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Sozialreformen im Gesundheitswesen: Was sich für gesetzlich Versicherte verändert

Дата публикации: 19-08-2026 06:29:05

Die Bundesregierung will Milliarden einsparen, aber gleichzeitig die Kassenbeiträge stabil halten. Der Kompromiss sind Leistungskürzungen im ganzen System. Das betrifft vor allem Ehegatten und Familien. Ein Überblick.

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen vor einem größer werdenden Finanzierungsproblem. Die Einnahmen der Kassen können mit den gestiegenen Ausgaben künftig nicht mehr Schritt halten. Allein in den vergangenen fünf Jahren stiegen die Leistungsausgaben um mehr als ein Viertel an, von knapp 265 auf mehr als 335 Milliarden Euro. Für die kommenden Jahre drohen den Kassen milliardenschwere Minusbeträge.

Worum es politisch geht

Aus dem Bundesministerium für Gesundheit hieß es im Frühjahr unter der damaligen Ministerin Nina Warken (CDU), ab 2027 seien „Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe zu erwarten“. Konkret befürchtete das Ministerium ein Minus von 15 Milliarden Euro für 2027, Tendenz für die kommenden Jahre deutlich steigend.

Für die Kassen ergeben sich dadurch vereinfacht gesagt zwei Optionen: Entweder die Einnahmen deutlich zu erhöhen oder bei den Ausgaben zu sparen. Beides ist politisch heikel, weil entweder die Beiträge steigen oder die Kassen nicht mehr dieselben Leistungen finanzieren können. Die Bundesregierung hat sich für einen Kompromiss entschieden, der zwar die Beiträge so stabil wie möglich halten soll, den Versicherten aber dafür Leistungskürzungen zumutet.

Was verändert sich für die Versicherten?

Am stärksten fällt wohl der Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner ins Gewicht. Ab dem Jahresbeginn 2028 zahlen gesetzlich Versicherte für ihre mitversicherten Partner einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozentpunkten. Kinder bleiben beitragsfrei familienversichert. Vom Zuschlag befreit sind unter anderem Partner mit Erwerbsminderungsrente, nicht erwerbsmäßiger Pflege eines Angehörigen oder Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben, sodass auch höhere Einkommen einen größeren Beitrag zahlen. Ab 2027 liegt sie um 300 Euro monatlich höher.

Ebenfalls spürbar werden für Versicherte die erhöhten Zuzahlungen zu Medikamenten sein, die mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro betragen werden. Davor lagen sie zwischen 5 und 10 Euro. Außerdem werden für jeden Kalendertag bei einer stationären Behandlung oder zur Intensivpflege in vollstationären Einrichtungen 15 statt bisher 10 Euro erhoben.  

15

statt 10 Euro Zuzahlung werden künftig pro Tag im Krankenhaus fällig

Ebenfalls sehr umstritten ist die Veränderung beim Kündigungsrecht von Versicherten, die schon in Kraft getreten ist. Denn die Kassen müssen ihre Mitglieder über Beitragserhöhungen nicht mehr persönlich informieren. Die Bundesregierung begründet das mit dem Wunsch nach Entbürokratisierung. Bisher hatten gesetzlich Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wurde. Das haben sie zwar noch immer, aber die Kündigung greift erst zum Ablauf des übernächsten Monats – sofern den Versicherten der erhöhte Beitrag auffällt. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, nannte das einen „Abbau von Verbraucherrechten auf dem Rücken der Versicherten“.

Was sagen die Kassen?

Die Kassen bemängeln, dass mit dem Gesetz die steigenden Kosten immer noch nicht abgedeckt wären. Außerdem gibt es Kritik an den vom Bund entrichteten Zuschüssen für „versicherungsfremde Leistungen“ der Kassen in Höhe von 14,5 Milliarden Euro. Die Kassen beklagen, dass sie deutlich mehr Leistungen übernehmen, für die sie den Staat in der Verantwortung sehen: etwa die Versicherung von Menschen in der Grundsicherung, von Studierenden mit niedrigen Beitragssätzen oder beitragsfrei Versicherten.

Aus Expertenkreisen und der Regierung heißt es, eine klare Definition, was „versicherungsfremde Leistungen“ seien, gebe es nicht. Die Versicherung von Kindern sei im Sinne der Allgemeinheit und unter den Menschen in der Grundsicherung seien auch einige jahrelange Beitragszahler. Lediglich bei der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner sehen Experten eine „rein familienpolitische Maßnahme“. Hier setzen allerdings auch die Veränderungen an.

Wer ist am stärksten betroffen?

Sozialverbände wie der SoVD oder die VdK warnen, dass die Maßnahmen vor allem Familien mit kleinen Einkommen treffen. Für sie wirken sich erhöhte Sozialbeiträge meist stärker aus als für Besserverdienende. Lediglich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze trifft die obere Mittelschicht. Das Geld wird also stärker innerhalb der gesetzlich Versicherten umverteilt, ohne systemische Defizite zu beheben.

Das Gesundheitsministerium verweist allerdings darauf, dass Strukturreformen des Gesundheitssystems noch geplant seien. Mit ersten Empfehlungen sei gegen Ende des Jahres zu rechnen.

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