Zahlreichen Afghanen wird weiterhin die einst zugesagte Einreise nach Deutschland verweigert. Gegen den Widerruf sind offenbar rund 500 Klagen eingegangen. Grund für eine Kursänderung sieht die Bundesregierung nicht.
Nach der Machtübernahme der islamistischen Taliban in Afghanistan im August 2021 hatte die Bundesregierung Aufnahmezusagen für Menschen erteilt, die in dem Land für die Bundeswehr oder andere Institutionen gearbeitet hatten. Zusagen gab es auch für Menschen, die aus anderen Gründen als besonders gefährdet eingestuft wurden – etwa Frauenrechtlerinnen oder Menschenrechtsaktivisten.
Verschärfende Menschenrechtslage für Innenministerium nicht ausschlaggebendNach dem Regierungswechsel in Berlin schränkte die neue schwarz-rote Koalition die Aufnahmen jedoch stark ein. Da zahlreiche Betroffene bereits von Afghanistan nach Pakistan geflüchtet waren, sitzen diese dort fest. Mittlerweile hat die Bundesregierung für fast die Hälfte der 2308 nach Pakistan geflohenen Afghaninnen und Afghanen die Aufnahmezusage widerrufen.
Der Antwort des Innenministeriums zufolge gibt es inzwischen 501 Klagen gegen die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) widerrufenen Aufnahmezusagen. Eine Änderung der bestehenden Praxis sei »nicht beabsichtigt«. Diese Haltung besteht auch vor dem Hintergrund zunehmend schärferer Gesetze der Taliban, wie zuletzt die Erlaubnis für Ehemänner, ihre Frauen körperlich zu bestrafen.
Linkenabgeordnete fordert schnelles Handeln»Wie schäbig ist es, dass sich Hunderte afghanische Menschen von Pakistan aus hilfesuchend an deutsche Verwaltungsgerichte wenden und die Einhaltung dieses Versprechens der Bundesregierung mühsam einklagen müssen«, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, der »NOZ«.
Zwar hätten viele Betroffene auf dem Rechtsweg Erfolg. »Aber wenn es darum geht, Wort zu halten, darf die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen«, betonte Bünger. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten jetzt schnell und unkompliziert umgesetzt werden.
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