Bei Streitigkeiten unter Nachbarn, kommen Leute oft auf sehr merkwürdige Ideen. Beliebt scheint es zu sein, einfach Videoaufnahmen des Nachbarn zu machen. Aber ist das eigentlich erlaubt? Das Landgericht Duisburg hatte sich mit so einem Fall zu beschäftigen.
Von: Assessor jur. Florian Marciniec
Stand: 10. Februar 2017
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Worum geht's?
Bei Streitigkeiten unter Nachbarn, kommen Leute oft auf sehr merkwürdige Ideen. Beliebt scheint es zu sein, einfach Videoaufnahmen des Nachbarn zu machen. Aber ist das eigentlich erlaubt? Das Landgericht Duisburg hatte sich mit so einem Fall zu beschäftigen.
Streit wegen Grillens: Nachbar filmt mit HandykameraWie in fast jedem Nachbarschaftsstreit ging es eigentlich um eine Lappalie: Der Bewohner eines Hauses grillten auf Ihrem Grundstück. Der Nachbar fühlte sich dadurch gestört und kletterte von seinem Balkon auf das Dach der angrenzenden Garage. Dort zog er dann sein T-Shirt aus und wedelte mit diesem herum, um den Rauch zu vertreiben.
Der Gastgeber der Grillrunde hatte dabei nichts Besseres zu tun, als sein Handy zu nehmen und seinen Nachbarn zu filmen. Er fertigte zwei Videos an. Der Abgebildete kommentierte das Filmen mit den Worten „Mach Sie ruhig Fotos, ich habe von Ihnen auch schon welche gemacht.“
Entgegen dieser Aussage war der Hauptdarsteller aber mit den Filmaufnahmen doch nicht einverstanden und verlangte gerichtlich die Löschung der Videos. Das Landgericht Duisburg musste entscheiden, ob die Aufnahmen erlaubt waren.
LG Duisburg: Anfertigen von Videoaufnahmen kann Persönlichkeitsrecht verletzenDas Landgericht Duisburg (Urteil vom 17. Oktober 2016, Az. 3 O 381/15) hielt die Videos für nicht erlaubt.
Wichtig zu wissen: Nicht nur die Veröffentlichung von ungenehmigten Videoaufnahmen kann das Persönlichkeitsrecht verletzen. Auch bereits die Anfertigung solcher Aufnahmen kann verboten sein. In jedem Einzelfall müssen deswegen alle Interessen der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden. Für das Gericht spielte es hier besonders eine Rolle, dass der Nachbar als „Protagonist“ der Videos in einer äußerst peinlichen Pose aufgezeichnet wurde.
Aufmerksame Leser unserer Beiträge wissen aber, dass Foto- und Videoaufnahmen mit der Einwilligung der Abgebildeten erlaubt sind. Das Landgericht kam hier aber zu dem Schluss, dass die Aussage „Machen Sie ruhig Fotos“ auch keine Einwilligung des Abgebildeten in die Filmaufnahmen war. Vor Gericht kam nämlich heraus, dass der Nachbar das nur aus Wut und „im Eifer des Gefechts“ gesagt hatte. Die Aussage war also nicht ernst gemeint.
Praxis-Tipps:1. Auch in Nachbarschaftsstreitigkeiten gilt: Erst denken, dann handeln. So lassen sich Konflikte bereits im Vorhinein vermeiden.
2. Das Recht rund um Video- und Fotoaufnahmen hat so seine Tücken. Viele Probleme gibt es z.B. bei Kinderbildern auf Facebook. Was Eltern hierbei beachten müssen, können Sie in unserem ausführlichen Ratgeber "Kinderfotos bei Facebook & Co: Darf ich Bilder meiner Kinder in sozialen Netzwerken posten?" lesen.
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