Das Landgericht München I hat drei Männer verurteilt, weil sie versucht haben, Anleger im Fall Sympatex zu betrügen oder dabei geholfen haben.
Update [07.07.26]: Anleger bekommen kleine Zahlung
Anleger von Anleihen der insolventen Smart Solutions Holding GmbH aus Unterföhring (Az. 1542 IN 272/26) bekommen eine kleine Zahlung: Das operative Geschäft der insolventen Tochter Sympatex Technologies GmbH (Az. 1542 IN 268/26) ist an die Pidigi SpA aus Verona verkauft worden. Die Anleger erhalten 40 Prozent vom Nettoerlös aus dem Verkauf der Markenrechte. Das hat der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, One Square Advisors (OSA), mit dem Insolvenzverwalter vereinbart. Weitere Zahlungen könnten laut OSA folgen, falls festgestellt wird, dass Beschlüsse im Jahr 2017 unwirksam waren. Denn das Landgericht München I habe festgestellt, dass viele Stimmen Gesellschaftern zuzurechnen seien. Dann gilt ein Stimmverbot. Laut OSA wäre der Schuldenschnitt ohne diese Stimmen nicht so beschlossen worden, die Ansprüche der Anleger bestünden fort. Der Frage müsse nun gerichtlich geklärt werden. OSA hat rund 33 Millionen Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Das Münchner Strafverfahren ist inzwischen abgeschlossen: Eine Beschwerde dagegen verwarf der Bundesgerichtshof am 2. April (Az. 1 StR 78/26).
Im viel beachteten ersten Strafprozess wegen Vorgängen bei der Mittelstandsanleihe Sympatex der Smart Solutions Holding GmbH (SSH), Unterföhring, hat das Landgericht München I am 17. Oktober 2025 das Urteil gesprochen.
Der frühere SSH-Mitinhaber Stefan Sanktjohanser und Frank Günther, Geschäftsführer der gemeinsamen Vertreterin der Anleihegläubiger, der One Square Advisors GmbH (OSA), bekamen eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr, jeweils auf Bewährung. Bei Sanktjohanser wurde dabei eine Vorstrafe einbezogen. Sie müssen zudem Geldstrafen in Höhe von insgesamt 105 000 Euro beziehungsweise 36 000 Euro zahlen, ein Investmentmanager 132 000 Euro.
Versuchter Betrug an Anlegern der AnleiheDie 5. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sie versucht haben, Anleger in 261 Fällen zu betrügen; der Investmentmanager hat Beihilfe dazu geleistet. Günther und der Investmentmanager haben zudem in Prozessen um Schadenersatz für Anleger falsch ausgesagt, Sanktjohanser hat Günther dabei bestärkt und damit Beihilfe dazu geleistet. Die drei räumten ein, Anleger hätten unvollständige Informationen erhalten, als sie 2017 einem Schuldenschnitt um 90 Prozent zustimmten. Gegen einen ehemaligen SSH-Geschäftsführer wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage in sechsstelliger Höhe eingestellt. Vor dem Urteil war es zu einer Verständigung zwischen den Beteiligten gekommen. Das kommt bei Wirtschaftsstrafprozessen häufig vor. Angeklagt sind in dem Fall noch weitere Personen. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, ist noch offen.
Sympatex-Anleger verzichteten auf viel GeldDarum ging es: Die Smart Solutions Holding GmbH (SSH) aus Unterföhring hatte 2013 eine Anleihe mit 8 Prozent Zins pro Jahr bis 2018 ausgegeben. Ihre Tochter Sympatex Technologies GmbH (STX) hatte sich unter anderem auf Membrane für wasserdichte und wasserdampfdurchlässige Stoffe spezialisiert und war für ihre Marke Sympatex bekannt. Anlegerinnen und Anleger investierten 13 Millionen Euro. Sie erfuhren jedoch 2017, dass eine Restrukturierung nötig sei. Sie müssten auf 90 Prozent ihres Einsatzes verzichten, dann sei ein Investor, ein „weißer Ritter“, bereit einzusteigen. Im Falle einer Insolvenz sei noch weniger für sie zu erwarten, hieß es.
Gemeinsamen Tatplan umgesetztRichter Stephan Necknig sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „gemeinsamen Tatplan“, den der bekannte Wirtschaftsberater Sanktjohanser und der Restrukturierungsspezialist Günther verfolgt hätten. Der Investmentmanager habe sie tatkräftig unterstützt. Die Restrukturierung habe Zahlungsverpflichtungen reduzieren und den Altgesellschaftern eine Rückbeteiligung ermöglichen sollen. Die Beteiligten hätten billigend in Kauf genommen, dass Anleger bei einer anderen Lösung möglicherweise besser weggekommen wären. Eine „gewisse Selbstherrlichkeit“ stellte Necknig fest: Den Interessen der Eigentümer sei unbedingter Vorrang vor denen der Anleger eingeräumt worden.
Family Office der Otto-Familie eingeschaltetDer Richter erklärte, die Anleger seien „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ dazu gebracht worden, dem Schuldenschnitt zuzustimmen. Es sei wahrheitswidrig vorgetragen worden, die Gesellschafter würden einen vollständigen Verlust realisieren. Das waren Sanktjohanser und der bekannte Wirtschaftsberater Stephan Goetz, die die Holding an eine Treuhandgesellschaft übergaben. In Wahrheit hätten sie sich eine Rückbeteiligung offen gehalten. Später übernahmen Goetz und Sanktjohanser die Holding wieder mittelbar.
Goetz ist mit der bekannten Unternehmerfamilie Otto verschwägert. Eine Firma ihres Family Office, die KG Cura Vermögensverwaltung, hatte ein Angebot für Sympatex unterbreitet.
Falsch und unvollständig informiertAnleihen seien im Vorfeld der Abstimmung aufgekauft worden, um die nötige Mehrheit zu erreichen, so das Gericht. Die Angeklagten hätten auch eingeräumt, dass sich bei einer Bewertung ein etwas höherer Wert als 10 Prozent hätte ergeben können. Großgläubiger hätten auch mehr erhalten. „Die Informationen waren unvollständig und falsch“, erklärte der Richter. Sanktjohanser hatte zuvor eingeräumt, er habe die Möglichkeit eines geringfügigen Nachteils auf Seiten der Anleihegläubiger in Kauf genommen: „Das bedauere ich in der Rückschau.“ Er habe aber zu keiner Zeit Anleihegläubiger schädigen wollen. Die Darstellung sei aber „geeignet gewesen, auf Seiten der Anleihegläubiger eine Fehlvorstellung herbeizuführen“.
Im Sanierungsumfeld wird mit harten Bandagen gekämpft. Daher weiß ich, dass es nicht immer alle mit der Wahrheit so genau nehmen. Den geschulten Akteuren ist das geläufig. Allerdings nicht allen Anleihegläubigern.
Stefan Sanktjohanser, ehemaliger Sympatex-Gesellschafter
Für die Vermögensverwaltung der Otto-Familie hatte eine Rechtsanwältin gegenüber der Stiftung Warentest vor Prozessbeginn betont, ihre Mandantinnen seien in dem ganzen Verfahren sogenannte Dritte, also praktisch Zeugen, und könnten deshalb keine weiteren Statements abgeben. Die Otto Group habe mit dem gesamten Komplex nichts zu tun.
Zweite Anklage im Fall Sympatex noch offenSSH-Mitinhaber Goetz ist in einer zweiten Anklageschrift aufgeführt, ebenso wie ein weiterer Investmentmanager und ein weiterer ehemaliger SSH-Geschäftsführer. Ob und wann es dabei zu einem Prozess kommt, ist noch offen. Goetz ließ zu Beginn des ersten Strafprozesses über seine Verteidiger mitteilen, sein Verfahren sei noch nicht einmal eröffnet. Es würden sich daher jegliche Schlussfolgerungen verbieten. Die Vorwürfe hatte er zurückweisen lassen. Alle gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig.
Gemeinsamer Vertreter der Anleger erfüllte seine Rolle nichtIn der Begründung des Urteils im ersten Strafprozess ging der Richter auch auf Günthers Rolle als Geschäftsführer der gemeinsamen Vertreterin der Anleihegläubiger, One Square Advisors (OSA), ein. Er hatte das Vorgehen mit dem „weißen Ritter“ vorgeschlagen. OSA ist eine bekannte Sanierungsberatungsgesellschaft, die in mehreren Geldanlage-Fällen eingeschaltet wurde.
Der gemeinsame Vertreter hat eigentlich die Aufgabe, die Interessen der Anleger zu vertreten, sollte also an einem möglichst guten Ergebnis für die Anleger interessiert sein. Er muss zudem alle Anleger gleich behandeln, also Großinvestoren genauso wie Kleinanleger. Das sei aber nicht der Fall gewesen, trug der Richter vor. OSA habe den Anleihegläubigern empfohlen, dem Schuldenschnitt zuzustimmen und Kenntnis davon gehabt, dass ein kleiner Kreis von Großgläubigern mehr bekam.
OSA hatte für die erfolgreiche Restrukturierung 400 000 Euro erhalten. Nun zahlt die Gesellschaft 200 000 Euro, sie fließen allerdings an die Staatskasse und kommen nicht Anlegern zu Gute. Günthers Verteidiger erklärte, dieser sei nicht der Drahtzieher gewesen.
Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger erhält seine Vergütung von der Emittentin. Eine gewisse Unternehmensnähe ist nicht zu bestreiten. Das ist so geregelt und es ist unglücklich.
Verteidiger von Frank Günther, dem Geschäftsführer der gemeinsamen Vertreterin der Anleihegläubiger
Das Urteil fiel im Vergleich zu den Vorstellungen von Staatsanwalt Maximilian Quadbeck zu Beginn eher milde aus. Er hatte unter anderem wegen Betrugs Anklage erhoben. Der Restrukturierungsplan wurde auch tatsächlich umgesetzt. Der Richter ging im Urteil dennoch nur von versuchtem Betrug aus.
Anlegerklagen laufen nochAus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) steht Anlegern Schadenersatz zu. Tatsächlich ließen sich nicht alle Anleiheanleger das Vorgehen rund um den Schuldenschnitt gefallen. Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp reichte zwei Klagen für Mandanten ein. Beide wurden in erster Instanz abgewiesen. Einen Grund dafür sah der Staatsanwalt in falschen Zeugenaussagen und falschem Vortrag Beteiligter auf Seiten der Beklagten. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen falscher Aussagen in einem Anlegerprozess wie in diesem Fall kommt nicht oft vor.
Drei im Prozess Befragte haben ihre Aussagen im Rahmen des Strafverfahrens laut Rechtsanwalt Schirp berichtigt. Die Lage der Kläger habe sich daher im Berufungsverfahren verbessert, die Ansprüche seien auch nicht verjährt. Gescheitert sind andere Anleger allerdings mit dem Versuch, sich an den Strafprozess anzuhängen. Ihre Adhäsionsanträge lehnte der Richter ab, weil es die Verfahrensdauer in die Länge gezogen hätte.
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