
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