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Festgeld: Vorsicht vor GCN Investment

Дата публикации: 15-12-2023 14:22:03

Die Webseite gcninvestment.com vermittelt angeblich Vermögens­anlagen – allerdings ohne Erlaubnis. Sie kommt auf die Warn­liste Geld­anlage.

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Fest­geld - Vorsicht vor GCN Investment

Warnzeichen. Die Seite gcninvestment.com fällt mit Ungereimtheiten auf. © Getty Images

Die Webseite gcninvestment.com vermittelt angeblich Vermögens­anlagen – allerdings ohne Erlaubnis. Sie kommt auf die Warn­liste Geld­anlage.

Dubiose Webseite

Die Seite gcninvestment.com existiert erst seit Mitte November 2023 und versuchte bereits, Anleger mit mutmaß­lich falschen Angeboten für Fest­geld zu ködern. Die Seite wirbt auch damit, „Firma des Jahres 2021“ sowie – Recht­schreib­fehler inklusive – seit „über eine Dekade“ etabliert zu sein. Sie verspricht außerdem Aktien­handel sowie Rohstoff­handel.

Fehlende Zulassung

Für die angebotenen Vermögens­anlagen wäre eine Zulassung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) nötig. Ob eine Firme diese hat, lässt sich in der Datenbank der Bafin über­prüfen. Dort ist keine Gesell­schaft mit dem Namen GCN Investment hinterlegt. Im Impressum der Seite fehlt außerdem eine Rechts­form oder Firmierung. Die angegebene Registrierungs­nummer führt zu einer Firma mit anderem Namen.

Warn­liste Stiftung Warentest

Haben Sie auch Erfahrungen mit dubiosen Anbietern gemacht? Dann senden Sie uns bitte Ihre Hinweise an: warn­liste@stiftung-warentest.de.

Angesichts fehlender Zulassung, fehlender Angaben und verschiedener Ungereimtheiten setzen wir die Seite gcninvestment.com auf die Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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