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Halberstadt bekommt Abschiebe-Zentrum für unbegleitete Männer

Дата публикации: 19-08-2026 11:18:50

In Sachsen-Anhalt entstehen 150 spezielle Plätze für Flüchtlinge, die in ihre EU-Ankunftsländer zurück geschickt werden sollen. Das ist geplant.

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In Halberstadt geht am 28. August 2026 ein neues Sekundärmigrationszentrum an den Start. Das Konzept richtet sich ausschließlich an alleinreisende Männer, deren Asylverfahren nach EU-Regeln eigentlich in einem anderen Mitgliedstaat läuft. Bis zu 150 Plätze hält Sachsen-Anhalt bereit – untergebracht in bestehenden Gebäuden auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt).

Für die Landesregierung ist das Sekundärmigrationszentrum in Halberstadt ein Baustein, um Rückführungen zu beschleunigen. Wer sich hier aufhält, soll nur wenige Monate bleiben und anschließend in das zuständige EU-Land zurückkehren.

Was ist Sekundärmigration überhaupt?

Der Begriff klingt sperrig, meint aber einen konkreten Vorgang: Ein Mensch reist in die EU ein und zieht danach in einen weiteren Mitgliedstaat weiter, um dort erneut Asyl zu beantragen oder dauerhaft zu bleiben.

Nach dem europäischen Dublin-System ist jedoch grundsätzlich der Staat der Ersteinreise für das Asylverfahren zuständig. Wer diese Regel umgeht, gilt als sogenannter Dublin-Fall.

Nach Darstellung des Landes handelt es sich bei etwa 30 Prozent der Asylsuchenden um solche Dublin-Fälle. Genau bei dieser Gruppe soll das neue Zentrum ansetzen.

Wer in Halberstadt untergebracht wird

Das Zentrum ist ausschließlich für alleinreisende Männer vorgesehen. Familien, Frauen und Kinder werden dort ausdrücklich nicht aufgenommen.

Belegt werden sollen die 150 Plätze schrittweise. Betroffen sind Männer, für deren Verfahren ein anderer EU-Staat verantwortlich ist oder die dort bereits Schutz erhalten haben.

Der Aufenthalt ist auf wenige Monate angelegt. In dieser Zeit sollen die Männer von Behörden zu einer freiwilligen Ausreise beraten und nötigenfalls in den zuständigen Staat überstellt werden.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang stellte jetzt die Erweiterungspläne für die Halberstädter Anlaufstelle vor (Archivbild)

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang stellte jetzt die Erweiterungspläne für die Halberstädter Anlaufstelle vor (Archivbild)

© Peter Gercke/dpa

Nachts abgeriegelt: die Regeln vor Ort

Für die Unterbringung nutzt das Land vorhandene Gebäude auf dem ZASt-Gelände und trennt diese durch einen Zaun ab. Ein Wachschutz ist vor Ort.

Zwischen 22 und 6 Uhr wird der Bereich abgeriegelt. Die Bewohner sind verpflichtet, sich nachts dort aufzuhalten; weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sind möglich.

Um eine Freiheitsentziehung handelt es sich nach Angaben des Innenministeriums allerdings nicht. Rechtlich stützt sich das auf das Asylgesetz, das Bewegungsbeschränkungen zulässt – diese müssen laut Normtext aber verhältnismäßig, einzelfallbezogen und zeitlich begrenzt sein. Die Kosten betragen rund 19.000 Euro einmalig für den Umbau, dazu etwa 14.000 Euro monatlich für die Bewachung.

Halberstadt ist kein Einzelfall

Das Land steigt nicht als Pionier in dieses Modell ein. Der Bund hatte den Ländern entsprechende Strukturen bereits Ende 2024 als „Dublin-Zentren“ vorgeschlagen; erste Einrichtungen öffneten im Februar 2025 in Hamburg und Eisenhüttenstadt.

Auch beim Nachbarn läuft der Betrieb längst: In Dresden ist seit dem 1. Juli 2026 ein vergleichbares Zentrum mit bis zu 400 Plätzen in Betrieb. Halberstadt reiht sich damit in einen bundesweiten Ausbau ein.

Grundlage ist das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Der geltende EU-Rahmen dazu ist laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem 12. Juni 2026 wirksam. Er soll Screening, Registrierung und die Zuständigkeitsprüfung beschleunigen – zuständig bleibt grundsätzlich der Staat der Ersteinreise.

Was die Zahlen über Rückführungen sagen

Ob solche Zentren die Rückführungen tatsächlich beschleunigen, ist offen. Die jüngsten bundesweiten Volljahresdaten stammen aus 2024 und zeigen eine deutliche Vollzugslücke im Dublin-System.

2024 stellte Deutschland 74.583 solcher Übernahmeersuchen an die jeweils zuständigen EU-Länder und erhielt 44.431 Zustimmungen. Tatsächlich in diese Staaten überstellt wurden am Ende aber nur 5827 Menschen – eine Quote von 13,1 Prozent. Die meisten Rückführungen gingen nach Österreich, Frankreich, Spanien und Kroatien.

Parallel gehen die allgemeinen Asylzugänge in Sachsen-Anhalt zurück: In den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 kamen laut Innenministerium 1148 Asylsuchende ins Land, rund 34 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

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Классификация: Национальные проекты. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 23.18. Источник: www.berliner-zeitung.de.