Ein von den Taliban in Afghanistan verabschiedetes Gesetz erlaubt »korrigierende« Strafen – auch durch Ehemänner. Und wer homosexuell lebt, dem droht die Todesstrafe.
In 119 Artikeln wird Gewalt gegen Frauen legalisiert und geregelt, wer bei vermeintlichem Fehlverhalten Strafen verhängen darf. So heißt es der Übersetzung zufolge in Artikel 4 etwa, wer eine »Sünde« beobachte, dürfe vor Ort eine korrigierende Strafe verhängen, um »Übel zu verhindern«. Feste Strafen dürfe demnach ein Imam anordnen, Ermessensstrafen auch ein Ehemann.
»Wenn ein Ehemann seine Frau so schwer schlägt, dass sie Knochenbrüche oder offene Wunden davonträgt oder blaue Flecken an ihrem Körper auftreten, und die Frau sich an einen Richter wendet, dann wird der Ehemann als Straftäter angesehen«, heißt es in Artikel 32 laut Übersetzung weiter. »Ein Richter sollte ihn zu 15 Tagen Freiheitsentzug verurteilen.«
Fawzia Koofi, ehemalige afghanische Parlamentarierin und Vorsitzende von Women for Afghanistan, sagte der spanischen Zeitung »El País«: »Wie kann man glauben, dass eine Frau vor Gericht geht, wenn sie weiß, dass ihr Mann 15 Tage später wieder auf freiem Fuß ist und sie dafür töten kann, dass sie ihn angezeigt hat – an einem Ort ohne echtes Justizsystem, ohne Strafverteidiger oder Institutionen, die Frauen schützen?«
Das Gesetz sieht zudem harte Strafen gegen Andersdenkende vor: Wer den Taliban-Führer Hibatullah Akhundzada beleidigt, soll mit 39 Peitschenhieben und einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Für Menschen, die der »Gesellschaft als Ganzes Schaden zufügen«, verhängt das Regelwerk die Todesstrafe. Dazu zählen unter anderem Menschen, die homosexuell sind.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es im Teaser des Artikels, wer offen homosexuell lebt, dem drohe die Todesstrafe. Das Gesetz gilt jedoch für alle, die der Homosexualität »überführt« werden, etwa durch Zeugenaussagen oder ein Geständnis. In Afghanistan offen homosexuell zu leben, ist lebensgefährlich. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.
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